Antrag: Einer RegioStadtBahn im Großraum Braunschweig zum Durchbruch verhelfen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                    

Hannover, den 02.11.2010

Einer RegioStadtBahn im Großraum Braunschweig zum Durchbruch verhelfen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  1. Die zeitnahe Realisierung der seit 1998 vom Zweckverband Großraum Braunschweig geplanten RegioStadtBahn im Großraum Braunschweig ist für die Entwicklung der Region und zur Umsetzung einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur in Niedersachsen von herausragender verkehrs-, wirtschafts- und umweltpolitischer Bedeutung.
  2. Neue, das Projekt deutlich verteuernde sicherheitstechnische Anforderungen, sowie bürokratische Hürden bei der Genehmigung des als Straßen- und Eisenbahn nach unterschiedlichen Rechtsnormen zu genehmigenden Schienen-Verkehrssystems dürfen nicht dazu führen, die Realisierung einer RegioStadtBahn grundsätzlich zu gefährden.
  3. Die Einhaltung des aufgrund fördermittel-, vergabe- und planungsrechtlicher Anforderungen inzwischen sehr engen Zeitplans zur Fertigstellung des Projekts bis 2017 macht ein konzertiertes Vorgehen aller an Planung, Finanzierung und Realisierung einer RegioStadtBahn Braunschweig Beteiligten unabdingbar.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

  1. Den federführenden Zweckverband Großraum Braunschweig in der weiteren Planung und Umsetzung einer den Anforderungen des Bundes an die Wirtschaftlichkeit genügenden RegioStadtBahn Braunschweig zu unterstützen. Dazu ist es u.a. erforderlich, die Landesnahverkehrsgesellschaft beratend in die notwendige grundsätzliche Überplanung des Projektes einzubinden und dafür die dafür ggf. erforderlichen Zusatzmittel bereit zu stellen.
  2. Die im Landeshaushalt und in der Mittelfristigen Planung für die Realisierung einer RegioStadtBahn Braunschweig vorgesehenen Landesmittel, einschließlich der vorgesehenen Förderung für die Fahrzeugbeschaffung, bei deren nicht fristgemäßer Verwendung nicht für andere Projekte vorzusehen, sondern erforderlichenfalls auf die Folgejahre zu übertragen.
  3. Sich gegenüber dem Bundesverkehrsminister dafür einzusetzen, auch im Falle der zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit des Projekts notwendigen Neuplanung die erforderlichen Finanzmittel des Bundes für die Realisierung einer RegioStadtBahn Braunschweig gemäß den aktuellen Modalitäten auch für die Zukunft zuzusichern.

Begründung:

In der Ausstattung mit einem leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrssystem ist der Großraum Braunschweig gegenüber anderen norddeutschen Ballungsräumen (z.B. dem Großraum Hamburg, dem Großraum Bremen und der Region Hannover) bisher deutlich schlechter gestellt. Daraus entsteht eine zunehmende Benachteiligung des Großraumes Braunschweig in der Standortkonkurrenz und eine mangels attraktiver Alternativen stärkere Belastung der Bevölkerung durch wachsenden Individualverkehr. Potenziale zur Erreichung des umweltpolitisch wünschenswerten Umstiegs von individuellen auf öffentliche Verkehrsträger bleiben im Großraum Braunschweig bisher in erheblichem Umfang ungenutzt. Die zügige Realisierung eines modernen schienengebundenen Verkehrssystems, das die ländlich strukturierten und urbanen Räume im Großraum Braunschweig zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit, Freizeit und Wohnen attraktiv miteinander vernetzt, ist daher unabdingbar und von besonderem landespolitischem Interesse.

Die nicht zuletzt aufgrund einer Vielzahl beteiligter Akteure äußerst komplexe Planung hinkt dem zunächst vorgesehenen Zeitplan deutlich hinterher. Inzwischen sind u.a. neue Sicherheitsnormen bei möglichen Zusammenstößen für die erforderlichen Hybrid-Schienenfahrzeuge aber auch Vergabemodalitäten des Projektpartners Deutsche Bahn ursächlich dafür, dass sich die Beschaffungskosten für die 29 erforderlichen Züge auf derzeit 209 Mio. € gegenüber vorherigen Planungen fast verdoppelt haben. In der Folge dieser und anderer zu kalkulierender Mehrausgaben ist die Wirtschaftlichkeit des Projekts inzwischen offenbar unter die Maßzahl 1,0 abgesunken. Projekte, die in einer standardisierten Wirtschaftlichkeitsberechnung unterhalb der Maßzahl 1,0 einzustufen sind, werden nicht aus Bundesmitteln nach dem Entflechtungsgesetz gefördert. Ein Verlust dieser bisher mit 60% der Infrastrukturkosten kalkulierten Bundesmittel wäre gleichbedeutend mit einem vollständigen Scheitern der RegioStadtBahn. Ohne eine Senkung der Kosten gegenüber den aktuell kalkulierten Ansätzen dürfte das Projekt somit nicht realisierbar sein. Kostensenkungspotenziale ergeben sich u.a. aus einer Modifizierung der bisherigen Planung und für die Industrie attraktiveren Modalitäten bei der Beschaffung der Schienenfahrzeuge. Aufgrund der geplanten Abschmelzung des Bundeszuschusses nach dem Entflechtungsgesetz in den kommenden Jahren und dessen mutmaßlich kompletten Auslaufens ab 2019 sowie aufgrund der erforderlichen Neuausschreibung der Schienenverkehrsleistungen im Großraum Braunschweig in den nächsten Jahren ist zudem Eile geboten.

Es ist daher dringend erforderlich, dass die Landesregierung ihre bisher beobachtende und abwartende Rolle aufgibt und sich insbesondere über die in derart komplexen Planungsprozessen erfahrene Landesnahverkehrsgesellschaft aktiv in den weiteren Planungs- und Realisierungsprozess einbringt. Parallel müssen die seitens des Bundes und des Landes für eine RegioStadtBahn Braunschweig vorgesehenen Fördermittel auch für ein verändertes Konzept für die nächsten Jahre abgesichert werden, um entsprechende Planungssicherheit zu haben.

Miriam Staudte
stellvertretende Fraktionsvorsitzende

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