Antrag: Coronaschutz auch in Schlachthöfen sicherstellen – Arbeiter*innen schützen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag begrüßt grundsätzlich den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 28.10.2020 zur Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen. Der Landtag dankt allen Mitarbeiter*innen des Krisenstabes, im Gesundheitswesen und in der kritischen Infrastruktur in Niedersachsen für ihre engagierte Arbeit. Auch erkennt der Landtag an, dass viele Menschen für ihre Unternehmen, Vereine, Verbände und Einrichtungen viel gearbeitet haben, kreative Lösungen für ein Leben mit Corona entwickelt und Hygienekonzepte entwickelt haben und somit dazu beitragen, Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe auch unter Coronabedingungen zu geben.

Der Landtag fordert die Landesregierung zu folgender Nachbesserung an der Coronaverordnung auf:

  1. Bezogen auf Schlachthöfe eine klare Landesvorgabe festzulegen ab welcher Inzidenz diese für mindestens eine Woche zu schließen sind.
  2. Die Einzelunterbringung von Schlachthofmitarbeiter*innen anzuordnen. Ggf. sind örtliche Hotels und Pensionen zu diesem Zweck von den Schlachthofbetreiber*innen anzumieten.

Begründung

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 28.10.2020 zur Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen war grundsätzlich richtig und notwendig. Insofern ist auch die Niedersächsische Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 grundsätzlich angemessen. Im Bereich der Schlachthöfe bietet die Vorgaben der Verordnung keinen ausreichenden Schutz. Der Spielraum der betroffenen Landkreise bzgl. der Frage, ob ein Schlachthof zeitweise aus Gründen des Infektionsschutzes komplett seinen Betrieb einstellen muss ist zu groß und wird zu uneinheitlich ausgelegt. Hier sind klare Landesvorgaben zwingend, die eine schnellere Schließung als bislang vorsehen. Auch die Unterbringung von Arbeiter*innen in Massenunterkünften bietet ein hohes Infektionsrisiko. Hier ist deshalb eine Unterbringung im Einzelzimmer vorzuschreiben. Angesichts des Beherbergungsverbotes zu touristischen Zwecken dürfte sich diese auch leicht realisieren lassen.

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