Antrag: Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wird vernachlässigt. Die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Verkehrsimmissionen schützen - die europäische Luftqualitätsrichtlinie in N

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 18.01.2005

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
1. Die Landesregierung hat es versäumt fristgerecht zum 01.01.2005 die Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie in Niedersachsen umzusetzen und Luftreinhaltepläne für die besonders belasteten Räume Hannover, Braunschweig und Osnabrück gemeinsam mit den betroffenen Kommunen aufzustellen.
2. Der Anfang 2005 vom Nds. Umweltministerium vorgelegte Entwurf "Luftreinhalte- und Aktionsplan Hannover, Göttinger Straße" ist als Planungsgrundlage für Maßnahmen der Verbesserung der Luftqualität unzureichend.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. umgehend die Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie umzusetzen und für die Ballungsräume Hannover, Braunschweig und Osnabrück, wo an einigen besonders belasteten Straßenzügen insbesondere die Grenzwerte für Feinstaub nachweislich schon heute nicht eingehalten werden, Luftreinhaltepläne vorzulegen und gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmenpläne zu erarbeiten;
2. Fördermittel im Bereich Straßenbau/verkehrliche Infrastruktur/ÖPNV für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmenplänen zum Erreichen der Luftqualitätsziele bereit zu stellen;
3. ein Messprogramm aufzulegen, um auch außerhalb von Belastungsgebieten punktuelle gravierende Beeinträchtigungen der Luftqualität z.B. an stark befahrenen Ortsdurchfahrten oder Umleitungsstrecken der Bundesautobahn festzustellen und ggf. auch hier mögliche gesundheitsschädliche Emissionen durch geeignete Maßnahmen verringern zu können;
4. Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind die Hintergrundbelastung mit Luftschadstoffen dauerhaft zu verringern und nicht verkehrsbedingte Emissionen aus Haushalten und Gewerbebetrieben, Industrieanlagen und der landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung zurück zu halten.
Der Landtag setzt sich dafür ein, dass die auf den Bundesautobahnen eingeführte LKW-Mautpflicht auf Streckenabschnitte von Bundesstraßen und innerörtlichen Hauptverkehrstraßen ausgeweitet wird, wenn sich herausstellt, dass diese Routen genutzt werden um die LKW-Maut zu umgehen.
Der Landtag unterstützt die Bestrebungen, die Zahl der Fahrzeuge mit Dieselrußfiltern erheblich zu erhöhen und begrüßt die Initiative des Bundesumweltministers für eine steuerliche Förderung des Dieselrußfilters. Die Landesregierung wird aufgefordert, diese Initiative mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu unterstützen.
Begründung
Die EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität wurde vor mehr als acht Jahren beschlossen und inzwischen in der Immissionsschutzgesetzgebung des Bundes umgesetzt. Mit ihr wurden strengere Grenzwerte für die Luftverschmutzung festgelegt, von denen die meisten am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind. Dazu zählen Werte für Schwefeldioxid, Blei und Feinstaubstoffe, die vor allem auf den Autoverkehr zurückzuführen sind, z.B. Rußpartikel aus Dieselfahrzeugen. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes liegen in einigen deutschen Städten die Verschmutzungen im Extremfall 30 bis 50 Prozent über der zulässigen Menge. Laut Richtlinie sind Luftreinhaltepläne für die Ballungsgebiete zu erarbeiten. Mögliche Maßnahmen bei akuter Luftverschmutzung sind: Straßensperrungen, Fahrverbote für Diesel-PKW und -LKW, Citymaut oder gar Rückbau von Straßen.
