Antrag: Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat als eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nach wie vor eine herausragende Bedeutung zur Stärkung und Sicherung der Demokratie in Deutschland. Damit ist der NDR unerlässlich für die demokratische Meinungsbildung.  Die Verpflichtung des NDR, einen breiten und ausgewogenen Informations-, Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag zu erfüllen, ist ein wichtiger Beitrag gegen Fake News und Desinformation. Der Sender produziert für Hörfunk, Fernsehen und Internet Kanäle und sendet Dokumentationen, Reportagen, Magazine, Unterhaltung sowie Features und Kulturbeiträge zu allen gesellschaftlich relevanten Bereichen, die zur Vertiefung des Wissens und zur Reflexion anregen.

Durch sein Programmangebot soll der NDR auch die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Er soll nicht nur alle Altersgruppen mit seinem Programm ansprechen, sondern auch die gesellschaftliche Vielfalt berücksichtigen. Die Förderung der regionalen Identität gehört genauso dazu, wie das Aufzeigen der verschiedenen Lebenswirklichkeiten der im Sendegebiet lebenden Menschen.

Durch den Zusammenschluss der vier norddeutschen Bundesländer hat der NDR schon seine Vorreiterrolle in Bezug auf Vielfalt und Kooperation manifestiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im digitalen Zeitalter finanziell abgesichert sein, um qualitativ hochwertige Informationen, kompetente Recherche und vertrauenswürdigen Journalismus bereitzustellen. Eine unabhängige Berichterstattung ohne Einflussnahme Dritter und transparente und verlässliche Compliance Regeln sind wichtige Voraussetzungen für ein gutes Programm und eine zukunftsgerechte Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Um dies zu garantieren müssen transparente Strukturen und einheitliche Regelungen für die Mitarbeitenden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen werden, die Meinungsvielfalt und Pluralismus auch innerhalb der Sender ermöglicht. Ebenso muss die besondere Situation von Freien Mitarbeitenden hinreichend berücksichtig werden.

Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es mit einem hohen Qualitätsanspruch und einer breit aufgestellten Zielgruppenausrichtung attraktive Programmformate weiterzuentwickeln, um breite Bevölkerungsgruppen zu erreichen und meinungsbildende Angebote zu schärfen.

Diese Pluralität und Diversität der Gesellschaft soll vor allem auch in der Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates widergespiegelt werden. Den Mitgliedern muss auch durch den gesetzlichen Auftrag deutlich sein, dass sie dort nicht nur die Interessen der entsendeten Gruppen vertreten, sondern dass sie sicherstellen, dass die gesamte gesellschaftliche Vielfalt und damit deren Interessen im Programm abgebildet werden.

Zugleich ist es wichtig, dass Ressourcen sparsam verwendet werden und die vorhandenen Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Notwendige Einsparungen dürfen nicht zu Lasten eines ausgewogenen Programms gehen.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung mit den anderen beteiligten Bundesländern darauf hinzuwirken, dass

  1. die Kontrollgremien effektiv aufzustellen sind, sodass die Kontrolle insgesamt verbessert wird und Doppelstrukturen vermieden werden.
  2. die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates zukunftsorientiert und zeitgemäß die Pluralität und Diversität der Gesellschaft darstellt.
  3. in allen Gremien eine hohe fachliche Qualifikation sichergestellt ist.
  4. im Kreis der Länder eine frühzeitige Beteiligung der Landesparlamente bei der Erstellung der Medienstaatsverträge ermöglicht wird

Begründung

Als öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat der NDR eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Es ist wichtig, dass die finanziellen Ressourcen des NDR sparsam und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass die Beitragszahlungen der Bürgerinnen und Bürger in angemessener Weise genutzt werden.

Die bereits vorhandenen Kontrollgremien des NDR müssen effektiv arbeiten können, um eine angemessene Kontrolle des Rundfunksenders zu gewährleisten. Eine klare Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung sowie ausreichende Kontrollmöglichkeiten sind hierfür unabdingbar. Nur so kann sichergestellt werden, dass der NDR seinen Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Einklang mit seinen Zielen und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.

Der NDR-Rundfunkrat hat eine wichtige Funktion bei der Kontrolle des NDR und der Wahrnehmung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Eine zukunftsorientierte und zeitgemäße Zusammensetzung des Rundfunkrates ist daher von großer Bedeutung. Eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern sowie eine Berücksichtigung der Vielfalt unserer Gesellschaft sind hierbei ebenso wichtig wie die Einbindung von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der NDR seine Aufgaben auf einem hohen Niveau erfüllt und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger angemessen Rechnung trägt.

In zukünftigen Medienstaatsverträgen sollte darauf geachtet werden, die Aufgaben und Möglichkeiten der Kontroll- und Compliance Gremien klar zu definieren und zu stärken, um sicherzustellen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden. Durch eine solche Kontrollfunktion können zukünftige Staatsverträge auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen des NDR und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden. Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass der NDR seinen Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft wahrnimmt.

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