Antrag: Bildungsbericht zur Lage an den Schulen in Niedersachsen

Bildung ist eine wichtige Zukunftsressource des Landes. Parlament und Öffentlichkeit müssen objektive Zahlen über die realen Verhältnisse an den Schulen des Landes erhalten.

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Bildung ist eine wichtige Zukunftsressource des Landes. Parlament und Öffentlichkeit müssen objektive Zahlen über die realen Verhältnisse an den Schulen des Landes erhalten.

  • Die Eltern haben ein berechtigtes Interesse, die tatsächliche Unterrichtsversorgung für ihre Kinder überprüfen zu können. Die statistischen Werte des Kultusministeriums zur Unterrichtsversorgung haben ihre Glaubwürdigkeit bei den Eltern verloren, weil sie die tatsächliche Lage an den Schulen nicht widerspiegeln.
  • Das Parlament hat einen Anspruch darauf, mit soliden und vergleichbaren Zahlen über die Leistungsfähigkeit und Entwicklung des Schulwesens informiert zu werden, um über die notwendigen Weichenstellungen in der Schulpolitik fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Parlament auf der Grundlage präziser Daten einen Bildungsbericht zur Lage an den Schulen in Niedersachsen jeweils nach Ende der Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007 spätestens bis zum November 2006 und 2007 vorzulegen.

Der Bildungsbericht gibt Auskunft über

  • den tatsächlich erteilten und den ausgefallenen Unterricht im zuvor abgelaufenen Schuljahr an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen.
  • Die Angaben werden differenziert nach Schulformen und Schuljahrgängen. Sie informieren auch darüber, wie viele Unterrichtsstunden von fachfremd eingesetzten Lehrkräften und von Betreuungskräften vertreten wurden und wie viele Lehrerstunden, die den Schulen für Zusatzbedarfe (u.a. Poolstunden und Förderunterricht) zugewiesen wurden, für Unterrichtsvertretung verwendet wurden.
  • Die erhobenen Daten werden bezogen auf die einzelnen Schulklassen und Schulen auch den betroffenen Elternvertretungen zur Verfügung gestellt.
  • Klassenwiederholungen und Wechsel zwischen den einzelnen Schulformen nach oben und nach unten, differenziert nach Schuljahrgängen und Schulformen, im zuvor abgelaufenen Schuljahr,
  • die Zahl der Schulabgängerinnen und Abgänger, differenziert nach Schulformen und der Qualität ihrer Abschlüsse, im zuvor abgelaufenen Schuljahr,
  • die Verteilung der Schüler und Schülerinnen auf die verschiedenen Schulformen, differenziert nach Schuljahrgängen, im neuen Schuljahr.

Begründung

Die Eltern haben ein großes Interesse daran, über die tatsächliche Unterrichtsversorgung ihrer Kinder informiert zu werden. Insbesondere seit die Leistungen der Schüler und Schülerinnen durch Vergleichsarbeiten gemessen werden, haben die Eltern ein Interesse daran zu erfahren, ob ihren Kindern zuvor auch der in den Stundentafeln vorgesehene Unterricht erteilt worden ist.

Die Angaben des Kultusministers über eine durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 100% an den niedersächsischen Schulen haben in Kreisen der Elternschaft zu erheblichem Unmut geführt, da sie ganz offensichtlich nicht der tatsächlichen Lage an den einzelnen Schulen entsprechen.

In einer Reihe von Landkreisen haben die Eltern sich deshalb mit aufwändigen Fragebogenaktionen darum bemüht, die tatsächliche Unterrichtsversorgung an den Schulen ihrer Kinder zu ermitteln.

Im Rahmen eines professionellen Qualitätsmanagements ist es jedoch Aufgabe des Landes, den Unterrichtsausfall an den einzelnen Schulen zu erheben. Mit der modernen EDV ist dies auch mit vertretbarem Aufwand möglich.

Einzubeziehen ist auch die Verwendung der für Zusatzbedarfe, insbesondere die Durchführung von Fördermaßnahmen im Erlass "Klassenbildung und Lehrerzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen" vorgesehenen Lehrerstunden.

Damit die Politik die notwendigen Weichenstellungen in der Schulpolitik vornehmen kann, ist sie auf weitere Informationen über die Leistungsfähigkeit und Entwicklung der Schulen angewiesen, die sich unter anderem in der Qualität der Abschlüsse, dem Anteil der Schüler und Schülerinnen, die eine Klasse wiederholen oder die in der Sekundarstufe die Schulform wechseln können bzw. müssen, und in der Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die verschiedenen Schulformen ausdrücken.

Diese Informationen sind derzeit jedoch in verschiedenen Statistiken eher versteckt und schwer interpretierbar und werden zudem zum Teil erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung veröffentlicht.

So feierte im Februar 2006 Kultusminister Busemann den nach seinen Angaben erheblich gesunkenen Anteil an Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss. Deren Quote sei in seiner Regierungszeit im Jahre 2004 von über 10% auf nur noch ca. 7,5 % gesunken. Diese Erfolgsmeldung des Ministers Busemann basierte jedoch auf der zu Beginn seiner Amtszeit vorgenommenen Änderung der Berechnungsgrundlage. Absolventinnen und Absolventen der gymnasialen Oberstufe und der Fachoberschulen wurden doppelt gezählt, einmal nach Erreichen des Sekundarstufen I – Abschlusses und ein zweites Mal nach Erreichen des Abiturs oder der Fachhochschulreife. Die Zahl der Abschlüsse erhöhte sich dadurch binnen Jahresfrist um 24.547 Schülerinnen und Schüler. Damit entstand der fälschliche Eindruck, dass die statistische Quote der Absolventinnen und Absolventen ohne Abschluss abgesunken sei. Kein anderes Bundesland außer Niedersachsen hatte diese Zählweise angewendet.

Mit einem Bildungsbericht zur Lage an den Schulen in Niedersachsen sollen deshalb wichtige Daten im Herbst nach dem Schuljahreswechsel übersichtlich dargestellt und zeitnah veröffentlicht werden.

     

stellv.Fraktionsvorsitzende

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