Antrag: EU-Förderperiode 2014 bis 2020 effektiv, regionsspezifisch und bedarfsgerecht ausgestalten
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die Europäische Union hat mit der Strategie Europa 2020 eine auf zehn Jahre angelegte Wachstumsstrategie beschlossen, die ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der EU erreichen will. Sie formuliert Zielsetzungen in den fünf Handlungsfeldern Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft, Bildung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Zur Erreichung dieser Ziele sollen die EU-Fonds in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 beitragen.
Im Rahmen dieser Förderperiode wird Niedersachsen aus den EU-Fonds EFRE, ESF und ELER rund 2 Milliarden € an Fördermitteln erhalten. Im Vergleich zur voraufgegangenen Förderperiode bedeutet dies einen Rückgang um rund 550 Millionen €, wobei der Rückgang in ESF und EFRE mit über 40 % besonders einschneidend ist. Im ELER dagegen stehen aufgrund der Mittelumschichtung aus der 1. Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik rund 14 % mehr Mittel zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung kommt es für das Land darauf an, die verfügbaren Mittel möglichst effektiv einzusetzen. Das bedeutet, dass
- mit jedem investierten Euro ein möglichst großer Nutzen für das Land erreicht wird,
- die Mittel vorrangig dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am höchsten ist und wo die nachhaltigsten Wirkungen damit verbunden sind
- der Verwaltungsaufwand bei der Mittelverteilung minimiert wird und
- die Mittel möglichst auch (fonds-) übergreifend eingesetzt werden können, um zu vermeiden, dass die besten und wichtigsten Projekte deswegen nicht unterstützt werden können, weil nicht auf die gesamten einsetzbaren Mittel zurückgegriffen werden kann.
Der Landtag begrüßt,
- dass die Landesregierung die für diese Ziele erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat. So ermöglichen die neu eingerichteten Ämter für regionale Landesentwicklung unter Leitung der vier Landesbeauftragten eine regionsspezifische Sicht auf den tatsächlichen Handlungsbedarf unter Einbezug des lokalen und regionalen Sachverstandes.
- dass die von der Landesregierung in Auftrag gegebenen regionsbezogenen Stärken – und Schwächenanalysen eine nachvollziehbare Grundlage für die spezifischen Mittelbedarfe der einzelnen Regionen geben.
- dass die derzeit laufende Erstellung von regionalen Handlungsstrategien durch die Ämter für regionale Landesentwicklung zu einem Maßstab dafür führen werden, ob ein Projekt zu den regionalen Entwicklungszielen tatsächlich einen Beitrag leistet oder nur für sich gesehen nützlich ist.
- dass die Landesregierung auch bei der Ausgestaltung der operationellen Programme den richtigen Weg eingeschlagen hat, vor allem indem sie die beiden Strukturfonds EFRE und ESF in einem integrierten Multifonds zusammengeführt haben, der es mit weniger Verwaltungsaufwand ermöglicht, Projekte aus den verschiedenen europäischen Fonds kofinanzieren zu können. Damit werden auch die Vorhabensträger von überflüssigen administrativen Aufgaben entlastet. Dass darüber hinaus eine stärkere Verzahnung des EFRE-/ESF-Multifonds mit dem ELER gelungen ist, bringt das Land weiter voran. Die niedersächsische Breitbandstrategie ist dafür ein Paradebeispiel: Hier werden 40 Mio. € ELER-Mittel mit 10 Mio. € GAK-Mittel für Lückenschlüsse im ländlichen Raum und 10 Mio. € EFRE-Mittel für das Breitbandkompetenzzentrum und die Erschließung von Gewerbegebieten sinnvoll, effektiv und zielgenau miteinander kombiniert.
Multifondsprogramm EFRE / ESF:
EFRE:
Im Bereich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) sollen über den EFRE-Strukturfonds neben der Gründungsförderung durch die Unterstützung von Gründer- und Technologiezentren sowie der Förderung von Gründungscoaching und Nachfolgemanagement, weiterhin die Investitionsförderung Kernbestandteile der Förderpolitik sein. Um Mitnahmeeffekte zu minimieren, sollen im EFRE-Bereich der Investitionsförderung – soweit möglich und sinnvoll – zukünftig noch stärker revolvierende Finanzinstrumente wie Fonds und Darlehen eingesetzt werden. Im Bereich der Innovationsförderung soll neben der betrieblichen sowie der Innovationsförderung an Universitäten und Fachhochschulen auch der niedrigschwelligen Innovationsförderung für KMU und das Handwerk eine wichtige Bedeutung beigemessen werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Förderung von wirtschaftsnaher und innovationsfördernder Infrastruktur.
