Antrag: Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – auch das Land Niedersachsen muss seinen Beitrag leisten
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die Armutsquote in Niedersachsen stagniert auf hohem Niveau. Im Jahr 2008 lebten 14,7% der EinwohnerInnen Niedersachsens in Armut. Besonders Haushalte mit Kindern sind betroffen. Jedes 5. Kind in Niedersachsen lebt in Armut. Arme Kinder haben deutlich reduzierte Entwicklungs- und Bildungschancen. Schon vor der Einschulung werden bei Kindern aus sozial schwachen Familien vermehrt Entwicklungsverzögerungen und Gesundheitsstörungen festgestellt. Vor diesem Hintergrund bedauert der Landtag, dass die Bundesregierung nicht in der Lage war, in der Vergangenheit die nachweislich zu geringen Regelsätze für Kinder entsprechend den Bedarfen anzuheben. Â
Immer mehr Menschen sind trotz Erwerbstätigkeit nicht in der Lage, von ihrem Einkommen zu leben. Dies wird deutlich an der steigenden Zahl derjenigen, die zusätzlich zu ihrem Einkommen ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren das im August 2009 1.349.000 Menschen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit zusätzlich Grundsicherungsleistungen beziehen. Rund 334.000 Hilfebedürftige üben dabei eine Vollzeitbeschäftigung aus.
Kinderarmut bedeutet in der Regel auch Armut der Mütter. Der beste Schutz gegen Armut von Kindern ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Die höchsten Armutsquoten treten bei Witwen, geschiedenen Frauen und Alleinerziehenden mit einem oder zwei Kindern auf (42,3%). Frauen erhalten in Deutschland bei gleichwertiger Arbeit im Durchschnitt 23 Prozent weniger Einkommen als Männer; Eine wichtige Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit ist eine sichere Kinderbetreuung. Niedersachsen bildet bei der Betreuung der Unter-3jährigen bundesweit das Schlusslicht. Bei den Über-dreijährigen fehlen 2/3 –Plätze und Plätze zur Ganztagsbetreuung.
Die Niedersächsische Landesregierung hat in den vergangenen Jahren mit dem zögerlichen Ausbau von Ganztagsschulen und der Abschaffung der Lernmittelfreiheit die Chancen armer Kinder verschlechtert. Zudem weigert sie sich, ein kostenloses Mittagessen für jedes bedürftige Kind zu finanzieren oder die Kosten für die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse zu übernehmen.
Die mangelnde Teilhabe an Bildung schließt insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund und aus einkommensschwachen Schichten dauerhaft von Chancen aus, denn das Armutsrisiko ist bei Geringqualifizierten mehr als doppelt so hoch wie bei Qualifizierten.
Die Einkommensunterschiede in der Bundesrepublik sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. 2007 verfügten rund 27 Prozent der Deutschen über gar kein Vermögen, oder hatten sogar Schulden. Demgegenüber besaß ein Zehntel der Bevölkerung rund 60 Prozent des Gesamtvermögens. Das sind knapp drei Prozent mehr als im Jahr 2002.
Der Landtag möge beschließen:
Der Niedersächsische Landtag begrüßt die Intention des Europäischen Jahrs gegen Armut und Ausgrenzung. Er wird alle Anstrengungen unternehmen, um einen Beitrag dazu zu leisten, das Ausmaß von Armut und Ausgrenzung in Niedersachsen dauerhaft zu verringern und die soziale Spaltung der Gesellschaft zu vermindern.
Die Landesregierung wird aufgefordert
I. sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Situation von Geringverdienenden einzusetzen indem sie
- die Einführung branchenbezogener und regional orientierter Mindestlöhne unterstützt und dazu einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringt, der folgende Regelungen trifft:
- Einrichtung einer Mindestlohn-Kommission
Es soll eine Mindestlohn-Kommission eingerichtet werden, die in Anlehnung an die britische Low Pay Commission unter der Beteiligung von Sozialpartnern und Wissenschaft Empfehlungen für die Höhe von Mindestlöhnen erarbeitet und die gesetzliche Umsetzung vorbereitet. Damit soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die verbindliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen in den Branchen ermöglicht, in denen eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden oder nicht ausreichend sind.- Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen wird forciert. Der Prozess soll so schnell wie möglich abgeschlossen sein. Die Tarifparteien aller Branchen müssen bundesweite bzw. flächendeckende Tarifverträge für ihre Branchen abschließen und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes schaffen.- Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 7,50 € als Basis für alle darüber zu vereinbarenden oder gesetzlich festzulegenden Branchen bezogenen Mindestlöhne
- sich dafür einzusetzen, Lohnnebenkosten im Bereich geringfügig entlohnter Beschäftigung gezielt zu senken, indem die Sozialabgabensätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Einkommen ansteigen (Progressivmodell) und der entstehende Differenzbetrag durch zusätzliche Steuermittel finanziert werden, die den Sozialversicherungsträgern zufließen
- Â sich dafür einzusetzen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe und Berechnung der Regelsätze für Grundsicherungsbezieher schnellstmöglich umgesetzt wird.
