Antrag: Einwanderung zukunftsfähig gestalten – Kommunen entlasten

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag stellt fest:

 Flüchtlingspolitik ist eine nationale, gesamtstaatliche Aufgabe. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine gute Integration der Flüchtlinge zu sorgen. Dieser Aufgabe werden das Land und die Kommunen unter größten Anstrengungen gerecht.

Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung mit der Flüchtlingskonferenz einen breiten Schulterschluss zwischen Land, Kommunen sowie Verbänden und Initiativen zur Verbesserung der Aufnahme von Flüchtlingen in Niedersachsen initiiert hat.

Der Bund muss aufgrund seiner finanziellen Ressourcen, personellen Kapazitäten aber auch seiner außenpolitischen und gesamtstaatlichen Verantwortung deutlich mehr leisten.

Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, die folgenden Punkte umzusetzen:

I. Einwanderung zukunftsfähig gestalten

Deutschland braucht moderne, offene und transparente Regelungen zur Einwanderung. Das ist zum einen notwendig, um den künftigen Bedarf an Fachkräften zu decken. Zum anderen geht es auch darum, ein Zeichen für Willkommenskultur und für eine offene Gesellschaft in Deutschland zu setzen.

Der Landtag begrüßt daher, dass sich die Landesregierung der rheinland-pfälzischen Initiative für ein modernes Einwanderungsgesetz (BR-Drucksache 70/15) angeschlossen hat und fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorzulegen.

Der Landtag fordert die Bundesregierung zudem auf, strikte Erteilungssperre zumindest zu lockern, wonach Asylsuchenden in laufenden Verfahren und erfolglos gebliebenen Asylsuchenden kein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erteilt werden, auch wenn sie alle inhaltlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen (siehe § 10 AufenthG). Ein Wechsel vom Asylsystem in das Einwanderungssystem muss ermöglicht werden, ohne dabei den Fachkräftebedarf gegen den Flüchtlingsschutz auszuspielen.

Dieser Vorschlag aus der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (BR-Drs. 642/14 [Beschluss], Ziffer 5). „Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, der von Niedersachsen unterstützt wird, muss vom Bund umgesetzt werden. Gleiches gilt für den Vorschlag, jungen Asylsuchenden und Geduldeten zu ermöglichen, unabhängig vom Ausgang eines Asylverfahrens bzw. dem Fortbestand von Duldungsgründen Aufnahme und Abschluss einer Berufsausbildung sowie anschließend die Aufnahme einer Beschäftigung in diesem Beruf zu ermöglichen (BR-Beschluss wie oben, Ziffer 2 d bis f).

Schließlich bittet der Landtag die Bundesregierung die Einführung eines „flexiblen und nachfrageorientieren“ Punktesystems zu prüfen und das Prüfergebnis den Ländern zur Verfügung zu stellen.

II. Sozialrechtliche Situation von Flüchtlingen verbessern – Kommunen strukturell entlasten

Angesichts der stetig steigenden Zugangszahlen muss der Bund sich deutlich und vor allem strukturell bei den Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden beteiligen. Einmalzahlungen sind keine dauerhafte Lösung für eine menschenrechtsbasierte gesamtstaatliche Flüchtlingspolitik.

Im Rahmen eines Konzepts zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden stellte der Bund den Ländern jeweils 500 Mio. EURO für die Jahre 2015 und 2016 in Aussicht. Eine entsprechende Regelung des Bundes zur Umsetzung liegt den Ländern aber noch nicht vor. Der Bund wird deshalb dazu aufgefordert, für eine zeitnahe Umsetzung der zugesagten finanziellen Entlastung zu sorgen.

Die gesetzliche Abschaffung des Sachleistungsprinzips nach der Erstaufnahme ist begrüßenswert. Auch die erzielten Verbesserungen wie die Verkürzung der Bezugsdauer von Asylbewerberleistungen sind wichtige Signale. Dennoch bleibt die Forderung bestehen, das AsylbLG abzuschaffen.

III. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besser ausstatten

Um eine zügige Antragsbearbeitung zu erreichen, muss der Bund seinen Personalaufwuchs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bedarfsgerecht weiter beschleunigen und verstärken.

Dass der Bund in diesem Zusammenhang ein Verfahren angeboten hat, das die Asylantragstellung auch unter Einbeziehung ursprünglich nicht zuständiger Außenstellen sowie ein schriftliches Verfahren bei gesicherter Identitätsfeststellung und Sammelantragstellungen ermöglicht, ändert nichts daran, dass alle diese Maßnahme nicht notwendig wären, wenn die Bearbeitung beim BAMF zeitnäher und schneller erfolgen würde.

