Antrag: Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                                       Hannover, den 21.03.2006
Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2140
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
- Drs. 15/2740 Nr. 1
Der Landtag wolle Artikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung mit folgenden Änderungen beschließen:
1.     § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Landkreise und kreisfreie Städte richten in ihren Einzugsbereichen Gesundheitskonferenzen unter Beteiligung der in Absatz 1 Satz 3 genannten Träger, Einrichtungen und Vereinigungen ein."
2.     § 5 wird wie folgt geändert:
a)Â Â Â Â Â Dem Absatz 1 wird der folgende Satz 3 angefügt:
"³Die Landkreise und kreisfreien Städte können Kinder im Kindergartenalter zur Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen verpflichten; Absatz 2 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend."
b)Â Â Â Â Â Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa)Â Â Nach Satz 3 werden die folgenden neuen Sätze 4 und 5 eingefügt:
"4Die Kinder im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und ihre Erziehungsberechtigten (Absatz 2 Satz 3) sind in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Mitwirkung an den Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet. 5Öffentliche Schulen sind verpflichtet, die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen zu unterstützen."
bb)Â Â Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden Sätze 6 und 7.
c)Â Â Â Â Â Nach Absatz 2 wird der folgende neue Absatz 3 eingefügt
"(3) Die oberste Gesundheitsbehörde wird ermächtigt, landeseinheitliche fachliche Anforderungen an die Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen durch Verordnung zu regeln, soweit dies für die Zwecke des Absatzes 1 oder für den Vergleich oder die Zusammenführung der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen erforderlich ist."
d)Â Â Â Â Â Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
Ursula Helmhold
stellvertr. Fraktionsvorsitz