Antrag: EU-Recht 1:1 umsetzen – Agrarsubventionen veröffentlichen – Strafzahlungen vermeiden

Der Landtag möge beschließen

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, das seit dem 30.4.2009 verpflichtende EU-Verordnung zur Offenlegung der Agrarsubventionen 1:1 umzusetzen und umgehend die Empfängerinnen und Empfänger von Agrarsubventionen, deren Höhe sowie den Verwendungszweck zu veröffentlichen.

Begründung

Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2006, der auch Deutschland zugestimmt hat, verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis spätestens Ende April 2009 eine Liste der Empfängerinnen und Empfänger von Agrarsubventionen zu veröffentlichen. Damit soll Transparenz über die Verwendung von jährlich 52 Milliarden Euro geschaffen werden, die fast 50% des EU-Haushaltes ausmachen. Sieben Milliarden Euro davon fließen nach Deutschland. 18 von 27 EU-Staaten haben inzwischen Angaben über die Empfängerinnen und Empfänger von Agrarsubventionen veröffentlicht, zum Teil – wie etwa Großbritannien - schon seit mehreren Jahren. In weiteren acht Ländern erwartet die EU-Kommission die Offenlegung in Kürze.

Bis zum 30.4.2009 haben nach Angaben der Europäischen Kommission – mit einer Ausnahme – alle EU-Mitgliedsstaaten die Empfänger der EU-Agrarsubventionen fristgerecht veröffentlicht.

Nur Deutschland verweigert die Umsetzung von geltendem EU-Recht: Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat am 23.4.2009 den Bundesländern empfohlen, die Daten nicht zu veröffentlichen. Die EU-Kommission zeigte sich sehr erstaunt über dieses Verhalten der Bundesregierung.

Deutschland hat sich damit in der EU isoliert und riskiert eine Klage der EU-Kommission mit hohen Strafzahlungen. Die Entscheidung scheint vor allem auf Druck des Deutschen Bauernverbandes (DBV) erfolgt zu sein, der sich seit langem mit allen Mitteln gegen Transparenz bei den Agrarsubventionen wehrt. Dort scheint man zu fürchten, dass eine Veröffentlichung der Empfängerinnen und Empfänger dieser Zahlungen, deren Höhe und Verwendungszweck das bisherige System der

Agrarförderung ins Wanken bringen könnte.

Es liegt die Vermutung nahe, dass vor allem die kleinen bäuerlichen Familienbetriebe nicht von dem aktuellen System der Agrarsubventionen profitieren, sondern Großunternehmen und Industriekonzerne. In der Vergangenheit ist bereits öffentlich geworden, dass RWE, Lufthansa, Bayer oder Unilever Agrarsubventionen in sechsstelliger Höhe pro Jahr erhalten. So gehört die Firma RWE Power zu den größten Empfängern von Agrarsubventionen in NRW.

Gegen die Veröffentlichung bestehen  rechtlich keine Bedenken. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürwortet die Veröffentlichung, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit in diesem Fall schwerer wiege als der Datenschutz.

Auch nach dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster, das am  24. April 2009 und am 27. April 2009 in mehreren Eilverfahren entschieden hat,  dürfen der Name, der Wohnort und die Höhe der Agrarsubventionen aus Mitteln der EU im Internet veröffentlicht werden. Dadurch werde der Datenschutz nur geringfügig beeinträchtigt, erklärten die Richter.

Fraktionsvorsitzender

Zurück zum Pressearchiv