Antrag: Bleiberecht für Afghan*innen - Unmöglichkeit der Ausreise feststellen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Ein halbes Jahr nach der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan ist an eine Rückkehr dorthin nicht zu denken. Die Taliban haben das gesamte Land inklusive aller staatlichen Institutionen unter ihre Kontrolle gebracht. Es gibt keine vor ihnen sicheren Gebiete mehr. Eine Hungerkatastrophe droht.

Nach der Ideologie der Taliban stellt bereits die Flucht nach Europa einen bestrafungswürdigen Verrat dar. Deshalb drohen sowohl Afghan*innen in Deutschland als auch ihren Angehörigen in Afghanistan Repressionen, wenn sie sich an das afghanische Konsulat oder die Botschaft hier wenden.

Das Taliban-Regime profitiert von den Gebühren, die afghanische Staatsangehörige für die Ausstellung oder Verlängerung von Reisepässen oder anderen Dokumente zahlen. Die Finanzierung des Terrorregimes auf diesem Wege darf nicht unterstützt werden.

In dieser Situation ist es unverantwortlich, unzumutbar und falsch, von Afghan*innen in Niedersachsen zu verlangen, sich über die afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland afghanische Reisepässe zu beschaffen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

Geflüchteten aus Afghanistan ein humanitäres Bleiberecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu erteilen und die Unmöglichkeit der Ausreise sowie der Beschaffung von afghanischen Reisepässen festzustellen.

Begründung

Nach § 25 Abs. 5 AufenthG kann vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer*innen, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ihre Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Ausländer*innen unverschuldet an der Ausreise gehindert sind. Ein Verschulden liege insbesondere vor, wenn falsche Angaben gemacht oder über Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt wurden.

Mit Erlass vom 26.01.2022 hat das Niedersächsische Innenministerium seinen Erlass vom 14.09.2021, in dem noch die Unmöglichkeit der Passbeschaffung angenommen wurde, aufgehoben. Zur Begründung wurden „diverse“ Fälle angeführt, in denen afghanische Reisepässe über die afghanischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland beschafft werden konnten. Auf Nachfrage verschiedener Flüchtlingsberatungsstellen bei den afghanischen Botschaften in Bonn und Berlin sollen jedoch beide Anfang Februar 2022 mitgeteilt haben, dass aufgrund der instabilen Lage in Afghanistan alle offiziellen Verfahren eingestellt seien. Reisepässe können somit weiterhin nicht ausgestellt werden. Somit basiert der Erlass vom 26.01.2022 auf falschen Annahmen und ist zu korrigieren.

Zurück zum Pressearchiv