Antrag: Bioenergie effizient und naturverträglich produzieren

 

Der Landtag stellt fest:

  • Die Bioenergie-Branche verzeichnet heute bundesweit einen Umsatz von rund 3,8 Milliarden Euro und tätigt Investitionen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro. Bereits heute sind ca. 50.000 Menschen in der Bundesrepublik im Sektor Bioenergie beschäftigt. Ihre Zahl wird sich künftig weiter erhöhen; vor allem für die Land- und Forstwirtschaft bieten sich hier neue Perspektiven.
  • Bioenergien können erhebliche Anteile der bisher fossilen Energien ersetzen. Schätzungen gehen davon aus, dass Bioenergien bis zu 25% der Primärenergie in der Bundesrepublik ersetzen können.
  • Die Biogasgewinnung ist nach der thermischen Verwertung von Biomasse die effizienteste Möglichkeit und die in Niedersachsen am weitesten verbreitete Form der Energiegewinnung aus Biomasse.  Ihre Effizienz, d.h. der Energieertrag je ha Anbaufläche, ist allerdings durch Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz, durch den verstärkten Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung und technische Innovationen noch deutlich steigerbar.
  • Ein Mix unterschiedlicher Energiepflanzen als Grundstoff zur Biogasgewinnung erhöht die Akzeptanz von Biogasanlagen und trägt dazu bei, ein vielfältiges Landschaftsbild zu bewahren.

Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf:

1. Im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes und anderer rechtlicher  Regelungen zur Förderung der Bioenergien darauf hinzuwirken,

  • die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetzwerk analog zu den Regelungen zur Abnahme regenerativ erzeugten Stroms durch die Festlegung der Abnahmegarantie und von Mindesteinspeisevergütungen zu fördern,
  • bei den Einspeisevergütungen für Strom aus Biogas und aus Holzverbrennungsanlagen die Förderung stärker auf Anlagen mit Wärmenutzung zu konzentrieren,
  • bei der Förderung der Bioenergien stärker das Vermeidungspotenzial von Klimagasen und die Energieeffizienz zu berücksichtigen,
  • dass  der Einsatz von Bioenergie bei der kombinierten Wärme- und Stromproduktion gegenüber dem Einsatz als Kraftstoff aus energetischen Gründen bevorzugt wird.

2. Sich für den Erlass einer Nachhaltigkeitsverordnung für alle Biomassenutzungen einzusetzen, die u.a. sicherstellt,

  • dass für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen die gleichen Standards gelten wie für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion,
  • dass die Einhaltung einer mindestens 3-gliedrigen Fruchtfolge Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist,
  • dass importierte Biomasse, die nicht nachhaltig erzeugt und entsprechend zertifiziert ist, von der Förderung ausgenommen wird.

3. Durch die Förderung neuer Anbausysteme das Kulturartenspektrum im Bereich nachwachsender Rohstoffe zu Gunsten einer größeren Vielfalt zu erweitern

4. Die Niedersächsische Bauordnung so zu ändern, dass Gemeinden per Satzung in Neubaugebieten den Anschluss an Nahwärmenetze vorschreiben können, um die Voraussetzungen zur verstärkten Nutzung von Biogas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu schaffen.

5. Die Forschung insbesondere im Bereich der Bio-Kraftstoffe zu intensivieren

6. Auf eine Weiterentwicklung der sog. guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft hinzuwirken, die Klima- und Naturschutzziele stärker berücksichtigt.

Begründung:

Biogas ist technisch zur Produktion von Strom, Wärme und Kraftstoffen geeignet. Die Nutzung von Biomasse ist grundlastfähig, da sie unabhängig von Witterungseinflüssen gefahren werden kann. Flächen für den Anbau von Biomasse stehen allerdings grundsätzlich nur begrenzt  zur Verfügung. Schätzungen für die Bundesrepublik Deutschland gehen von einem verfügbaren Potenzial von ca 2,4 Mio ha aus. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Nutzung der Bioenergien auf Nutzungsbereiche zu konzentrieren, die einen hohen Netto-Energieertrag je Flächeneinheit erzielen.

Deshalb sind die  Verwertung von Holz und die Nutzung von Biogas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen aus Gründen der Energieeffizienz gegenüber anderen Verwertungsmöglichkeiten von Biomasse derzeit zu bevorzugen. Gegenüber anderen Verwertungsmöglichkeiten sind die Nutzung von Holz und Biogas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch finanzielle Anreize stärker zu begünstigen als bisher. Dies ist bei der Novellierung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) zu berücksichtigen. Gleichzeitig sind in Niedersachsen die Voraussetzungen für die Nutzung von Biogas in Kraft-Wärme-Kopplung zu verbessern, indem in der Niedersächsischen Bauordnung Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wird, für Baugebiete per Satzung den Anschluss an Nahwärmenetze vorzuschreiben.

Die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz erweitert die Nutzung von Biogas in vielfältigen Anwendungsbereichen. Sie ist insbesondere dann anzustreben, wenn eine Kraft-Wärme-Nutzung am Ort der Biogasanlage nicht möglich ist. Analog zu Regelungen im EEG ist auch für die Einspeisung von Biogas eine Festvergütung vorzusehen und der Netzzugang zu regeln.

Der Anbau von Biomasse zur energetischen Verwertung muss zukünftig den Anforderungen des §1 EEG entsprechend  tatsächlich zu einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen. Um großflächige Monokulturen, z.B. Mais, zu begrenzen, sind mindestens 3-gliedrige Fruchtfolgen vorzusehen. Darüber ist die so genannte "Gute fachliche Praxis" der Landwirtschaft weiterzuentwickeln, um Klima- und Naturschutzziele weiter zu berücksichtigen. Importierte Biomasse ist nur förderfähig, wenn sie nachhaltig erzeugt und entsprechend zertifiziert ist.

Die zweite Generation der Kraftstoffe aus Biomasse, z.B. Biomasse to Liquid, hat schon heute eine deutlich bessere Energiebilanz als die Kraftstoffe der ersten Generation (z.B. RME oder Äthanol). Die Forschungen zur Optimierung dieser Prozesse sollte verstärkt werden, um zeitnäher zu einer Marktreife zu gelangen.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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