Antrag: Die „Offene Hochschule“ zum Erfolgsmodell machen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass

  • rechtliche Zugangsmöglichkeiten für den Hochschulzugang ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung durch die Änderungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes im Rahmen der "Offenen Hochschule" stark ausgeweitet wurden, die Möglichkeiten eines Studiums ohne Abitur aber bis dato nur von einer verschwindend geringen Anzahl von Studierenden wahrgenommen wurden; 2007 bspw. betrug der Anteil der Studierenden mit nicht-traditionellem Hochschulzugang in Niedersachsen nur 1,45 %,
  • es derzeit nur wenig Informationen bzw. Transparenz bzgl. berufsbegleitender Studienformate, wie Teilzeit- oder Fernstudium, oder Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen gibt, und dass das Konzept der "Offenen Hochschule" ohne eine breitere Bewerbung der neuen Möglichkeiten an Berufsschulen, in Betrieben oder im Rahmen von Bildungsberatung nicht aufgehen wird,
  • sich das Engagement des Landes im Bereich "Offene Hochschule" bisher im Wesentlichen auf die vier Universitäten beschränkt, die am ANKOM-Projekt "Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge" teilgenommen haben (Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig, Hannover). Fachhochschulen bleiben bisher gänzlich unberücksichtigt,
  • relativ geringe Abbrecherquoten und erfolgreiche Studienverläufe durch die Zulassungsprüfung zum fachgebundenen Hochschulstudium in Vorbereitungskursen der Einrichtungen für Erwachsenenbildung erreicht wurden, solche speziellen Vorbereitungsangebote auf das Studium jedoch zukünftig fehlen, wenn lediglich die berufliche Qualifikation als Voraussetzung reicht,
  • die Kooperation von Hochschulen mit den Einrichtungen der Erwachsenenbildung zwar im Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz NEBG festgeschrieben ist, aber faktisch kaum praktiziert wird,
  • finanzielle Hürden zur Aufnahme eines Studiums bei beruflich Qualifizierten, die bereits durch Erwerbsarbeit ihren eigenen Lebensunterhalt verdient haben, besonders hoch sind und daher die Ermöglichung eines berufsbegleitenden Studiums in Teilzeit oder als Fernstudium die Attraktivität für Studierwillige ohne traditionellen Hochschulzugang steigert,
  • die niedersächsischen Hochschulen derzeit ihre Verantwortung für die "Offene Hochschule" nur unzureichend wahrnehmen und sie daher über Anreize motiviert werden müssen, sich stärker an den Bedürfnissen von Studierwilligen ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung zu orientieren bzw. spezielle Angebote für diese Klientel vorzuhalten,
  • in Zukunft ein demographisch bedingter Engpass an Fachkräften mit akademischer Ausbildung zu erwarten ist, wenn nicht die Zuwanderungsquote erhöht wird, oder eine große Anzahl von Fachkräften mit beruflichen Abschlüssen ein Hochschulstudium absolviert.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  1. gemeinsam mit Berufsschulen, Fachschulen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften eine Werbungsoffensive zu starten, die die Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur bewirbt. Auf den Homepages der niedersächsischen Hochschulen sind darüber hinaus umfangreiche Informationen über den Zugang ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung zu platzieren. Die Hochschulen haben hierzu Beratungsangebote vorzuhalten,
