Antrag: DB-Börsengang darf Bahninfrastruktur nicht auf das Abstellgleis führen

 

Der Landtag stellt fest:

  1. Das Hauptziel der Bahnreform von 1993/94 muss auch in Zukunft gelten: Mehr Verkehr auf die Schiene und Wahrung der Allgemeinwohlverpflichtung des Bundes für die Schiene im Sinne des Grundgesetzes.
  2. Deutschland braucht ein leistungsfähiges Bahnsystem für klimafreundliche Mobilität aller Menschen und zur Sicherung der Transportanforderungen aus der Wirtschaft. Die Weichen müssen so gestellt werden, dass zukünftig deutlich mehr Verkehr auf der umweltfreundlichen Schiene abgewickelt werden kann. Eine Strategie "Weg vom Öl" ist ohne die Schiene nicht zu erreichen. Nur durch ein langfristiges und dauerhaftes Wachstum dieses Verkehrsträgers lassen sich auch ehrgeizige Klimaschutzziele im Verkehr erreichen.
  3. Ein fairer Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter ist ein wichtiger Baustein für eine kontinuierliche Qualitäts- und Angebotssteigerung im Schienenverkehr zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen. Voraussetzung dafür ist ein diskriminierungsfreier, gleichberechtigter Zugang zum Netz für alle Anbieter. Dies ist nur bei einem uneingeschränkten Verbleib des Schienenetzes in öffentlicher Verantwortung zu gewährleisten.
  4. Die bevorstehende Entscheidung über eine (Teil-) Privatisierung der Deutschen Bahn AG ist auch von weitreichender Bedeutung für die künftige Entwicklung des Schienenverkehrs und die Sicherung der Infrastruktur in Niedersachsen.

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Landesregierung wird vor dem Hintergrund dieser Feststellungen und der verfassungs- und bilanzrechtlichen Fragen zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf aufgefordert, sich für eine Korrektur des Entwurfes im Sinne der oben getroffenen Feststellungen gegenüber der Bundesregierung einzusetzen.

Darüber hinaus soll die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, ihrer Aufsichtspflicht gegenüber der DB AG stärker nachzukommen und auf einem vollständigen und zeitnahen Nachweis der Instandhaltungsaufwendungen insbesondere bei der niedersächsischen Bahninfrastruktur zu bestehen.

Begründung

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes (EBNeuOG) von Bundesverkehrsminister Tiefensee ist nach Einschätzung renommierter Rechtsprofessoren weder verfassungskonform noch erfüllt er die Anforderungen des Bilanzrechts. Insbesondere haben aber  die gegenüber dem ersten Entwurf vom 15.12.2006 übernommenen Änderungsforderungen der Deutschen Bahn AG allesamt eine stärkere Schwächung der Eigentümerstellung des Bundes ergeben, als sie ohnehin schon bestand. Dies zeigt sich in dreifacher Hinsicht:

  1.  Die Stimmrechte, die der Bund in der Hauptversammlung hat, werden auf die Deutsche Bahn AG übertragen.
  2. Das wirtschaftliche Eigentum inklusive Bilanzierung liegt vollständig bei der Deutschen Bahn AG.
  3. Die Bahn soll für den Netzunterhalt über 15 Jahre eine jährlich festgelegte Zahlung des Bundes über 2,5 Milliarden Euro bekommen.

Die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur liegt innerhalb der Holding Deutsche Bahn AG in der Verantwortung der DB Netz AG. Der Bund und die DB AG stellten im Jahr 2001 einvernehmlich fest, das allein für die Anlagen der DB Netz AG jährlich Instandhaltungsaufwendungen von mindestens 1,6 Milliarden Euro erforderlich sind. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde ein Instandhaltungsrückstau festgestellt, der den Betrieb auf der Schiene beeinträchtigt.

Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unmissverständlich festgestellt, dass die DB Netz AG seit einiger Zeit den Vereinbarungen zu ihrer Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen ist. In den Jahren 2001 bis 2005 unterschritten die jährlichen Instandhaltungsaufwendungen den festgestellten Bedarf deutlich. Dies führte zu einem Instandhaltungsrückstau von mindestens 1,5 Milliarden Euro bei der Schieneninfrastruktur.

Die DB AG hat sich in der Zeit der Vorbereitung auf den Börsengang als schlechte Treuhänderin für das Netz gezeigt. Der Bundesrechungshof spricht von 2300 Mängelstellen, an denen langsamer gefahren werden muss. Er benennt Gefährdungen der Betriebssicherheit, die auf mangelnden Streckenunterhalt zurückzuführen sind.

Der überarbeitete Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung trägt dieser negativen Erfahrung in keinster Weise Rechnung, im Gegenteil. Der Bund verlöre zukünftig den Einfluss auf die Infrastruktur noch stärker als bisher, soll jedoch noch höhere Zahlungen an die teilprivatisierte Bahn für mindestens 15 Jahre festschreiben. 

Diese Entwicklung hat auch negative Auswirkungen für die Bahninfrastruktur in Niedersachsen. Verkehrsminister Hirche wandte sich mit deutlicher Kritik am Zustand der hiesigen Gleise in diesem Frühjahr an die Medien. Das Land hat schon derzeit kaum Einfluss auf die Infrastrukturinvestitionen in das Schienennetz und die Verkehrsstationen. Die DB AG trifft ihre Investitionsentscheidungen vor allem, um die Wirtschaftlichkeit des Fernverkehrs zu erhöhen. Schnelle flexible Entscheidungen, um Engpässe im Netz zu beseitigen, um Streckenabschnitte zu beschleunigen, damit der Taktfahrplan umgesetzt werden kann oder um Güteranschlüsse zu ermöglichen, sind kaum möglich. Der Ausbau der Bahnhöfe zieht sich über Jahre hin. Die Kommunikation der DB AG mit dem Land und erst recht mit der Kommunalpolitik ist suboptimal.

Ziel der Fortführung der Bahnreform muss es sein diese Probleme zu beseitigen und nicht durch falsche Strukturentscheidungen zukünftig noch zu verschärfen.

Fraktionsvorsitzender

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