Antrag: EU-Kommission muss den Beschluss des EU-Parlaments – Hormonstörende Stoffe (Endokrine Disruptoren) definieren und der Reach-Liste beifügen – umsetzen!

Fraktion der CDU
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der FDP

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Endokrin aktive Substanzen sind Stoffe, die auf die normale Hormonaktivität Einfluss nehmen oder sie stören können. Führt dies zu Beeinträchtigungen, werden sie als endokrine Disruptoren bezeichnet.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,

dass die EU-Kommission den Beschluss des EU-Parlaments vom 14. März 2013 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor endokrinen Disruptoren (2012/2066(INI)) unverzüglich umsetzt.

Begründung

In der Entschließung des Europäischen Parlaments 2012/2066 (INI) vom 14. März 2013 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor endokrinen Disruptoren wird gefordert, dass

·       die EU-Kommission möglichst zügig Vorschläge zu übergreifenden Kriterien auf der Grundlage der im Internationalen Programm der Weltgesundheitsorganisation über die Sicherheit im Zusammenhang mit chemischen Stoffen (WHO/IPCS) ausgearbeiteten Definition für hormonstörende Stoffe und zu entsprechenden Test- und Informationsanforderungen für kommerziell gehandelte Chemikalien vorlegt.

·       in den Rechtsvorschriften der EU klargestellt werden soll, was als Stoff mit hormonstörenden Eigenschaften zu betrachten ist.

Das EU-Parlament forderte die Kommission außerdem auf, im Zuge ihrer derzeitigen Überarbeitung der EU-Strategie für hormonstörende Stoffe von 1999 alle relevanten derzeit geltenden Rechtsvorschriften einer systematischen Überprüfung zu unterziehen und bei Bedarf bis zum 1. Juni 2015 geltende Rechtsvorschriften zu ändern oder neue Rechtsvorschriften - auch über Risikobewertungen - vorzuschlagen, um die Exposition von Menschen, insbesondere Risikogruppen wie Schwangeren, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, gegenüber hormonstörenden Stoffen zu reduzieren. Sie beruft sich dabei auf das Vorsorgeprinzip nach Artikel 191 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Die von der EU-Kommission dazu erstellte „Roadmap“ sah eine Vorlage von Vorschlägen bis Juni 2014 vor. Bis Juni 2015 sollte die EU-Kommission außerdem einen neuen Gesetzesvorschlag zur Eindämmung von EDCs vorlegen. Des Weiteren soll die Kommission EDCs auch als besonders besorgniserregende Stoffe unter der EU-Chemikalienverordnung REACH einstufen.

Dem Parlament ist bis heute trotz eindeutigen Beschlusses nichts vorgelegt worden. Daraufhin hat Schweden die Kommission verklagt. Der EUGH hat am 16. Dezember 2015 festgestellt, dass die EU-Kommission aufgrund der Nichterfüllung des Parlamentsbeschlusses europäisches Recht gebrochen hat.

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