Antrag: Digitale Teilhabe auch für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ermöglichen – Internetzugang zum Standard in Wohn- und Betreuungseinrichtungen machen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Das Internet und insbesondere digitale Kommunikationsformen sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Auch ältere Menschen nutzen zunehmend Tablets, Smartphones und andere Endgeräte regelmäßig, um einzukaufen, sich zu informieren oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Mit dem Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung endet die digitale Teilhabe jedoch nicht selten, da nicht einmal die Hälfte aller Einrichtungen über ein hauseigenes WLAN verfügt.
Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, die Möglichkeit zur Nutzung eines kabellosen Internetzugangs für die Bewohner*innen und das Personal in unterstützenden Wohnformen verbindlich vorzusehen und dafür die Verordnungsermächtigung in § 17 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) zu nutzen. Für die Umsetzung sind möglichst kurze Übergangsfristen festzulegen.
Begründung
In der Corona-Pandemie hat die Bedeutung digitaler Kontaktmöglichkeiten auch für Ältere und Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, noch einmal deutlich zugenommen. Digitale Teilhabe muss deshalb auch für diese Menschen flächendeckend sichergestellt sein. In der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz über Unterstützende Wohnformen ist deshalb die Möglichkeit zur Nutzung eines kabellosen Internetzugangs für die Bewohner*innen und das Personal verbindlich vorzusehen.