Antrag: Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                                        Hannover, den 21.03.2006

Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2140

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
- Drs. 15/2740 Nr. 1

Der Landtag wolle Artikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung mit folgenden Änderungen beschließen:

1.      § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Landkreise und kreisfreie Städte richten in ihren Einzugsbereichen Gesundheitskonferenzen unter Beteiligung der in Absatz 1 Satz 3 genannten Träger, Einrichtungen und Vereinigungen ein."

2.      § 5 wird wie folgt geändert:

a)      Dem Absatz 1 wird der folgende Satz 3 angefügt:

"³Die Landkreise und kreisfreien Städte können Kinder im Kindergartenalter zur Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen verpflichten; Absatz 2 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend."

b)      Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)   Nach Satz 3 werden die folgenden neuen Sätze 4 und 5 eingefügt:

"4Die Kinder im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und ihre Erziehungsberechtigten (Absatz 2 Satz 3) sind in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Mitwirkung an den Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet. 5Öffentliche Schulen sind verpflichtet, die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen zu unterstützen."

bb)   Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden Sätze 6 und 7.

c)      Nach Absatz 2 wird der folgende neue Absatz 3 eingefügt

"(3) Die oberste Gesundheitsbehörde wird ermächtigt, landeseinheitliche fachliche Anforderungen an die Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen durch Verordnung zu regeln, soweit dies für die Zwecke des Absatzes 1 oder für den Vergleich oder die Zusammenführung der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen erforderlich ist."

d)      Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

Ursula Helmhold

stellvertr. Fraktionsvorsitz

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