Antrag: Es kann nur einen geben - Den Häuserkampf um das Altpapier beenden

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

sich über den Bundesrat für eine Änderung des Abfallrechtes mit dem Ziel einzusetzen, dass die Dienstleistung der Wertstoffentsorgung in den niedersächsischen Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger preisgünstig und dauerhaft sichergestellt wird.

Der Landtag erwartet, dass die Aufgabe der Abfallentsorgung einschließlich der Wertstoffentsorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge im bisherigen Umfang erhalten bleibt und gesetzlich eindeutig geregelt wird.

So sollen die Kommunen rechtssicher im Rahmen dieser Zuständigkeit entscheiden können, ob sie die Altpapierentsorgung

  1. über eigene kommunale Entsorgungsbetriebe wahrnehmen. Dabei können Einnahmen aus der Verwertung zur Senkung und Stabilisierung der Abfallgebühren eingesetzt bzw. Defizite über die Gebühreneinnahmen ausgleichen werden;
  2. in Teilen ihres Gebietes Sammlungen über gemeinnützige Vereine und Institutionen wahrgenommen werden sollen;
  3. im Rahmen eines EU-rechtskonformen Vergabeverfahrens auf Dritte übertragen und dabei an Einnahmen aus der Verwertung beteiligt werden bzw. Defizite Dritter über Gebühreneinnahmen ausgleichen;
  4. nicht selbst als Aufgabe wahrnehmen, wenn durch private Entsorger auf ihrem Gebiet die Einsammlung und Verwertung für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und flächendeckend sichergestellt wird. Bei dieser Option hat die entsorgungspflichtige Kommune in dem Fall, wenn sich Entsorgungsfirmen vom Markt zurückziehen, wieder für geeignete und ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten zu sorgen um Altpapier einer Verwertung zuzuführen.

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob auch eine Vergabe von zeitlich befristeten, eu-rechtskonform ausgeschriebenen Konzessionen für die Einsammlung und Verwertung von Altpapier und anderen Wertstoffen eine für die Bürgerinnen und Bürger in den niedersächsischen Kommunen sichere und preisgünstige Möglichkeit der Entsorgung darstellt.

Es ist zu verhindern, dass Abfallgebühren dadurch steigen, dass sich in einer Situation, wo hohe Erlöse für Altpapier auf dem Weltmarkt zu erziehen sind, Strukturen entwickeln, die für einige private Entsorgungsfirmen zu kräftigen Gewinnen führen, während die Kommunen dann, wenn sich diese günstige Marktsituation ändert, zu erheblichen Kosten die zerschlagenen Entsorgungsstrukturen wieder aufbauen müssen.

Begründung

In der Region Hannover und in etlichen Landkreisen liefern sich kommunale und private Entsorgungsfirmen einen Wettlauf um das Altpapier aus privaten Haushaltungen. Die Auseinandersetzungen vor Ort erreichen das Ausmaß eines Häuserkampfes, den Bürgerinnen und Bürgern werden bis zu drei Altpapiertonnen vor die Haustür gestellt. Ausgelöst wurde diese Entwicklung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, mit dem hohe Hürden gesetzt wurden, die es Kommunen ermöglichen, die Aktivitäten privater Entsorger zu unterbinden. Auch Entsorgungsfirmen, die auf Basis von Verträgen mit Kommunen in deren Gebiet die Altpapiersammlung vornehmen, haben damit keinen Gebietsschutz mehr.

Die Konkurrenz um das Papier ist auf die zur Zeit sehr hohen Weltmarktpreise für diesen Rohstoff zurückzuführen, der bei 100 Euro liegt. Bei durchschnittlichen Kosten für die Einsammlung von 40 Euro wird es für die Firmen lukrativ besonders in Städten oder verdichteten Wohnbereichen mit hohem Anfall von Altpapier ihre Tonnen auch in Konkurrenz zu vorhanden Sammelsystemen aufzustellen. Den Kommunen droht, dass für ihre eigenen Abfallbetriebe nur noch die Altpapiersammlung in ländlichen Bereichen übrig bleibt, wo die Kosten für Sammlung und Logistik besonders hoch liegen. In dieser Situation muss im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die Zuständigkeit der Kommunen für die Wertstoffentsorgung als Teil der Daseinsvorsorge neu und klar geregelt werden.

Fraktionsvorsitzender

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