Der vom Nds. Umweltministerium vorgelegte und im Internet veröffentlichte Entwurf des "Luftreinhalte- und Aktionsplans Hannover, Göttinger Straße" ist insofern unzureichend und greift zu kurz, weil lediglich 300 Meter der Göttinger Straße betrachtet werden. Bei absehbaren Grenzwertüberschreitungen soll dieser Straßenabschnitt für den LKW-Verkehr gesperrt werden, der dann lediglich über Seitenstraßen um den Messpunkt herumgeführt werden soll. Die Ursache wird so nicht beseitigt, sondern es wird nur ein "Verdünnungseffekt" erzielt, die Belastung verlagert. Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub an mehr als 35 Tagen wurden in Hannover auch für die Vahrenwalder Straße festgestellt. Erhebliche Belastungen treten auch an der Podbielskistraße und der Sallstraße auf. Notwendig ist daher eine Maßnahmenplanung, die großräumig mit geeigneten Instrumenten und Verkehrslenkung gesundheitsschädliche Luftbelastungen verhindert.
Auch für die beiden bisher bekannten weiteren Belastungsräume, in denen die Grenzwerte deutlich überschritten wurden, Braunschweig und Osnabrück, wurden ebenfalls noch keine Luftreinhaltepläne erarbeitet. In Osnabrück z. B. wurden die Staub-Grenzwerte 2004 an 51 Tagen überschritten. Erste Gespräche zur Beratung eines Aktionsplans für Osnabrück sind für Ende Januar geplant.
Damit sind die Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie aber nur ansatzweise umgesetzt.
Es sollte möglich sein, vorhandene Finanzmittel aus dem Verkehrsetat des Landes dann für die Umsetzung für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität einzusetzen, wenn diese Ziele nur mit besonderen finanziellen Aufwendungen für die Kommunen zu erreichen sind.
Auch außerhalb von Ballungsgebieten werden in Einzelfällen auf Grund einer besonderen verkehrlichen Situation oder einer Geländestruktur hohe Schadstoffbelastungen der Luft erreicht. Bekannt ist etwa, dass in der Ortsdurchfahrt Barbis im Zuge der B 243 Staubbelastungen gemessen worden sind, die über den Grenzwerten der EU-Luftqualitätsrichtlinie liegen. Auch im Umfeld von Umleitungsstrecken der Bundesautobahn, etwa im Bereich der Stadt Göttingen, treten Belastungen auf, die auf Dauer eine Gefährdung der Gesundheit der Menschen befürchten lassen und entsprechende Maßnahmen notwendig machen.
In der Regel sind ca. 80% der Feinstäube an belasteten Punkten der Hintergrundbelastung zuzurechnen und können mit örtlichen Verkehrslenkungsmaßnahmen kaum beeinflusst werden. Deshalb ist mittelfristig eine Senkung der Hintergrundbelastung durch weitergehende Maßnahmen bei den Emmissionsquellen erforderlich. Die Landesregierung ist aufgefordert, entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Eine Ausweitung der LKW-Maut auf Straßenzüge in Ballungsgebieten die als LKW-Ausweichrouten benutzt werden, um Mautzahlungen zu vermeiden, ist eine Option die offen gehalten werden muss. Es kann nicht hingenommen werden, dass durch solche Ausweichverkehre die Luftqualität in schon heute stark belasteten Bereichen in den Ballungsräumen noch weiter beeinträchtigt wird und die Einhaltung der Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie erschwert wird oder dann nur durch weitere zusätzliche Maßnahmen und zusätzliche Kosten zu erreichen ist.
Die EU-Kommission hat inzwischen eine neue europäische Abgasnorm "Euro-5" vorgeschlagen, nach der ab dem Jahr 2010 der Grenzwert für die Emissionen von Rußpartikeln durch Dieselautos 5 Milligramm je Kilometer betragen soll. Damit macht die Kommission auch den Weg für eine steuerliche Förderung von Fahrzeugen frei, die den neuen Grenzwert vorzeitig erfüllen. Wenn auch ältere Dieselfahrzeuge – einschließlich Kleintransporter – bei Nachrüstung mit der Filtertechnik steuerlich begünstigt werden, kann durch Dieselrußfilter ein deutlicher Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen, zur Absenkung der Grundbelastung mit Staubpartikeln erreicht werden.
Fraktionsvorsitzender

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