Antrag: Ein starkes Handwerk für ein starkes Niedersachsen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag begrüßt:
- dass das in 2013 novellierte Tariftreue- und Vergabegesetz maßgeblich dazu beiträgt, einen fairen Wettbewerb in Niedersachsen zu gestalten, und dadurch insbesondere auch Handwerksbetriebe am Markt stärkt;
- dass auch dem Handwerk mithilfe des Programms Niedersachsen-Gründerkredit ein wichtiges Förderinstrument zur Verfügung steht, das notwendige Investitionen ermöglicht und Betriebsmittelfinanzierungen erleichtert;
- dass die Landesregierung das erfolgreiche Existenzgründerprogramm „MikroSTARTER Niedersachsen“ auch in der kommenden Förderperiode fortführt;
- dass das Land mithilfe seines Projekts „Nachfolgemoderatoren“ Betriebe erfolgreich bei der Übergabe unterstützt;
- dass die Landesregierung gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften, den Kammern, der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, den kommunalen Spitzenverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen eine Vereinbarung zur Fachkräftesicherung beschlossen und die Vereinbarung durch einen Handlungsrahmen ergänzt hat;
- dass die Landesregierung in den kommenden Jahren bis 2018 rund 200 Millionen Euro ESF-Mittel für die Fachkräftesicherung in Niedersachsen einsetzen wird;
- dass die Landesregierung seit 2015 an dem Projekt „Integration durch Qualifizierung – IQ“ im Rahmen dessen eine flächendeckende Beratungsstruktur zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse aufgebaut worden ist, finanziell beteiligt und eine Gesetzesinitiative vorbereitet mit der Verbesserungen und Erleichterungen für Antragstellende und ein Rechtsanspruch auf eine unabhängige Anerkennungsberatung geschaffen wird.
- dass die Landesregierung gemeinsam mit den Handwerkskammern und der Bundesagentur für Arbeit anstrebt, ein flächendeckendes Angebot für die Gewinnung von Flüchtlingen und Asylsuchenden für die Handwerksausbildung aufzubauen und dabei Arbeitsagenturen, Jobcentern, Flüchtlingsrat, regionale Projekte des „ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“, Wohlfahrts- und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen eingebunden werden;
- dass die Landesregierung mit ihrer Breitbandinitiative und dem Ansatz des Betreibermodells maßgeblich dazu beiträgt, dass Niedersachsen bei der flächendeckenden Anbindung ans schnelle Netz aufholt, und damit sichert, dass Betriebe den Anschluss nicht verlieren;
- dass Land und Bund von September an in den kommenden Jahren rund 300 Millionen Euro für den Breitbandausbau in Niedersachsen einsetzen werden;
- dass das Land die herausragenden Leistungen im gestaltenden Handwerk anerkennt und auch in 2015/16 wieder den Niedersächsischen Staatspreis, zwei Förderpreise und den Unternehmenspreis „Erfolgsfaktor Design“ auslobt.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
I. Innovationsförderung und Unterstützung
- weiterhin für das Handwerk Innovationsförderung anzubieten, so dass sich Betriebe auf neue Märkte wie Energie, Effizienz, Elektromobilität und digitale Wirtschaft einstellen und neu ausrichten können;
- sich weiterhin für den Erhalt der Meisterpflicht als Qualitätssiegel des Handwerks einzusetzen.
- die vorhandenen Förder- und Unterstützungsangebote des Landes (Förderung von Betriebsgründungen, Moderation bei Unternehmensnachfolge, Unterstützung von Netzwerken zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz, etc.), die sich auch an das Handwerk richten, offensiv zu bewerben;
- die Qualitätsansprüche des Handwerks in Niedersachsen auch regional herauszustellen und es den Handwerksbetrieben ermöglichen, eine positive Außendarstellung auch im regionale und ggf. grenzüberscheitenden Kontext zu erzielen. Grenzüberschreitende Bewerbung des grenznahen Handwerks kann unter Berücksichtigung der Qualitätsansprüche und vorhandener Alleinstellungsmerkmale verstärkt und einheitlicher beworben werden.
