Antrag: Die niedersächsischen NE-Bahnen verstärkt ausbauen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Bund hat ab dem Haushaltsjahr 2013 Jahr die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, nach denen erstmals Ersatzinvestitionen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnstruktur, die dem Schienengüterverkehr dienen, mit Bundesmitteln gefördert werden können. Die Dotierung lag im Jahr 2013 bei einem Betrag von 25 Mio. €.
Damit sollen Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterverkehr geschaffen und der Verkehrsnutzen der Schieneneisenbahnstruktur der Eisenbahnen des Bundes verstärkt werden.
Mit dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) hat der Bund erstmals die Ausweitung der Förderung auf NE-Bahnen (nichtbundeseigene Eisenbahnen), die im Güterverkehr aktiv sind, ausgeweitet. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die notwendige Kofinanzierung bereitgestellt und so ermöglicht, dass mehrere der ca. 25 niedersächsischen NE-Bahnen für ihre Güterverkehrssparte erhebliche Unterstützung bei Investitionen erhalten haben.
Der niedersächsische Landtag stellt fest:
- Niedersächsische NE-Bahnen sind ein wichtiger Bestandteil des Güterverkehrskonzeptes Schiene.
- Für den weiteren Ausbau der Hafenhinterlandverkehre im öffentlichen Schienengüterverkehr sind die NE-Bahnen in Niedersachsen wichtige Partner.
- Das Netz der NE-Bahnen in Niedersachsen ist eine wichtige Ergänzung im Güterverkehr der DB.
- Nur mit der DB und den NE-Bahnen gemeinsam wird es im Güterverkehr eine sinnvolle Entwicklung und Ausbau des modal-split zwischen Straße, Schiene und Wasserstraße geben
Der niedersächsische Landtag fordert daher:
- Die Erhöhung der Mittel nach dem (SGFFG) Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz
- Die Erhöhung der Förderquote
- Die Erweiterung der Fördertatbestände auch auf Anlagenerweiterung und Anlagenmodernisierung, insbesondere auf die Elektrifizierung der NE-Bahnstrecken in den Bundesländern
Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert:
- über den Bundesrat mit anderen betroffenen Bundesländern eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel:
- den investiven Zweck auch auf die Erneuerung und den Ausbau des NE-Netzes auszuweiten. (z.B. Elektrifizierung, zusätzliche Weichen zur Kapazitätserweiterung, Gleisausbau usw.)
- die Förderanteile (bisher max. 50 %) und den Fördertopf (bisher max. 25 Mio. €) auszubauen.
- die Wirkungen des bisherigen Mitteinsatzes und des zukünftigen Mittelbedarfs dem Landtag zur Kenntnis zu geben
- Im Zusammenhang mit dem Einsatz öffentlicher Mittel für die Ertüchtigung und den Erhalt von strategisch wichtigen Schienennetzen die Einrichtung einer Schieneninfrastrukturgesellschaft zu prüfen, um diese auch nach 2016 weiter für das System erhalten zu können.
Begründung:
Wenn die NE Strecken zur Redundanz dienen sollen, dann muss auch der Ausbaustandard entsprechend gestaltet werden. Diese erheblichen Mehrkosten können die NE aber nicht aus eigenen Mitteln tragen, sondern hier bedarf es, wegen des Nutzens für den Bahnverkehr, der Finanzierung durch den Bund.