Antrag: Den Tierschutzanforderungen in der Nutztierhaltung gerecht werden – ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen einführen

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“, so fordert es § 2 des Tierschutzgesetzes und weist damit dem Tierhalter die Verantwortung dafür zu, ein Stallsystem vorzuhalten, das art- und tiergerecht gestaltet ist. Derzeit besteht ein Nebeneinander verschiedener Haltungssysteme und es obliegt dem Tierhalter sich für ein bestimmtes Haltungssystem zu entscheiden, vielfach ohne dabei abschließend beurteilen zu können, ob dieses Haltungssystem den Tierschutzanforderungen tatsächlich genügt. Das Fehlen eines standardisierten Vergleichs oder einer fachwissenschaftlichen Prüfung der Stalleinrichtungen gleicht für den landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Investitionsentscheidung nicht selten einem Sprung ins kalte Wasser.

Zudem fordern Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend eine art- und tiergerechte Haltung und machen dies zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung für ein tierisches Produkt. Der Handel reagiert darauf, indem er zunehmend mit Begriffen wie „artgerecht“ wirbt, ohne dabei über die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinausgehende Standards garantieren zu müssen.

Der Bund plant auf die Anforderungen der Tierhalterinnen und Tierhalter und der Verbraucherinnen und Verbraucher zu reagieren und hat im Oktober 2014 Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen veröffentlicht.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Sich auf Bundesebene für ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen u.a. mit folgenden Anforderungen einzusetzen
  • Nach einer angemessenen Übergangsfrist dürfen bei Neubau eines Stalles oder Ersatz einer Stalleinrichtung grundsätzlich nur noch von einer inländischen Zulassungsstelle zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in- oder ausländischer Hersteller genehmigt werden. Die Anerkennung ausländischer Prüf- und Zulassungszertifikate ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Die Zuständigkeiten für die Prüfung und die Zulassung von Stalleinrichtungen sollten im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, müssen jedoch organisatorisch getrennt sein.
  • Dem für die Prüfung zuständigen Forschungsinstitut des Bundes sollte ein Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Landwirtschaft und des verbandlichen Tierschutzes beratend zur Seite gestellt werden.
  1. Sich dafür einzusetzen, dass das für Prüfung von Stalleinrichtungen zuständige Forschungsinstitut des Bundes in Niedersachsen als Kompetenzzentrum für den Tierschutz in der Nutztierhaltung angesiedelt bzw. ausgebaut wird. Hierbei bietet es sich an, das in Celle beheimatete Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts entsprechend zu stärken. Eine enge Kooperation mit den niedersächsischen Hochschulen sollte dabei angestrebt werden.

Begründung

Mit dem § 13a Absatz 2 des Tierschutzgesetzes hat der Bund die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Inverkehrbringen und Verwenden serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren von einer Zulassung oder Bauartenzulassung abhängig zu machen. Der Bund plant diese Ermächtigung in Anspruch zu nehmen und hat daher am 10.10.2014 „Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen“ veröffentlicht. Erfasst werden sollen damit alle Einrichtungen eines Stalles, die Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden eines Tieres haben können.

Nach den vom Bundeslandwirtschaftsminister veröffentlichten Eckpunkten ist als Zulassungsstelle die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorgesehen, eine strikte Trennung von Prüf- und Zulassungsstelle ist jedoch bisher nicht geplant. Dieses ist unzureichend, weil Aufgabe der Prüfstelle allein die Beurteilung der Tiergerechtheit eines Stallsystems sein muss. Hierbei ist unter anderem darauf zu achten, dass die Tiere Zugang zu verschiedenen Klimazonen haben und unterschiedliche Bodenbeläge eingesetzt werden. Für die Zulassung einer Stalleinrichtung sollten jedoch auch andere, u.a. arbeitswirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen. Nur durch eine strikte Trennung von Prüfung und Zulassung und dem Einvernehmens-Erfordernis der Prüfstelle für die Zulassung ist eine ausreichende Gewichtung der Tierschutzaspekte sicherzustellen. Um eine intensive Einbindung von Forschung, Wissenschaft und Praxis in die Erarbeitung von Prüfkriterien sicherzustellen, ist es erforderlich, der Prüfstelle einen entsprechend besetzten Beirat an die Seite zu stellen.

Niedersachsen ist die Hochburg der Nutztierhaltung in Deutschland mit den entsprechenden Kompetenzen im Bereich der Landwirtschaft, der Veterinärmedizin, der Ethologie von Nutztieren und in anderen verwandten Fachdisziplinen. Daher ist es angemessen, auch das zuständige Institut für die Prüfung der Art- und Tiergerechtheit von Stalleinrichtungen in Niedersachsen anzusiedeln. Hierbei bietet es sich ggf. an, das in Celle ansässige Institut für Tierhaltung und Tierschutz unter dem Dach des Friedrich-Löffler-Instituts entsprechend zu stärken und zu einem Kompetenzzentrum für den Tierschutz in der Nutztierhaltung auszubauen. Zur Vernetzung zwischen Wissenschaft, Forschung und Ausbildung sollte dabei eine enge Kooperation mit den niedersächsischen Hochschulen, insbesondere der Tierärztlichen Hochschule Hannover angestrebt werden.

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