Antrag: Dem Fachkräftemangel begegnen - den Übergang von der Schule in die Berufswelt besser unterstützen - jeder und jedem Jugendlichen eine Chance auf Ausbildung bieten

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                    

Hannover, den 30.10.2012     

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Obwohl nach einer aktuellen Befragung der Ausbildungsbetriebe durch die NIHK 18 Prozent der Betriebe gemeldet haben, dass sie 2011 nicht alle Ausbildungsplätze besetzen konnten, sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom 21.08.2012 in Niedersachsen auch zu Beginn des Ausbildungsjahres 2012 11.322 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und unversorgt gewesen. Das ist nicht nur für die Zukunftsplanung der betroffenen jungen Menschen fatal, diese Problematik führt auch zu massiven Schäden für unsere Volkswirtschaft.

Noch immer befinden sich in Niedersachsen viel zu viele Jugendliche in Maßnahmen des schulischen Übergangssystems – nach Angaben der NIHK waren es im Schuljahr 2010/2011 40 Prozent eines Schulentlassungsjahrgangs bzw. lag bei Betrachtung der unmittelbar nach der allgemeinbildenden Schule eintretenden Schülerinnen und Schüler die Quote bei 30 Prozent.

Das von der Landesregierung eingeführte untergliederte System der Berufseinstiegsschule mit BVJ und Berufseinstiegsklassen und zusätzlichen einjährigen Berufsfachschulen  hat sich als zu wenig erfolgreich erwiesen, nur ein minimaler Teil der Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Berufsfachschule bekommt diese als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung angerechnet.

Das System der konsequenten Berufseinstiegsbegleitung wird noch nicht flächendeckend genutzt, um das Gelingen der Übergänge zu unterstützen.

Der bereits jetzt zu spürende Fachkräftemangel und der demografische Wandel erfordern es, umgehend das Potenzial der jungen Menschen, die im Übergangssystem nicht nur Zeit sondern häufig auch Motivation verlieren, zu nutzen und ihnen individuell zugeschnittene zielführende Ausbildungsangebote zu machen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Vermittlung in eine Duale Ausbildung; wo dies nicht gelingt,  wird eine Berufsausbildung mit Kammerprüfung ermöglicht.

Niedersachsen muss  gemeinsam mit der ausbildenden Wirtschaft, den Berufsbildenden Schulen und den anderen an Ausbildung Beteiligten das Ziel erreichen, jeder/ jedem Jugendlichen spätestens ein halbes Jahr nach Verlassen der Schule den Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

I. Systematische Berufs- und Studienorientierung in allen weiterführenden Schulen

An allen allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs wird die systematische Berufs- und Studienorientierung mit Berufswegeplanung und Berufseinstiegsbegleitung für jeden Schüler und jede Schülerin intensiviert und zeitnah flächendeckend umgesetzt.

II. Warteschleifen reduzieren: Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Einjährigen Berufsfachschule! Berufliche Qualifizierung anrechnen!

Allen ausbildungsreifen und schulpflichtigen Jugendlichen mit klarer Berufsorientierung , die im Anschluss an die allgemeinbildende Schule trotz mehrfacher Bewerbungen keine Lehrstelle gefunden haben, wird innerhalb eines halben Jahres von der Berufsbildenden Schule ein für sie geeignetes berufliches Ausbildungsangebot in Anlehnung an das „Hamburger Modell“ gemacht. Ziel ist, den Jugendlichen einen zügigen Übergang in die duale Ausbildung zu ermöglichen.  Dazu sollen  berufspraktische, betriebliche Anteile in Kooperation mit Betrieben nach Möglichkeit deutlich ausgebaut werden. Die Berufsqualifizierung erfolgt nach den Anforderungen an das erste Ausbildungsjahr eines dualen Ausbildungsberufs nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung.
Ziel ist der Übergang der Schülerinnen und Schüler in eine betriebliche duale Berufsausbildung während oder zum Ende des ersten Berufsqualifizierungsjahres, möglichst unter Anerkennung der erbrachten Leistungen.
Gelingt den Schülerinnen und Schülern der Übergang in eine duale Ausbildung nicht, so wird ihnen unter Anerkennung des ersten Ausbildungsjahres die Fortsetzung der Berufsausbildung in einer trägergestützten Maßnahme ermöglicht. Die Ausbildung schließt mit einer Kammerprüfung ab. Die Verzahnung von Schule und Betrieb wird durch die Schule begleitet und unterstützt.

