Antrag: Entschließung zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Landtag möge beschließen:

Entschließung

Die EU-Kommission hat am 23. Mai 2013 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen vorgelegt.

Der Niedersächsische Landtag spricht sich gegen die gewählte Rechtsform dieser Verordnung aus. Um die Ziele der Kommission zu erreichen, wäre ein Richtlinienvorschlag zielführender gewesen, da dieser den Mitgliedsstaaten die Option eröffnet hätte, im Rahmen gewachsener vorhandener Strukturen europäische Vorgaben umzusetzen. Es besteht die Befürchtung, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung nicht marktkonform in den bestehenden Markt eingegriffen werden könnte, was zu Lasten der niedersächsischen Häfen gehen könnte.

Der Verordnungsvorschlag beschränkt die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Häfen in unverhältnismäßiger Weise. Einige einzelne Hafendienste sind systemwidrig in den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlages einbezogen worden. Hierzu zählen die Ausbaggerung, die Lotsendienste sowie Hafendienstauffangeinrichtungen (Entsorgung von Schiffsabfällen). Diese Hafendienste sollten aufgrund ihrer Besonderheiten aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden.

Die Anwendung des vorgelegten Verordnungsvorschlages hätte den notwendigen Aufbau neuer umfänglicher administrativer Strukturen zur Folge. Die Errichtung eines Hafennutzerausschusses und eines unabhängigen Aufsichtsorgans steht den berechtigten Bestrebungen nach Bürokratieabbau gegenüber. Ein konkreter Nutzen dieser Gremien für die niedersächsischen Häfen ist nicht erkennbar. Zugleich greift die Kommission mit dem unabhängigen Aufsichtsorgan auch in das föderale Kompetenzgefüge Deutschlands ein. Dies wird vom Niedersächsischen Landtag abgelehnt.

Der Niedersächsische Landtag stellt fest:

Die in dem Verordnungsvorschlag genannten Maßnahmen sind nicht geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen. Der Landtag lehnt deshalb den Vorschlag in der vorgelegten Fassung ab.

Der Niedersächsische Landtag unterstützt die Position der Landesregierung, die gemeinsam mit den norddeutschen Küstenländern ihre ablehnende Position im Bundesratsbeschluss vom 20. September 2013 deutlich gemacht hat.

Begründung

Ziel des Verordnungsvorschlages ist es, einen Beitrag zu einem effizienteren, besser vernetzten und nachhaltigeren Funktionieren des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu leisten. Dabei soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem alle Häfen ihre Leistung verbessern und sich auf die veränderten Anforderungen in Verkehr und Logistik einstellen.

Der Verordnungsvorschlag regelt insbesondere folgende Aspekte:

Zugang zu Hafendienstleistungen

Im Rahmen eines eingeschränkten Marktzugangs soll die Dienstleistungsfreiheit für Hafendienste eingeführt werden. Dazu zählen insbesondere Betankung, Ausbaggerung, Festmachen, Hafenauffangeinrichtungen, Schleppen, Lotsendienste und eingeschränkt Ladungsumschlag und Fahrgastdienste.

Transparente Entgelte für Hafendienste und Hafeninfrastruktur

Die Mitgliedstaaten sollen ein unabhängiges Aufsichtsorgan etablieren, das die Anwendung und Einhaltung der Verordnung in den Häfen überwacht. Die Entgelte für Hafendienstleistungen sollen transparent, diskriminierungsfrei und in Bezug auf die zu erbringende Leistung verhältnismäßig festgesetzt werden. In jedem Hafen soll ein beratender Ausschuss der Hafennutzer eingerichtet werden, der unter anderem bei der Festsetzung der Entgelte und bei Fragen der Koordinierung der Hafendienste konsultiert werden soll. Die Hafeninfrastrukturentgelte sollen von den Häfen selbst festgesetzt werden.

 

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