Antrag: Die Berufsbildenden Schulen weiter entwickeln – den Umbau zu regionalen Kompetenzzentren umsetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Im September 2001 hat der Niedersächsische Landtag einstimmig beschlossen, eine Reihe öffentlicher Berufsbildender Schulen im Rahmen eines auf 5 Jahre angelegten Modellversuchs zu regionalen Kompetenzzentren weiter zu entwickeln und damit die Berufsbildenden Schulen grundlegend zu reformieren. Kernziel des Projektes Regionale Kompetenzzentren (ProReKo), das am 31.12.2007 als Modellversuch abgeschlossen wurde, war eine umfassenden Selbstständigkeit und Gesamtverantwortung der Schulen u. a. durch ein verändertes System des Schulmanagements und der Personalsteuerung.

Im Abschlussbericht ist das Modellprojekt von den Beteiligten überwiegend positiv beurteilt worden, zugleich wurden detaillierte Vorschläge für den landesweiten Transfer unterbreitet.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

Die Transfervorschläge des ProReKo-Projekts an allen öffentlichen Berufsbildenden Schulen umzusetzen und die Berufsbildenden Schulen damit zu Regionalen Kompetenzzentren weiter zu entwickeln.

1.     Konsequentes Qualitätsmanagement ausbauen

Die Berufsbildenden Schulen bauen ihr Qualitätsmanagement in Anlehnung an das EFQM-Modell für Excellenz weiter aus und entwickeln die Unterrichtsqualität auf der Grundlage der landesweiten Kennzahlen, wie Abschlussquote, Verweildauer an der Schule und Vermittlungsquote nach einem Jahr weiter.

2.     Arbeitsmarktfähige Bildungsangebote entwickeln

Schülerinnen und Schülern aller Begabungen müssen bessere Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Dazu erhalten die Berufsbildenden Schulen schulgesetzlich die Möglichkeit, ergänzend Weiterbildungsmaßnahmen, Kurse und Dienstleistungen ggf. gegen Entgelt anzubieten, wenn diese in ihrer Region einen qualifizierenden und pädagogischen Zweck erfüllen.

3.      Volle Budgetverantwortung übernehmen

Berufsbildende Schulen erhalten ein gemeinsames Budget aus Landesmitteln und Mitteln des Schulträgers zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung.

4.     Personalmanagement selbst verantworten

Die den im Modellversuch ProReKo beteiligten Schulen übertragenen dienstrechtlichen Befugnisse werden auf alle Berufsbildenden Schulen übertragen. Die Schulen können eigenverantwortlich Personal für die Verwaltungsassistenz einstellen. Die im Abschlussbericht von ProReKo formulierten Zielrichtwerte für die Personalvertretungen werden dazu umgesetzt und rechtlich abgesichert.

5.      Schulverfassung den besonderen Herausforderungen anpassen

Die Berufsbildenden Schulen organisieren ihren Aufbau nach fraktalen Strukturen in eigenständigen Teams mit verantwortlicher Leitung. Grundsatzentscheidungen werden durch einen von Schulleitung, Lehrerschaft sowie Schülervertretungen paritätisch zusammengesetzten Schulvorstand getroffen. Schulvorstände können sich weitere Mitglieder zur Beratung hinzu wählen. Die Schulen können einen beratenden Beirat bilden, in den u. a. Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Wirtschaft und andere Partner der Berufsbildenden Schulen berufen werden.

6.      Schulaufsicht und Beratung trennen

Die Landesschulbehörde übernimmt in den Berufsbildenden Schulen die Funktion des Unterstützers und Dienstleisters. Die Schulaufsicht übt das Kultusministerium aus.

7.      Nach Zielvorgaben steuern

Internes Führungsinstrument zwischen allen Ebenen der Schulen ist der Abschluss von Zielvereinbarungen. Die Steuerung der Schulen durch das Kultusministerium erfolgt ebenfalls über Zielvereinbarungen, wie im Modellversuch ProReKo erprobt.

8.      Transferplan vorlegen

Die Landesregierung legt einen Zeitplan zum schrittweisen Umbau aller Berufsbildenden Schulen zu Regionalen Kompetenzzentren vor. Die im Abschlussbericht genannten Transfervorschläge werden umgesetzt: Die am Modellversuch ProReKo beteiligten Schulen werden als Mentoren für Berufsbildende Schulen tätig und begleiten diese über ein Jahr. Dabei werden sie durch eine Transfergeschäftsstelle im Kultusministerium unterstützt und begleitet. Für den Transferprozess wird den bisher nicht am Modellversuch ProReKo beteiligten Schulen ein eigenverantwortlich zu bewirtschaftendes Budget zur Verfügung gestellt, das dem Budget der Modellversuchs-Schulen entspricht. Die Mentorenschulen erhalten für den Mehraufwand für ein Jahr befristet ein zusätzliches Budget in Höhe 1/3 Personalstelle pro zu coachender Schule.

Begründung:

Ziel von ProReKo war es ausdrücklich, die positiven Ergebnisse des Modellversuchs auf andere Berufsbildende Schulen des Landes zu übertragen. In ihrem Abschlussbericht haben die beteiligten Schulen detaillierte Vorschläge für einen Transfer der Ergebnisse des ProReKo-Modellversuchs vorgelegt. Obwohl die Kultusministerin im Vorwort des im Juni 2008 erschienenen Abschlussberichts eine Übertragung von Projektergebnissen auf die öffentlichen Berufsbildenden Schulen angekündigt hat, liegt bisher kein Vorschlag der Landesregierung vor. Der Transfer der positiven Erfahrungen auf die anderen Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sollte auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses und nach einer klaren Konzeption zeitnah erfolgen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu legen.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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