II. In Niedersachsen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Armut und Ausgrenzung zu verhindern, insbesondere
- a) die notwendige Infrastruktur zur Betreuung der Unter 3-jährigen schnellstmöglich bereitzustellen und insbesondere auch dafür zu sorgen, dass den Kommunen die dafür erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen
b) die Kommunen bei der bedarfsdeckenden Bereitstellung von 2/3 – Tagesplätzen und von Ganztagsplätzen zu unterstützen- die gemeinsame Beschulung aller Kinder und die notwendige individuelle Förderung voranzutreiben
- die Schulen zu echten Ganztagsschulen auszubauen, in denen allen Schülerinnen und Schülern ein gesundes Mittagessen angeboten wird,
- bedürftigen Kindern die Kosten für die Schülerbeförderung und das Schulmittagessen aus einem Sozialfonds vollständig zu erstatten
III. sich dafür einzusetzen, dass durch geeignete Maßnahmen, wie eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, einer Erhöhung des Erbschaftssteueraufkommens sowie einer einmaligen Vermögensabgabe die zunehmende Spreizung der Vermögens- und Einkommensverteilung in der Bundesrepublik zurückgefahren wird sowie ab 2010 frei werdende Mittel aus dem Solidarpakt in Ausgaben zur Verbesserung des Bildungssystems umzuwandeln ("Bildungssoli").
Begründung
Mit der Lissabon-Strategie haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union verpflichtet, die Beseitigung der Armut bis 2010 "entscheidend" voranzubringen.
Diesem Ziel ist man ist man in Deutschland allerdings seitdem nicht näher gekommen. Ganz im Gegenteil hat sich die Schere zwischen Arm und Reich in den Jahren seit 1997 stetig vergrößert. Dauerhaft von Armut gefährdete Gruppen sind insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Personen ohne Berufsabschluss.
Mit dem europäischen Jahr 2010 gegen Armut und soziale Ausgrenzung soll das öffentliche Bewusstsein für die Risiken sozialer Ausgrenzung gestärkt und die Wahrnehmung für ihre vielfältigen Ursachen und Auswirkungen geschärft werden. Ziel der EU ist es, das Bewusstsein für Armut bei allen staatlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren zu stärken und den Kampf gegen Armut aufzunehmen.
Neben der Bewusstseinsbildung ist jedoch ein konkretes Maßnahmenbündel zur Armuts- und Ausgrenzungsbekämpfung erforderlich. Armut ist eines der drängendsten gesellschaftlichen Probleme und gefährdet auf Dauer den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Die Ursachen sind bekannt: Materielle Not entsteht durch die Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsteile. Viel zu niedrige Hartz-IV-Regelsätze, unzureichende und nach sozialgerichtlichen Urteilen falsch abgeleitete Kinderregelsätze, prekäre Löhne, mangelnde Förderung von Langzeitarbeitslosen und ein ausgrenzendes Bildungssystem sind unter anderem verantwortlich für die zunehmende Spaltung der Gesellschaft.
Unsere Gesellschaft wird heute von vielen Menschen als blockiert empfunden. Diese Blockade fängt bei Kindern an, die in den ersten, entscheidenden Jahren nicht die Aufmerksamkeit durch Förderung, Bildung und Erziehung bekommen, die ihnen zusteht. Sie setzt sich fort in Schulen, in denen nicht nur zu einem frühen Zeitpunkt nach sozialer Herkunft getrennt wird, sondern in denen zudem die mangelnde Qualität von Bildung und die fehlende individuelle Förderung spätere Berufschancen verbauen. Die Blockade setzt sich fort in der Ablehnung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes und weiterer branchenbezogener Mindestlohnregelungen durch die schwarzgelbe Bundesregierung. Nur durch eine Mindestlohnregelung kann aber Lohndumping und daraus folgende Armut der Betroffenen und eine Ausplünderung der Sozialkassen durch Unternehmen, die Hungerlöhne zahlen, verhindert werden.
In der nationalen deutschen Strategie wurde als wichtiges Ziel festgelegt, Bildungschancen unabhängig der sozialen und ethischen Herkunft zu gewährleisten und durch individuelle Förderung neben dem Elternhaus jedem Kind die Möglichkeit zum Aufstieg durch Bildung zu geben. Hierzu ist es erforderlich, in Niedersachsen den Ausbau der Betreuungsstrukturen zu forcieren und insbesondere den Kommunen die dazu nötigen Finanzmittel an die Hand zu geben. Die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplanten und die bereits erfolgten Steuersenkungen sind dazu nicht geeignet. Es ist im Gegenteil erforderlich, zusätzliche Finanzmittel aus einer Anhebung des Spitzensteuersatzes, der Erbschaftssteuer, einer Vermögensabgabe sowie der teilweisen Umwandlung des Solidaritätszuschlags zu generieren.
Ein entsprechendes Finanzierungskonzept wurde von der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegt.
Parlamentarische Geschäftsführerin