  2. darauf hinzuwirken, dass die niedersächsischen Bildungsberatungsagenturen gemeinsam mit den Hochschulen und den Arbeitgebern der jeweiligen Region einen Plan erarbeiten, der Bedarfe ermittelt und spezielle Programme für Hochschulzugangsberechtigte ohne Abitur an den Hochschulen koordiniert (bspw. berufsbegleitende Studiengänge, flankierende Vorbereitungs- oder Begleitangebote, Anrechnung von durch Berufsqualifikation erworbenen Kompetenzen, etc.),
  3. zur Erleichterung des Starts in ein Studium über die Einrichtungen der Erwachsenenbildung Vorbereitungskurse anzubieten, die auf die Arbeits- und Lernmethoden an den Hochschulen vorbereiten und Fachwissen vermitteln, das bei Aufnahme eines Studiums von den Hochschulen vorausgesetzt wird (Fremdsprachen- und Mathematikkenntnisse, sogenannte Soft-Skills, etc.). Die Kurse werden aus dem Haushaltsansatz "Offene Hochschule" gefördert. Zur Qualitätssicherung erfolgt eine Zertifizierung der einzelnen Maßnahmen über die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, die hierzu gemeinsam mit der Landeshochschulkonferenz Kriterien und Standards festlegt,
  4. ein Programm aufzulegen, über das Modellprojekte finanziert werden, in denen an ausgesuchten Hochschulen in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung studienbegleitende Unterstützungsangebote bzw. Brückenkurse für wissenschaftliches Arbeiten während der ersten Semester angeboten werden. Hierüber können auch Mentoring- oder Coaching-Programme durch hochschulische oder betriebliche Mentoren in der Studieneingangsphase gefördert werden. Die Modellprojekte werden aus dem Haushaltsansatz "Offene Hochschule" finanziert,
  5. nach Abschluss der Förderphase der ANKOM-Initiative alle Förderprogramme zur "Offenen Hochschule" auch auf andere Hochschulen auszuweiten. Dies gilt im Besonderen für die niedersächsischen Fachhochschulen, die traditionell mit ihrer Anwendungsorientierung der Klientel der "Offenen Hochschule" näher stehen. Die im ANKOM-Kontext gewonnen Erfahrungen bzgl. der Anrechnungspraxis müssen allen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, alle Hochschulen die am Bund-Länder-Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschule" teilnehmen wollen zu unterstützen und in ausreichendem Maße Mittel für die Gesamtfinanzierung der Projekte zur Verfügung zu stellen,
  6. im Rahmen der formelgebundenen Mittelzuweisung Leistungsindikatoren festzusetzen, die für die Hochschulen Anreiz sind, sich verstärkt um Studierwillige ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung zu bemühen,
  7. die Hochschulen aufzufordern, verstärkt Bachelor- und Masterstudiengänge anzubieten, die berufsbegleitend (als Fern- oder Teilzeitstudiengänge) studiert werden können, bzw. die Hochschulen dabei zu unterstützen, Zentren für Fernstudien und universitäre Weiterbildung einzurichten und soweit möglich dafür Sorge zu tragen, dass ein semesterweiser Statuswechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium ermöglicht wird. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Förderfähigkeit von Teilzeitstudierenden gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG sichergestellt wird,
  8. zum Ausbau dualer Studiengänge einen Ausbildungspakt zwischen Hochschulen und der Wirtschaft zu initiieren,
  9. als Ergänzung zum laufenden Bundesprogramm "Aufstiegsstipendium" gemeinsam mit der Wirtschaft ein eigenes niedersächsisches Stipendienprogramm aufzubauen, um finanzielle Hürden beruflich Qualifizierter ohne klassischen Hochschulzugang bei Aufnahme eines Studiums abzufedern,
  10. mit Blick auf die wachsende und heterogener werdende Zahl von Studierenden gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates alternative Hochschulformen jenseits der Teilung in Universitäten und Fachhochschulen zu prüfen.

