Antrag: Erneutes NPD-Verbotsverfahren vorbereiten – V-Leute abschalten!

Antrag

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Erneutes NPD-Verbotsverfahren vorbereiten – V-Leute abschalten!

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • sämtliche V-Leute niedersächsischer Behörden in Führungsgremien der NPD abzuschalten, um so den Weg für ein weiteres NPD-Verbotsverfahren zu bereiten,
  • mit den anderen Landesregierungen und der Bundesregierung Einvernehmen über die Einleitung eines weiteren NPD-Verbotsverfahren herzustellen und gemeinsam die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Begründung

Im Jahr 2003 scheiterte der gemeinsame Versuch von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die NPD verbieten zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht nahm in seiner Entscheidung zur Einstellung des Verbotsverfahrens allerdings nicht inhaltlich zu Positionen und Ausrichtung der NPD Stellung. Das Verbotsverfahren wurde gestoppt, weil zum damaligen Zeitpunkt zahlreiche V-Leute der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in Führungsgremien der NPD saßen.

Seitdem wird über die Notwendigkeit eines weiteren Verbotsverfahren diskutiert. Vorraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren wäre ein Abschalten sämtlicher V-Leute aus den Führungsgremien der NPD. Darüber hinaus kann die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln jedoch fortgeführt werden. Diese Rechtsauffassung haben auch der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, und der frühere Vizepräsident Winfried Hassemer, in Interviews bestätigt.

Bisher haben sich die Innenminister der Länder und des Bundes in der Mehrzahl eher ablehnend zu einem Abschalten der V-Leute und zur Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens geäußert.

Nunmehr hat jedoch der Berliner Innensenator Körting in einem Zeitungsinterview berichtet, dass die Verfassungsschutzämter in Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ihre V-Leute in Bundes- und Landesvorständen oder vergleichbaren NPD-Gremien abgeschaltet haben. Gleichzeitig forderte er die übrigen Länder auf, ihre V-Leute ebenfalls abzuschalten. Zuvor hatten bereits die Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Lorenz Caffier (CDU) und Holger Hövelmann (SPD), sowie der bayerische Ministerpräsident Seehofer (CSU) öffentlich ein neues NPD-Verbotsverfahren gefordert.

Die gegenwärtige finanzielle Lage der NPD ändert nichts an der Notwendigkeit eines Verbotes. Nach verschiedenen ernst zu nehmenden Medienberichten stärken viele V-Leute die finanzielle Situation der NPD, in dem sie einen Großteil der Honorare, die sie für ihre Informantentätigkeit erhalten, direkt an die Partei weiterleiten. Auch in finanzieller Hinsicht wäre ein Abschalten der V-Leute also voraussichtlich eine Schwächung der NPD.

Ein NPD-Verbot kann nur ein Mittel von mehreren im Kampf gegen Rechtsextremismus sein. Um jedoch alle Mittel ausschöpfen zu können, den Rechtsradikalismus in Deutschland mit vereinten Kräften zu bekämpfen, ist ein Verbotsverfahren politisch richtig und nach der Maßgabe des Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich machbar und geboten. Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass auch Niedersachsen die V-Leute in den Führungsgremien der NPD abschaltet, um überhaupt die Möglichkeit zur Einigung über eine NPD-Verbotsverfahren herstellen zu können und ein solches Verfahren einzuleiten.

Der Niedersächsische Landtag hat bereits am 22.06.2006 – Drs. 15/2986 – beschlossen, "dass ein Verbot rechtsextremistischer Parteien oder Gruppen ein legales Mittel ist, um aggressiv-kämpferisch auftretenden, insbesondere neonazistischen Bestrebungen entgegen zu treten. Er unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben, die Notwendigkeit eines Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands oder anderer Parteien weiter zu prüfen und die dafür erforderlichen Erkenntnisse zu sammeln."

Trotz dieser Entschließung hat sich Niedersachsens Innenminister Schünemann bislang ablehnend zu einem NPD-Verbots geäußert und stattdessen eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, um die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Allerdings sind die Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes deutlich höher und das Verfahren wäre deutlich aufwendiger, als ein erneutes NPD-Verbotsverfahren. So äußerte zum Beispiel der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich eines Ausschlusses der NPD von der Parteienfinanzierung.

Die Konsequenz hieraus kann nur sein, dass auch Niedersachsen dem Beispiel einiger anderer Bundesländer folgen und seine V-Leute in den Gremien der NPD abschalten muss.

Ein Verbot der NPD ist kein Allheilmittel gegen Rechtsextremismus. Weitere Maßnahmen im Bereich der Bildungsarbeit, der Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements, Prävention und Strafverfolgung müssen ebenfalls voran getrieben werden. Aber ein Verbot dieser Partei würde den Rechtsextremismus erheblich schwächen. Es hätte den sofortigen Verlust der NPD-Mandate in den Landtagen und Kommunalparlamenten zur Folge und würde dieser rechtsradikalen Partei damit eine politische Plattform entziehen. Außerdem wäre die Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Schließlich würden die Strukturen des Rechtsextremismus, die auch mit Hilfe der NPD aufgebaut worden sind, deutlich geschwächt werden.

 

Fraktionsvorsitzender

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