II. Fachkräftesicherung
- sich weiter intensiv dafür einzusetzen, dass auch morgen noch Handwerksbetriebe ihre Ausbildungsplätze und offenen Stellenangebote besetzen können,
- dazu beizutragen, dass die Attraktivität von Handwerksberufen steigt – durch die Anerkennung der Strukturen im Handwerk, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, die hohe Qualität der Dualen Ausbildung, durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle aber auch durch verlässliche Arbeitsbedingungen und anständige Bezahlung durch Tarifbindung;
- die Schulen im Rahmen der Berufsorientierung zu unterstützen, über Handwerksberufe und Karrieremöglichkeiten insbesondere für junge Frauen zu informieren. Dies kann in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern durch Erarbeitung stereotypbefreiter Unterrichtsmaterialien, geschlechtergerechter Sprache und dem Aufzeigen von Karrieremöglichkeiten im Handwerk umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen Modelle wie der Zukunftstag und besondere Informationsmöglichkeiten weiter ausgebaut werden.
- Die Etablierung und Schaffung neuer Berufsbilder zu unterstützen. Die Attraktivität ist eng verknüpft mit den einhergehenden Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung, sowie deren Anerkennung.
III. Digitalisierung
- sich weiter engagiert dafür einzusetzen, dass Betriebe gerade auch im ländlichen Raum einen Zugang zum schnellen Internet erhalten;
- darauf hinzuwirken, dass die Programme für den Breitbandausbau auf Landes- und Bundesebene aufeinander abgestimmt über die NBank laufen werden;
- auch kleinen und mittleren Handwerksbetrieben es zu ermöglichen, an elektronischen Geschäftsprozessen im vollen Umfang teilzunehmen.
- sich gemeinsam mit den Sozialpartnern für die Weiterentwicklung und Modernisierung von Berufsbildern, die sich durch die Digitalisierung der Arbeitswelt und zunehmende Bedeutung von IT Kompetenzen verändern, einzusetzen.
Begründung
Vielfalt statt Einfalt: Von der Änderungsschneiderin bis zur Zweiradmechanikerin arbeiten hierzulande Handwerker und Handwerkerinnen in 41 zulassungspflichtigen, 53 zulassungsfreien und 57 handwerksähnlichen Gewerben. Der Großteil ist im Bereich Metall und Elektro tätig, gefolgt vom Bau- und Ausbaugewerbe und dem Gesundheits-, Körperpflege- und Reinigungsgewerbe, vergleichsweise weniger Menschen arbeiten im Bereich Holz, in den Nahrungsmittelgewerben, im Glas-, Papier-, Keramikgewerbe und in der Bekleidungs-, Textil- und Lederbranche. Bei aller Unterschiedlichkeit vereint die Handwerksgewerbe, dass die Betriebe größtenteils als Kleinbetriebe geführt werden – in rund der Hälfte der Unternehmen arbeiten weniger als fünf Beschäftigte, nur rund 6 Prozent der Betriebe beschäftigen mehr als 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Das Handwerk ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und wichtiger Arbeitgeber und ein besonders engagierter Ausbildungspartner: In den rund eine Million meist inhabergeführten Handwerksbetrieben arbeiten deutschlandweit rund 5,4 Millionen Menschen, fast 370.000 junge Menschen werden dort ausgebildet. Das Handwerk erzielt einen jährlichen Umsatz von rund 530 Milliarden Euro.
In Niedersachsen gibt es 83.000 Betrieben mit rund 520.000 Beschäftigten und fast 49.000 Auszubildenden. Mit einem Umsatz in Höhe von 48 Milliarden Euro zählt das Handwerk auch in Niedersachsen zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor.
Vor diesem Hintergrund ist es für Niedersachsen von zentraler Bedeutung, die Rahmenbedingungen für ein starkes Handwerk auch für Zukunft optimal zu gestalten.
Im Spannungsfeld zwischen Tradition mit seinen belastbaren und verlässlichen Strukturen und notwendigen Innovationen sind die anstehenden Entwicklungen im Handwerk zu gestalten. Dabei sind die Erfahrungen mit der Handwerksnovelle von 2004 zu beachten und entsprechend zu berücksichtigen: Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks seien in vielen Berufen, in denen die Meisterpflicht abgeschafft worden ist, die Ausbildungsplätze weggebrochen. Mittlerweile würden 95 Prozent der Auszubildenden im Handwerk in den 41 noch geschützten Meisterberufen ausgebildet werden. Nach der Abschaffung der Meisterpflicht zum Beispiel im Fliesenhandwerk seien dort zwar viele Unternehmen neu gegründet worden, gleichzeitig seien die Zahl die Lehrlinge drastisch und auch die der Beschäftigten gesunken. Die Scheinselbstständigkeit sei in der Branche zum großen Problem geworden.