III. Berufsvorbereitung optimieren, Ausbildungsreife fördern:

1.Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Berufseinstiegsschule!

Allen schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, die keinen Schulabschluss haben oder denen die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung fehlen (sog. Ausbildungsreife) wird von  der  Berufseinstiegsschule eine dualisierte Ausbildungsvorbereitung mit großen betrieblichen Anteilen angeboten. Die ganztägige dualisierte Ausbildungsvorbereitung bereitet die Jugendlichen gezielt auf eine anschließende Ausbildung oder die Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit vor. Sie fasst das jetzige Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)  und die Berufseinstiegsklasse (BEK)  zusammen und vermittelt Qualifizierungsbausteine, die zertifiziert werden und  für die weitere Ausbildung anrechenbar sind.
Die individualisierten Lehr- und Lernkonzepte sollen auch den  Anforderungen der Inklusion gerecht werden. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein  Hauptschulabschluss vergeben.

2. Individuelle Wege ermöglichen: Ausbildungsreife in Produktionsschulen fördern!

Schulpflichtigen Jugendlichen, die keinen Schulabschluss haben und Jugendlichen,  denen notwendige Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung fehlen (sog. Ausbildungsreife) und die mit schulischen Angeboten nicht mehr erreicht werden können, wird eine Ausbildungsvorbereitung in einer Produktionsschule oder einer Jugendwerkstatt angeboten.
Ziel ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer  auf eine Ausbildung vorzubereiten bzw. für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und gegebenenfalls dabei einen  Schulabschluss nachzuholen.  AbsolventInnen der Produktionsschule erhalten eine Produktionsschulbescheinigung, in der u.a. ausbildungs- und berufsbezogene Teilqualifizierungen dokumentiert sind.

IV.Ausbildung in der Fläche sicherstellen – Attraktivität in strukturschwachen Regionen erhöhen

Das Land wirkt durch geeignete Steuerungsinstrumente darauf  hin, dass die Kommunen als    Schulträger  kreisübergreifend in Kooperationsverbünden (z.B. Zweckverbänden/ Bildungsregionen) eine wohnortnahe berufliche Grundbildung in der Fläche sicherstellen.

Die Vorgaben zur Klassenbildung werden so flexibilisiert, dass sie den Schulen im Rahmen  zugewiesener Budgets die nötigen Freiräume schaffen, den jeweils regionalen Bedarfen und Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Die Vorgabe, die  Anmeldetermine für die vollzeitschulischen Angebote der öffentlichen  Berufsbildenden Schulen auf die Zeit kurz vor den Sommerferien zu verlegen, wird korrigiert, um den Berufsbildenden Schulen den nötigen Vorlauf für die Planung ihrer Bildungsgänge zu ermöglichen.

Das Land setzt sich auf Bundesebene entschieden dafür ein, dass eine Neuordnung der Berufe mit der Bildung  von Berufsgruppen vorangetrieben wird.

Begründung

In Niedersachsen hat nach wie vor eine große Zahl von Jugendlichen erhebliche Probleme, in eine betriebliche Berufsausbildung einzutreten. Nach einer am 21.08.2012 von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Statistik gab es zu diesem Zeitpunkt in Niedersachsen zwar 9.064 unbesetzte Berufsausbildungsstellen. Zugleich gab es jedoch 11.322 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen ohne bekannte Alternative zum 30.09.2012. Diese Zahl ist um 4,7% höher als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Noch immer gelangt ein großer Teil der Jugendlichen nach Abschluss der Schule zunächst nur in eine so genannte Warteschleife.

