Antrag: Energiepolitik für Niedersachsen: Energieverbrauch in landeseigenen Gebäuden senken!

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 15.06.05

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass das wichtige Ziel der Energieeinsparung in landeseigenen Liegenschaften seit Jahren nicht ausreichend verfolgt worden ist. Durch dieses Versäumnis wird die Landeskasse nach wie vor übermäßig mit Energiekosten belastet und dem Klimaschutz nicht ausreichend Rechnung getragen. Beschäftigungseffekte in Handwerk und Bauwirtschaft bleiben damit ungenutzt. Das Land Niedersachsen hat zudem eine Vorbildfunktion, der es auch durch einen verantwortungsvollen, effizienten Umgang mit Energie gerecht werden muss. Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, durch Mobilisierung der Energiesparpotentiale im Rahmen der Sanierung und der Bewirtschaftung landeseigener Gebäude innerhalb von fünf Jahren den Energieverbrauch um mindestens 15 % zu verringern.
Sämtliche Gebäude müssen dazu hinsichtlich ihres Energieeinsparpotenzials überprüft und bewertet werden. Konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung sind zu identifizieren und einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen.
Begründung
Sinn und Notwendigkeit eines sparsamen und effizienten Umgangs mit Energie in Form von Wärme, Kälte und Strom sind unumstritten - für private Haushalte, Industrie und Gewerbe ebenso wie für den Bereich der öffentlichen Gebäude. In der Praxis mangelt es aber angesichts zahlreicher Hemmnisse häufig an der konsequenten Umsetzung dieser Erkenntnis. Dies gilt auch für den Bestand von ca. 10.500 landeseigenen Gebäuden. Einsparpotentiale in der Nutzung elektrischer Energie und vor allem im Wärmebereich sind vorhanden, dennoch ist der Stromverbrauch in den letzten 10 Jahren nahezu unverändert hoch und der Heizenergieverbrauch hat sich nur unwesentlich verringert. Anders stellt sich die Situation beispielsweise in der Freien und Hansestadt Hamburg dar. Hier hat der Stromverbrauch seit 1997 um ca. 20% und der Heizenergieverbrauch seit 1998 um knapp 30% abgenommen.
Gut geplante Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs sind rentabel und amortisieren sich in vergleichsweise kurzen Zeiträumen. Dies zeigt das Beispiel des Energie-Contractings dreier Bundesliegenschaften im Rhein-Main-Gebiet, bei dem ein externes Unternehmen die Planung, Finanzierung und Realisierung der Energiesparmaßnahmen durchführt. Die hier notwendigen Investitionen von 1,12 Mio € werden über die eingesparten Energiekosten in ca. 10 Jahren refinanziert. Die CO2-Emissionen sollen für die drei Bundesliegenschaften um ca. 1300 Tonnen pro Jahr reduziert werden.
Angesichts absehbar weiter steigender Öl- und Gaspreise ist davon auszugehen, dass sich die Amortisationszeiträume weiter verkürzen.
Mit welchen Instrumenten (Sanierungsvorhaben, Einsparprogrammen, Optimierung des Nutzerverhaltens oder sonstigen Maßnahmen) das für das Land Niedersachsen angestrebte Ziel der Verringerung des Energieverbrauchs in Landesliegenschaften um 15 % in fünf Jahren verwirklicht wird, liegt in der Verantwortung der Landesregierung. Als Finanzierungsinstrumente stehen auch angesichts knapper finanzieller Mittel die Beauftragung Dritter mittels des so genannten "Contractings" oder eine In-Sich-Finanzierung zur Verfügung. Bei der In-Sich-Finanzierung (oder Intracting) übernimmt eine verwaltungsinterne Stelle die Rolle des Dienstleisters für Planung, Finanzierung und Realisierung. Zur Finanzierung wird ein verwaltungsinterner Fonds errichtet. In Niedersachsen bietet es sich an, diesen Fonds aus nicht verausgabten Mitteln des Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen - Ökologischer Bereich (Energie) zu speisen.
stellv. Fraktionsvorsitzende

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