Antrag: Budget für Arbeit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfe des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach § 97 SGB XII im Rahmen des Persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX). Es richtet sich an Menschen, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gearbeitet haben. Es soll ihnen die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt mit dieser Regelung erleichtert werden. Nur in einigen Bundesländern wie z. B. Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist die Eingliederungshilfe derzeit verwirklicht. Das Land Niedersachsen hat sich seit 2008 dazu entschieden, dass Menschen mit einer Behinderung die Kosten, die ggf. durch einen vorhandenen bisherigen Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen verursacht wurden, als Subvention in ein reguläres Arbeitsverhältnis übertragen werden kann. Diese Unterstützung, das „Budget für Arbeit“, ist, wie die Werkstattleistung, zwar alle zwei Jahre zu verlängern, kann bei Bedarf aber beliebig oft verlängert werden. Diesem Modell liegt der Gedanke zugrunde, dass der Mensch mit Behinderung entscheidet, wo er seine Hilfe bekommt. Dabei ermöglicht das „Budget für Arbeit“ nicht nur die eine Subvention für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern es kann z. B. auch dafür eingesetzt werden, dass der Mensch mit Behinderung ggf. notwendige Assistenz am Arbeitsplatz mit einem Teilbetrag des Budgets einkauft und mit dem verbleibenden Restbetrag sein Einkommen subventioniert.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. das „Budget für Arbeit“ weiter auszubauen, damit mehr Menschen aus den Werkstätten Mut fassen und Unterstützung erhalten, sich auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt zu bewerben.
  2. Sozialhilfeträger, Arbeitgeber und Beschäftigte aus den Werkstätten stärker zu informieren und intensiv auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten, wenn Menschen mit Behinderung aus Werkstätten in diesen Arbeitsmarkt wechseln wollen.
  3. in einem Modellversuch die Ausweitung des „Budgets für Arbeit“ anzustreben, um die Zahl der genutzten „Budgets für Arbeit“ zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen sollten, analog des Hamburger-Modells, weitere Leistungen an den Arbeitgeber geprüft werden. Auch die Beteiligung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wäre in diesem Zusammenhang sinnvoll und zu begrüßen.

Begründung:

Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen haben die Möglichkeit, mithilfe eines Budgets für Arbeit, auf einen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes eingegliedert zu werden. Menschen mit Behinderung sind an einem geeigneten Arbeitsplatz zuverlässige und motivierte Mitarbeiter. Dennoch beläuft sich die Zahl der Budgetnehmerinnen und und Budgetnehmer in Niedersachsen nur auf ca. 80 Personen. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll aber auch im Bereich Arbeit aktiv umgesetzt werden. Hamburg mit seinem Programm „Hamburger Budget für Arbeit“ hat den Zugang von Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhöht. Auch in Niedersachsen bedarf es einer stärkeren Information und Begleitung, um das „Budget für Arbeit“ weiterzuentwickeln. Es ist nötig, den Übergang vom Zweiten auf den Ersten Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis zu erleichtern. Bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses sollte auch zukünftig weiterhin eine Rückkehr in die WfbM sichergestellt werden.

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