Antrag: Endlich die Hälfte der Macht den Frauen! – Enquete-Kommission für ein niedersächsisches Paritätsgesetz rasch einsetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die einen Vorschlag für ein niedersächsisches Paritätsgesetz erarbeitet.

Ziel eines niedersächsischen Paritätsgesetzes ist die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern im Niedersächsischen Landtag und in den Kommunalparlamenten. In Thüringen wurde das landeseigene Paritätsgesetz verfassungsgerichtlich gekippt. In Brandenburg steht die Entscheidung noch aus. Die Urteilsverkündung wird für Oktober 2020 erwartet. 

Um zu einer verfassungskonformen Lösung zu kommen, soll die Enquete-Kommission insbesondere Antworten auf folgende Fragen erarbeiten:

  • Welche Gesetze sind wie zu ändern, um eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern im Landtag und in den Kommunalparlamenten zu erreichen?
  • Welche Gesetze müssten bzgl. der Landeswahlvorschläge sowie der Wahlkreise wie geändert werden, um eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern im Landtag zu erreichen?
  • Sind ggf. grundsätzliche Änderungen am Wahlsystem notwendig, um eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in den Parlamenten zu erreichen und falls ja, welche?
  • Welche verfassungsrechtlichen Fragen sind dabei zu klären?
  • Welche niedersächsischen Rechtsvorschriften müssten im Falle einer bundesgesetzlichen Paritätsregelung geändert werden?
  • Wie können dabei auch Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, angemessen berücksichtigt werden?

Der Kommission gehören 25 Mitglieder an: 15 Mitglieder des Landtags und zehn Sachverständige, die nicht Abgeordnete sind. Von den Abgeordneten werden je sechs Abgeordnete von den Fraktionen der SPD und CDU und je ein Mitglied von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD benannt. Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt; andernfalls gilt § 18 a Abs. 2 Satz 3 GO LT.

Die Vorschriften der Geschäftsordnung für die Ausschüsse des Landtages gelten für die Enquete-Kommission sinngemäß. Die Sitzungen der Enquete-Kommission sind in der Regel öffentlich.

Die Enquete-Kommission wird zum 01.01.2021 eingesetzt und legt dem Landtag bis zum 31.12.2021 einen Abschlussbericht vor, der konkrete Vorschläge für gesetzliche Änderungen beinhaltet.

Begründung

Sowohl im Niedersächsischen Landtag als auch in den kommunalen Vertretungen in Niedersachsen sind Frauen mit 28,47 %[1] bzw. 24 % deutlich unterrepräsentiert. In etwa 50 niedersächsischen Gemeinden sind gar keine Frauen in den jeweiligen Kommunalparlamenten vertreten.[2] Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Niedersachsen werden somit mehrheitlich von Männern bestimmt, während die Perspektiven von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen nur unzureichend Berücksichtigung finden.

Ohne gleichberechtigte Parlamente gibt es jedoch keine gleichberechtigte Gesetzgebung – und damit auch keine gleichberechtigte Gesellschaft.

In Artikel 3 der Niedersächsischen Verfassung heißt es: „Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“ Dieser verfassungsmäßige Auftrag ist nicht nur bindend für das Land Niedersachsen, sondern weist der Landesregierung darüber hinaus eine aktive, gestaltende Rolle bei der Verwirklichung von Gleichberechtigung zu.

Die andauernde Unterrepräsentanz von Frauen in den niedersächsischen Parlamenten muss daher Anlass für eine Wahlrechtsreform mit dem Ziel einer paritätischen Besetzung der Parlamente sein.

In der Öffentlichkeit werden bereits verschiedene Überlegungen für eine solche Wahlrechtsreform diskutiert. Auch die die Regierung mittragende Fraktion der SPD hat die Schaffung gesetzlicher Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen gefordert und ein Paritätsgesetz für Niedersachsen ins Spiel gebracht. Konkrete Vorschläge liegen allerdings noch nicht vor; das zuletzt höchstrichterlich ergangene Urteil in Thüringen macht darüber hinaus klar, dass ein solches Gesetz umfangreicher rechtlicher Prüfungen bedarf. Das Thüringer Verfassungsgericht hat im Juli 2020 das dort eingeführte Paritätsgesetz gekippt.

Die Entscheidung macht deutlich, dass es einer breit geführten Diskussion unter Einbeziehung rechtlicher Expertise bedarf, um die gleichberechtigte Verteilung von politischen Mandaten in Niedersachsen herzustellen. Eine Enquete-Kommission bietet dafür einen geeigneten Rahmen. Das vorgenannte Urteil hebt die Notwendigkeit eines Niedersächsischen Paritätsgesetzes nicht auf – im Gegenteil beweist es, dass die Debatte über die Möglichkeiten der verstärkten politischen Teilhabe von Frauen noch intensiver diskutiert werden muss.

In einer Enquete-Kommission können verschiedene Optionen geprüft und erörtert werden und schließlich in einen von einer breiten Parlamentsmehrheit getragenen Vorschlag für eine Wahlrechtsreform münden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einem dritten positiven Geschlechtseintrag ist darüber hinaus Anlass, bei einer Wahlrechtsreform auch die politische Teilhabe von Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, sicherzustellen.


[1] Stand: September 2020.

[2] Stand: Kommunalwahl 2016.

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