In ihrer „Gemeinsame(n] Erklärung Handwerk“ haben das Bundeswirtschaftsministerium, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Gewerkschaftsbund im Juli nach einem intensiven Branchendialogverfahren drei Handlungsfelder beschrieben, die ausschlaggebend für den Erfolg des Handwerks im 21. Jahrhundert sein sollen. Im Mittelpunkt stehen danach, wie sich Innovationen im Handwerk finanzieren lassen, wie angesichts des demografischen Wandels der Fachkräftebedarf sich sichern lässt und wie die Handwerksbetriebe den Anschluss an die voranschreitende Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft halten. Ganz in diesem Sinn hat sich Rot-Grün seit 2013 auf den Weg gemacht, das Handwerk in Niedersachsen dabei zu unterstützen, sich den Herausforderungen zu stellen.
Die Attraktivität von Handwerksberufen steht und fällt mir den Rahmenbedingungen. Je angesehener und qualitativ hochwertiger die Ausbildung ist und je höher die Chance, nachhaltig zu guten Bedingungen und fairen Löhnen arbeiten zu können, desto mehr junge Menschen interessieren sich für den Beruf. Das Handwerk hat mit seinen verlässlichen Strukturen und seiner sinnstiftenden Arbeit gute Voraussetzungen, ein gefragter Arbeitgeber zu sein. Gleichwohl sind starke Sozialpartnerschaften und Tarifbindungen nötig, um anständige Arbeitsbedingungen und Löhne und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Bezeichnend für das Handwerk ist darüber hinaus der geringe Frauenanteil in den Betrieben, der weit unter dem gesamtwirtschaftlichen Schnitt liegt: Verbesserungen, Beruf und Familie in Einklang zu bringen, können hier helfen, mehr Mädchen und Frauen für Handwerksberufe zu interessieren. Migranten und Migrantinnen sowie Altbewerber und Altbewerberinnen sind weitere Zielgruppen, die sich als Potenzial erschließen lassen. Mit der Fachkräfteinitiative und den Fördermitteln in Höhe von 200 Millionen Euro wird die Landesregierung das Handwerk bei seiner Fachkräftesicherung unterstützen.
Handwerksbetriebe sind in der Fläche verteilt und schaffen sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze und tragen zur regionalen Wertschöpfung gerade auch in ländlichen Regionen bei. Gleichzeitig haben sich die traditionellen genau wie die modernen Handwerksberufe den digitalen Entwicklungen zu stellen. Auftraggeber erwarten Angebote zunehmend über das Netz. Betriebe, die über keine eigene Webseite verfügen, werden immer weniger am Markt wahrgenommen. Existenziell wichtig für den Fortbestand des Handwerks und dessen Erfolg ist der flächendeckende Breitbandausbau in Niedersachsen. Hier nehmen Land und Bund für Niedersachsen 300 Millionen Euro in die Hand, um den Anschluss ans schnelle Internet möglich zu machen. Um möglichst effizient die Fördermittel in Niedersachsen einsetzen zu können, sollten beide Programme bei der NBank gebündelt und aufeinander abgestimmt werden.
Das novellierte Tariftreue- und Vergabegesetz hat sich als erfolgreich für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Handwerk und Baugewerbe erwiesen. Aus Sicht etwa der Handwerkskammern habe die Senkung der Schwellenwerte von 30.000 auf 10.000 Euro „sichergestellt, dass mindestens 80 Prozent der handwerksrelevanten Auftragsvergaben der Tariftreue unterliegt“.
Bei der Gründung und der Übergabe von Betrieben an die Nachfolge unterstützt das Land das Handwerk in Niedersachsen. Das erfolgreiche Projekt der Nachfolgemoderation wird in der kommenden EU-Förderperiode fortgeführt, damit Generationswechsel gelingen und die Anzahl der Stilllegungen von Betrieben reduziert werden können. Auch das gefragte Existenzgründerprogramm „MikroSTARTER“ steht weiter zur Verfügung.