Antrag: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen schaffen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 entfiel für Frauen im Sozialleistungsbezug die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel. Seither sind diese Kosten mit dem Regelsatz aus dem Bedarf für Gesundheitspflege von derzeit 17,37 Euro zu finanzieren. Die Praxis zeigt jedoch, dass Kosten für viele Verhütungsmethoden damit kaum zu decken sind. Langzeitverhütungsmethoden wie z. B. die Spirale, die deutlich höhere Kosten verursachen, aber über einen langen Wirksamkeitszeitraum verfügen, sind für Frauen die SGB II-Leistungen beziehen, kaum zu finanzieren. Geringverdienende Frauen, Auszubildende, Studierende sowie Asylbewerberinnen haben aus finanziellen Gründen ebenfalls erschwerten Zugang zu geeigneten Verhütungsmitteln. Hingegen werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch für Frauen mit geringem Einkommen übernommen.

Der Landtag begrüßt:

  1. das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Modellprojekt „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Kostenübernahme, Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen“, das vom Bundesverband pro familia e.V. u.A. in Wilhelmshaven durchgeführt wird
  2. das Angebot kostenloser Kondome durch Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen, durch das auch Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben, sich vor sexuell übertragbaren Erkrankungen zu schützen. Dieses Angebot sollte stärker beworben werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

  1. sich mit einer Bundesratsinitiative dafür zusetzen, allen Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Verhütungsmitteln zu ermöglichen.
  2. eine bundesgesetzliche Regelung zur unbürokratischen Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug zu schaffen.
  3. auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva dabei zu berücksichtigen.

Begründung

Studien belegen, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf die Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen. Durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II und die damit einhergehende Streichung der Kostenübernahme für Verhütungsmittel ist für die betroffenen Frauen eine massive Einschränkung des Rechtes auf sexuelle und reproduktive Gesundheit entstanden. Einige Bundesländer und einzelne Kommunen schaffen hier mit entsprechenden Fonds oder Härtefallregelungen Abhilfe. Eine bundeseinheitliche Lösung ist jedoch zwingend erforderlich, um für alle Frauen unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.

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