Antrag: Doppelte Staatsangehörigkeit erhalten!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die doppelte Staatsangehörigkeit ist Bestandteil eines modernen und aufgeklärten Staatsangehörigkeitsrechts. Sie wird der Lebensrealität vieler Menschen, die sich in zwei Kulturen und Staaten zuhause fühlen, gerecht.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich allen Versuchen, die doppelte Staatsangehörigkeit einzuschränken, abzuwerten oder gar abzuschaffen, entgegenzustellen.

Begründung

Die Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder durch SPD, Grüne und FDP im Jahr 2000 war ein wichtiger Fortschritt zur Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. In der Folge gab es weitere Fortschritte. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist mittlerweile nicht nur bei EU-Bürgerinnen und Bürgern, sondern in vielen weiteren Fällen möglich. So ist die doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder aus binationalen Familien oder für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ohne weiteres möglich und wurde bisher nicht in Frage gestellt. Im Jahr 2014 war jede 9. Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland eine binationale.

Zurück zum Pressearchiv