Antrag: Digitaler Binnenmarkt in Europa: Chancen für Niedersachsen nutzen!
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass
- die Digitalisierung eine wesentliche Triebfeder für Fortschritt in Wirtschaft und Gesellschaft ist. Dabei nutzen schon heute rund 315 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU täglich das Internet; in Deutschland verfügen rund 84% der Bevölkerung über einen Zugang zum Netz. Damit verbunden sind enorme ökonomische Perspektiven – allein die deutsche IKT-Branche setzt mittlerweile jährlich rund 226 Milliarden Euro um und bietet rund 1 Million Arbeitsplätze in über 91.000 Unter-nehmen. Dies gilt in besonderer Weise für das CeBIT-Land Niedersachsen; hier werden Zukunftsthemen wie „Industrie 4.0“ enorm vorangetrieben.
- der digitale Binnenmarkt enorme Chancen für Europa und für Niedersachsen bietet. Die EU-Kommission geht davon aus, dass im Rahmen des Aufbaus des digitalen Binnenmarktes rund 415 Mrd. Euro an neuer Wertschöpfung in Europa entstehen könnten. Diese würde im Rahmen der Schaffung von paneuropäischen Telekommunikationsnetzen, grenzüberschreitenden digitalen Diensten und transnationalen Neugründungen und Start-ups gehoben. Konkret ergäben sich durch einen digitalen Binnenmarkt zahlreiche neue Geschäftsfelder im Online-Handel, in der Logistik, aber vor allem auch im Bereich von Medien- und Kreativwirtschaft.
- für die Umsetzung des digitalen Binnenmarkts eine Rechtsharmonisierung dringend erforderlich ist. Dazu gehört der Abbau von Handelsschranken wie z.B. dem „Geoblocking“. Vor allem aber müssen dringend Marktpraktiken beseitigt werden, die die Endkunden negativ belasten – dazu gehört beispielsweise die Erhebung von Roaming-Gebühren auf Telefonate, Kurznachrichten und Datendienste im Mobilfunk. Davon negativ betroffen sind nicht nur niedersächsische Bürgerinnen und Bürger im EU-Ausland, sondern vor allem auch Gäste aus der EU hier in Niedersachsen.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
- den Prozess zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts in der EU auf europäischer und auf Bundesebene unterstützend zu begleiten und dafür modellhafte Vorhaben zu prüfen, bei denen Niedersachsen eine Vorreiterrolle einnehmen kann. Dies betrifft insbesondere die mögliche Zusammenarbeit mit Partnern in den Niederlanden; hier kommen gemeinsame Projekte im Rahmen des INTERREG-Programms infrage.
- sich auf europäischer und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Anrufe sowie Nachrichten- und Datenverbindungen im Mobilfunknetz konsequent durch- und damit der erste notwendige Schritt zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes umgesetzt wird.
- sich auf europäischer und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung eines digitalen Binnenmarktes ein rechtssicherer und einheitlicher Datenschutzstandards mit einem hohen Datenschutzniveau ausgehend von dem der jetzigen Richtlinie von 1995 abgesichert und in der EU-Datenschutzgrundverordnung festgeschrieben wird. Darüber hinaus soll die Panoramafreiheit im Urheberrecht sowie die Netzneutralität im Telekommunikationsrecht europaweit festgeschrieben werden.
Begründung
Der digitale Binnenmarkt bietet enorme Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft in Europa und Niedersachsen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bestehende Hürden beim Handel und Datenaustausch und somit auch hohe Kostenschwellen abgebaut werden. Dies betrifft insbesondere die Roaming-Kosten in der mobilen Kommunikation. Laut aktuellen Berichten ist die Umsetzung dieses ersten notwendigen Schrittes für einen digitalen EU-Binnenmarkt allerdings in Gefahr: Danach gibt es Bestrebungen innerhalb des Europäischen Rates, die Abschaffung der Roaming-Gebühren nicht vollständig umzusetzen. Dies kann aus niedersächsischer Sicht nur abgelehnt werden. Ziel muss ein digitaler Binnenmarkt vollständig ohne Roaming-Gebühren sowie weitere Handels- und Datenübermittlungshürden sein.