Begründung

Im Zeitalter des Lebenslangen Lernens und eines demographisch bedingten Fachkräftemangels ist es richtig und wichtig in die Öffnung der Hochschulen zu investieren. Erklärtes Ziel der "Offenen Hochschule" ist es, die Durchlässigkeit von akademischer und beruflicher Bildung zu verbessern. Außerdem soll die Vereinbarkeit von Studium und Beruf, sowie eine praxisorientierte akademische Ausbildung ermöglicht werden. Das Land Niedersachsen hat mit der letzten Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in Sachen "Offene Hochschule" bei den Zugangsregelungen zum "Studium ohne Abitur" einen wichtigen Schritt getan. Dennoch droht das Konzept zu scheitern, wenn nicht zügig weitere Schritte folgen.

Ein erster Schritt ist die breitere Bewerbung der neuen Zugangsmöglichkeiten, sowie mehr Informationen und mehr Transparenz bzgl. der bereits bestehenden Angebote. Außerdem müssen durch spezielle Angebote Hürden vor Aufnahme und während des Studiums abgebaut werden, wenn mehr Studierende gewonnen und Studienabbrecherquoten gesenkt werden sollen. Zur Ermittlung der Bedarfe und zur Koordination von Studienangeboten und studienvorbereitenden oder begleitenden Unterstützungsangeboten sollen die Bildungsberatungsagenturen gemeinsam mit den Hochschulen und den Arbeitgebern regionale Pläne und Programme erarbeiten. Für das Angebot an solchen Vorbereitungskursen oder auch Brückenkursen während des Studiums soll auf die Erfahrungen und die Angebote der Einrichtungen der Erwachsenenbildung als Kooperationspartner der Hochschulen zurückgegriffen werden. Bereits heute bestehende oder geplante Projekte, wie das derzeit vom Landesverband der Volkshochschulen für seine Verbandsmitglieder angebotene VHS-Konzept "Hochschulzugang", beschreiten einen richtigen Weg. Was fehlt, ist eine mit den Hochschulen koordinierte Qualitätssicherung, die vor allem im Interesse der Teilnehmer solcher Angebote ist. Daher sollte gemeinsam mit den Hochschulen ein Zertifizierungskonzept für alle Angebote der nach NEBG anerkannten Träger der Erwachsenenbildung erarbeitet werden. Spezielle Beratungsangebote an den Hochschulen, Mentoren- oder Coachingprogramme und die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen sind weitere notwendige Bausteine zur Öffnung der Hochschulen.

Das Konzept der "Offenen Hochschule" soll auf alle niedersächsischen Hochschulen ausgeweitet werden. Dies gilt besonders für die Fachhochschulen, die mit ihren anwendungsorientierten Studiengängen in besonderer Weise für Studierende ohne Abitur attraktiv sind. Das bedeutet auch, dass die bereits im Kontext der ANKOM-Initiative gewonnenen Erfahrungen allen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden und alle Hochschulen bei der Teilnahme am Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung" unterstützt werden sollen. Um den Hochschulen einen Anreiz zu bieten, sich verstärkt um die Klientel der "Offenen Hochschule" zu bemühen, soll die Quote beruflich Qualifizierter ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung in die formelgebundene Mittelzuweisung aufgenommen werden. Da der Anteil der Teilzeitstudiengänge bundesweit derzeit unter 5 % liegt, ist die Flexibilisierung von Bachelor- und Master-Studiengängen in Teilzeitorganisation oder als Fernstudium dringend nötig, wenn mehr bereits berufstätige Fachkräfte für ein Studium gewonnen werden sollen. Die Hochschulen sollen hier tätig werden, während das Land auf Bundesebene die BAföG-Förderungsfähigkeit von Teilzeitstudiengängen anregen soll..

Auch der Ausbau dualer Studiengänge soll wegen deren großer Beliebtheit bei den Studierenden weiter vorangetrieben werden. Dazu soll ein Ausbildungspakt zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft initiiert werden. Zur Ermöglichung von Bildungsaufstiegen in individuellen Lebensverläufen und zur Abfederung finanzieller Hürden vor Aufnahme eines Studiums sollen darüber hinaus niedersächsische Aufstiegsstipendien vergeben werden. Zur Flexibilisierung der niedersächsischen Hochschullandschaft soll die Einrichtung alternativer Hochschulformen, wie bspw. Fachschulen, geprüft werden.

Parlamentarische/r Geschäftsführer/in

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