Um den europäischen, deutschen und zugleich niedersächsischen Zielsetzungen zur CO2-Reduzierung gerecht zu werden, ist das Maßnahmenspektrum in diesem Bereich gegenüber der gegenwärtigen Förderung deutlich auszuweiten. Das Themenfeld CO2-Reduzierung erhält den Charakter eine Querschnittsziels, das in nahezu alle anderen Förderbereiche hineinwirkt. Dazu sollen u. a. Maßnahmen zur CO2-Reduzierung durch Erhalt von Mooren, durch betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz, durch Verkehrsverlagerung und alternative Antriebe, sowie durch die Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebestand sozial benachteiligter Quartiere gefördert werden.
ESF:
ESF-Mittel sollen konzentriert verwendet werden, um soziale Teilhabe zu ermöglichen, zur Förderung von Beschäftigung durch Gleichstellung und durch regionale Ansätze zur Fachkräftesicherung, zur Förderung sozialer Innovationen, zur Armutsbekämpfung und -vorbeugung durch aktive Eingliederung, z.B. von Langzeitarbeitslosen, und zur Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen sowie zur Verbesserung von Bildungschancen. Dabei sollen auch MigrantInnen und Flüchtlinge, auch Menschen, die Hilfen nach dem AsylbLG erhalten, als wichtige Zielgruppe in den Blick genommen werden.
ELER:
Über das ELER-Programm soll sowohl die Entwicklung des ländlichen Raumes als auch die Förderung einer zukunfts-, tier- und umweltgerechten Landwirtschaft insbesondere durch Agrarumweltmaßnahmen und die Stärkung des Ökologischen Landbaus gewährleistet werden. Ferner soll eine verstärkte Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft , die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten der Landwirtschaft, die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, Risikovorsorge und –management in den landwirtschaftlichen Betrieben, die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme, die Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar- und Ernährungssektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft sowie landwirtschaftliche Innovationen für eine Umwelt- und tiergerechte Produktion zum Tragen kommen.
Der Landtag bestärkt die Landesregierung ausdrücklich, diesen Weg konsequent weiter zu gehen. Er ist sich dabei bewusst, dass dieser von der Landesregierung eingeschlagene Weg zu einer effektiven, bedarfsgerechten und rational nachvollziehbaren Mittelverteilung noch nicht abgeschlossen ist.
Der Landtag fordert die Landesregierung nachdrücklich auf, hierbei in den Anstrengungen nicht nachzulassen. Hierzu gehört nach Auffassung des Landtags vor allem auch:
- Projektauswahlverfahren sowohl unter den Gesichtspunkten der Entbürokratisierung, der Rationalität und der Effektivität weiterzuentwickeln, als auch den besonderen regionalen Anforderungen Rechnung tragend, die regionale Bedeutsamkeit von Projekten wo fachlich sinnvoll in das bisherige Scoring-Verfahren als Kriterium einzuführen;
- die im Anschluss an die Aufstellung der operationellen Programme vorzunehmende Formulierung von Förderrichtlinien wo möglich so vorzunehmen, dass die Förderrichtlinien für sich vereinfacht werden und gleichzeitig deren Anzahl und die Fördertatbestände insgesamt reduziert werden, um die administrativen Lasten zu reduzieren;
- dass für finanzschwache Kommunen, die aus eigener Kraft die üblichen Kofinanzierungsanteile nicht aufbringen können, die aber gleichzeitig auf den Einsatz dieser Mittel in besonderem Maße angewiesen sind, eine angemessene Unterstützung erfolgt; der Landtag hält es für richtig, auch dabei auf das Solidarprinzip zu setzen.
Begründung
Die operationellen Programme zur Fördermittelvergabe aus den EU-Fonds EFRE, ESF und ELER für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 sind durch die Landesregierung unter Beteiligung der WiSo-Partner mittlerweile formuliert worden. Weil der Mittelverlust im EFRE und im ESF im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode erheblich ist, kommt es neben einer inhaltlichen Konzentration der Programme darauf an, dass für die Fördermittelvergabe beim Verfahren und bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien alles dafür getan wird, diesen Verlust möglichst auszugleichen und zugleich dafür zu sorgen, dass die Mittel bedarfsgerecht eingesetzt werden. Hierzu gehört ein regionsspezifischer Blick auf das Land, eine Analyse der regionalen Stärken und Schwächen, ein integrativer Einsatz der Fonds-Mittel und ein effektives Verfahren. Die Landesregierung hat hierfür die wesentlichen Instrumente entwickelt und zur Verfügung gestellt, insbesondere hat sie die Ämter für regionale Landesentwicklung hierfür eingerichtet. Das Ziel eines effektiven Mitteleinsatzes muss auch bei den nächsten Schritten weiterverfolgt werden: Bei der Formulierung der Förderrichtlinien ebenso wie bei der rationalen Bewertung von Projekten auf ihre Förderfähigkeit und einer Unterstützung von finanzschwachen Kommunen bei der Kofinanzierung.