Antrag: Chiplesegeräte flächendeckend einführen – Identifizierung aufgefundener Haustiere ermöglichen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Immer wieder verlieren Haustiere bei Verkehrsunfällen ihr Leben oder werden fern ihres Zuhauses lebend aufgefunden. Die Besitzerinnen und Besitzer lassen sich in den seltensten Fällen aufgrund der äußeren Merkmale des Tieres oder sonstiger Umstände ermitteln. Gleichzeitig wächst die Anzahl der Tiere in Niedersachsen, die zur besseren Identifizierung mit einem Chip ausgestattet sind. Die für den Straßenverkehr zuständigen Behörden verfügen jedoch nicht flächendeckend über Geräte, die ein Auslesen der Chips ermöglichen.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  1. jede Straßenmeisterei und Polizeidienststelle in Niedersachsen mit mindestens einem Haustier-Chiplesegerät auszustatten,
  2. einen runden Tisch unter Beteiligung von Tierschutzverbänden und Tierheimen zu initiieren, der praktikable Lösungen im Umgang mit überfahrenen Haustieren erarbeitet.

Begründung

Die Straßenmeistereien und Polizeibehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit verantwortlich. Darunter fällt auch die Beseitigung getöteter Kleintiere aus dem Verkehrsraum. Nach eigenen Angaben sind die niedersächsischen Straßenmeistereien jedoch technisch nicht ausreichend ausgerüstet, um nach dem Fund eines verendeten Haustieres umfangreiche Nachforschungen zur Halterermittlung anzustellen. Es ist nicht unüblich, dass tot aufgefundene Tiere vor Ort durch Mitarbeitende der Behörden oder Jagdpächter*innen verscharrt werden. Eine Dokumentation des Fundes erfolgt nicht, so dass bei später eingehenden Anfragen von Bürgerinnen oder Bürgern kein Zusammenhang hergestellt werden kann. Die Ungewissheit über den Verbleib eines geliebten Haustieres ist für viele Menschen schwer zu ertragen.

Vielfach ließe sich jedoch die tierhaltende Person ausfindig machen, sofern die personellen und technischen Voraussetzungen vorlägen. Zum einen schreibt das Niedersächsische Hundegesetz eine Registrierung seit dem Jahr 2011 vor, zum andere erlassen immer wieder auch Kommunen Vorschriften, die diese Pflicht auf andere Tierarten ausweiten. So müssen beispielsweise seit 2019 Hauskatzen, die nicht nur in der Wohnung gehalten werden, nach der hannoverschen Katzenschutzverordnung mittels Mikrochip registriert sein. [1]

Das Vorhandensein von Chiplesegeräten in Landesbehörden könnte auch bei der Halterermittlung lebend abgegebener Tiere zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses führen. Derzeit werden vielfach Tierschutzvereine und Tierheime aus der Umgebung angefragt, um mit einem Lesegerät auszuhelfen.

Einige Landkreise, wie beispielsweise Aurich, haben auf diesen Umstand bereits reagiert und aus eigenen Mitteln Chip-Lesegeräte für die Kreisbehörden angeschafft.

[1]https://www.hannover.de/content/download/749177/18793470/file/Katzenschutzverord.pdf

 

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