Begründung

Wer aus seiner Heimat vor Krieg, Bürgerkrieg und Verfolgung fliehen muss, hat einen Anspruch auf Schutz und Unterstützung. Zu einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen gehört, dass wir sie bei den ersten Schritten in unserem Land unterstützen – bei der Unterbringung, bei ersten Bildungs- und Sprachangeboten und im alltäglichen Leben.

Die demografische Entwicklung führt zu einer Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung. Gleichzeitig wächst der Fachkräftemangel, nicht nur im Bereich der Hochqualifizierten, sondern gerade auch im „einfach“ qualifizierten Bereich. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist langfristig auf allen Qualifikationsniveaus auch mit einem generellen Mangel an Arbeitskräften zu rechnen.

Eine ausländerrechtliche Steuerung von Einwanderung ist heute nur bedingt möglich. Die EU-Binnenwanderung, und damit weit über die Hälfte der jährlichen Neuzuwanderung nach Deutschland, ist durch das Freizügigkeitsrecht geprägt, die keiner Steuerung unterliegt. Daher muss die Einwanderung aus Drittstaaten aufenthaltsrechtlich gesteuert werden.

Daneben brauchen Einwanderer wirtschaftliche, sozialpolitische und kulturelle Unterstützungsangebote. Ein Einwanderungsgesetz kann sich deshalb nicht auf Veränderungen im Aufenthaltsrecht beschränken, sondern muss ebenfalls arbeitsmarkt- und sozialpolitische Regelungen treffen und Ansprüche auf Unterstützungsleistungen definieren.

Auch wenn das Arbeitsmigrationsrecht in den vergangenen Jahren deutlich verschlankt und vereinfacht wurde, ist es nach wie vor unübersichtlich und selbst für regelmäßige Anwender schwierig in der Handhabung. Dies gilt erst recht und in noch stärkerem Maße für potenzielle Arbeitgeber und in Deutschland Arbeit Suchende.

Angesichts der stark angestiegenen Asylbewerberzahlen haben die finanziellen Belastungen beim Land und bei den Kommunen stetig weiter zugenommen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist die vom Bund in Aussicht gestellte finanzielle Beteiligung keinesfalls ausreichend. Der Bund muss sich daher über die zugesagte Finanzbeteiligung in den Jahren 2015 und 2016 dauerhaft an den Kosten der Aufnahme und Versorgung von Asylsuchenden zu beteiligen und insbesondere die Leistungen für Krankheit und Hilfe zur Pflege, Sprachförderung oder Integrationskosten, beispielsweise durch die Öffnung der Bundesintegrationskurse, zu übernehmen.

Der Bund hat für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 beim BAMF insgesamt 650 neue Stellen im Bereich Asyl geschaffen und die Stellen für das Jahr 2014 auch bereits besetzt. Trotzdem ist festzustellen, dass nicht nur die Asylverfahren nach wie vor zu lange dauern, sondern die unzureichende Personalsituation beim Bund dazu führt, dass Flüchtlinge inzwischen in großer Zahl auf die Kommunen verteilt werden müssen, bevor sie einen förmlichen Asylantrag beim BAMF stellen konnten. Dieses irreguläre Verfahren verursacht einen zusätzlichen Reiseaufwand der Flüchtlinge aus den Kommunen zu Außenstellen des BAMF. Es ist für die betroffenen Menschen und die Kommunen nicht zumutbar, verursacht zusätzliche Kosten und verlängert die Verfahren.

Das AsylbLG bedeutet immer noch einen Ausschluss von sozialen Rechten. Auch das Sachleistungsprinzip wurde mit der Novellierung des AsylbLG nicht abgeschafft. Darüber hinaus erhalten Asylsuchende weiterhin eine nur eingeschränkte Krankenversorgung. Kostenträger hierbei sind die Kommunen. Die niedersächsischen Kommunen mussten das allein im Jahr 2013 mit etwa 20 Millionen Euro ausgleichen. Die Abschaffung des AsylbLG würde die Kommunen entlasten, da die Abrechnung dann nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und über die Gesetzliche Krankenversicherung erfolgen würde. Damit würde der Bund endlich finanzielle Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen. Für Geduldete/Flüchtlinge würde dies im Rahmen der SGB II-Regelungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Arbeitsmarktförderungsprogramme und damit den ersehnten Weg aus dem Transferleistungssystem eröffnen.

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