Um allen Jugendlichen eine Zukunftschance zu bieten und zugleich dem absehbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss deshalb der Übergang von der Schule in den Beruf deutlich besser unterstützt werden. Dabei sollen die Erfahrungen mit dem „Hamburger Modell“ genutzt werden.

Um den Übergang von der Schule in den Beruf besser vorzubereiten, wird die Berufs- und Studienorientierung in den allgemeinbildenden Schulen flächendeckend ausgebaut.

Die Angebote der Berufsbildenden Schulen müssen weiterentwickelt  und effizient gebündelt werden. An die Stelle von Warteschleifen sollen Ausbildungsangebote treten, die stärker mit Betrieben kooperieren, damit betriebsnah sind und die anrechenbare Qualifizierungsbausteine vermitteln. Nur so kann den Jugendlichen der Sinn dieser Angebote vermittelt, ihre Motivation gestärkt und die Vergeudung von Zeit vermieden werden.

Das Primat soll weiterhin klar bei der Dualen Ausbildung liegen. Allen Jugendlichen, die dennoch keinen Ausbildungsplatz finden, soll unverzüglich, innerhalb eines halben Jahres, von den Berufsbildenden Schulen ein passendes Angebot gemacht werden:  Dieses Berufsqualifizierungsangebot geht über das derzeitige Angebot der einjährigen Berufsfachschulen hinaus, welche für die entsprechende betriebliche Berufsausbildung zwar anerkannt werden können, in der Realität in der Mehrzahl der Fälle aber  nicht anerkannt werden. Über den hohen betriebspraktischen Anteil (z.B. 3 Tage Betrieb, 2 Tage Schule) soll der so genannte „Klebeeffekt“ genutzt werden, so dass die Vermittlungschancen in Duale Ausbildung schon während dieses Jahres erhöht werden. Die Realsituation Betrieb erhöht in den meisten Fällen die Motivation der jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ermöglicht den beteiligten Betrieben, frühzeitig motivierte Kräfte für die Ausbildung zu gewinnen. Nur wer nach dem ersten Jahr nicht in die Duale Ausbildung eingemündet ist, wird durch die Berufsbildende Schule und/oder einen Bildungsträger weiter qualifiziert, erhält in der Regel das erste Jahr auf die Ausbildung angerechnet und macht seinen Ausbildungsabschluss mit der Kammerprüfung. Hierbei sind auch inklusive Ausbildungsangebote z.B. mit verlängerten Ausbildungszeiten vorzuhalten. Wichtig ist die intensive Betreuung und Begleitung durch professionelle Berufsqualifizierungsbegleiterinnen und –begleiter. Dazu können frei werdende Kapazitäten aus der Fachpraxis genutzt werden.

Jugendlichen, deren Ausbildungsreife noch nicht für die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung ausreicht, wird ein Ausbildungsvorbereitungsangebot gemacht, das ebenfalls zu einem großen Anteil in einem Betrieb oder einer überbetrieblichen Ausbildungswerkstatt stattfindet, also dualisiert ist und dessen Lerninhalte sich an den Rahmenbedingungen einer Ausbildung orientieren, das also einen starken Bezug zur betrieblichen Realität hat. Zugleich werden die Lehr- und Lernkonzepte individualisiert auf die Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler zugeschnitten. Einzelne Qualifizierungsbausteine werden zertifiziert und sind auf die weitere Ausbildung anrechenbar.  Auch hier werden die Jugendlichen und die kooperierenden Betriebe durch professionelle Begleitung unterstützt.

Jugendlichen, die aus individuellen Gründen mit schulischen Angeboten nicht erreicht werden, wird ein Platz in einer Produktionsschule oder einer Jugendwerkstatt angeboten. Auch die Produktionsschule oder die Jugendwerkstatt vergibt eine Bescheinigung möglichst mit Angaben der individuellen Stärken und Qualifikationen. Bei Bedarf werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine Schulabschlussprüfung vorbereitet.

Mit der niedersächsischen Wirtschaft werden Vereinbarungen getroffen, die notwendigen Plätze für die dualisierte Ausbildungsvorbereitung und die Berufsqualifizierung bereit zustellen.

 

 

Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender

 

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