Antrag: Bieterverfahren für die Landeskrankenhäuser stoppen – Keine Bevorzugung von Klinikkonzernen gegenüber regionalen Anbietern – Chancengleichheit wahren

 

Antrag

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                               Hannover, den 05.09.
     

Bieterverfahren für die Landeskrankenhäuser stoppen – Keine Bevorzugung von Klinikkonzernen gegenüber regionalen Anbietern – Chancengleichheit wahren

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Das laufende Bieterverfahren für die Landeskrankenhäuser wird den Anforderungen nach einem fairen und transparenten Verfahren nicht gerecht. Es bestehen erhebliche Zweifel an der gebotenen Neutralität und Objektivität der vom Land beauftragten Beratungsgesellschaft. Offenbar wurden einzelne kommunale Bieter und Bietergemeinschaften bereits sehr früh aus dem Verfahren ausgeschlossen, nachdem die vorläufigen Angebote nicht hoch genug erschienen. Die Benachteiligung einzelner Bieter birgt das Risiko, dass das Land erheblichen Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden könnte.

Die Landesregierung wird aufgefordert, das Bieterverfahren für die Landeskrankenhäuser auszusetzen bis

  • sichergestellt ist, dass keine Interessenkollisionen zwischen der Beratungsgesellschaft und einzelnen Bietern bestehen,
  • die Landesregierung den Landtag über die vorgesehene Rangfolge der Zuschlagskriterien und die Bewertungsmatrix informiert hat und eine Stellungnahme des Landtags abgegeben wurde,
  • sichergestellt ist, dass unter keinen Umständen bewährte regionale öffentliche und gemeinnützige Träger im Verfahren benachteiligt werden.

Begründung

Im Zuge des Verkaufs der Landeskrankenhäuser mehren sich Berichte über Unstimmigkeiten und undurchsichtige Vorgänge, die Beschäftigte, PatientInnen und regionale Kaufinteressenten in große Unruhe und Sorge versetzen.

Zwar hat die Landesregierung in der Vergangenheit stets betont, dass nicht "um jeden Preis zu jedem Preis" verkauft werden solle. Regionale Interessenten in öffentlicher Trägerschaft sollten die gleichen Chancen eingeräumt werden wie Klinikkonzernen. Daneben hat die Landesregierung stets behauptet, dass nicht allein der Kaufpreis das entscheidende Verkaufsargument sei, sondern im Auswahlverfahren konzeptionelle Gesichtspunkte stärker gewichtet würden als die finanziellen.

Offenkundig spielen diese Aussagen im laufenden Bieterverfahren um das LKH Wehnen keine Rolle mehr. Nach einer ersten Angebotsrunde ohne belastbare Datengrundlage, da für die Bieter noch kein Zugang zum sog. Datenraum bestand, ist der Psychiatrieverbund Oldenburger Land laut Presseberichten nicht mehr im offiziellen Bieterverfahren, sondern in eine "Warteschleife" zurückgestuft worden. Von einer Chancengleichheit der verschiedenen Anbieter kann nicht gesprochen werden, wenn Bieter bereits nach Abgabe ihrer vorläufigen Angebote, die mangels Datengrundlage nicht substantiell sein können, aus dem Verfahren ausgeschlossen werden, bzw. ihnen durch fehlenden Zugang zum Datenraum die Möglichkeit der Abgabe eines präziseren Angebots verwehrt wird. Offenbar hat dieses erste informelle Ausschlussverfahren den alleinigen Grund, unliebsame Anbieter aus dem Rennen zu nehmen und nur noch finanzkräftigen Konzernen, bei denen mit einem hohen Verkaufserlös zu rechnen ist, Zugang zum weiteren Verfahren zu gewähren.

Daneben wurde im Zuge des Bieterverfahrens offenkundig, dass Geschäftsbeziehungen zwischen der vom Land beauftragten Beratungsgesellschaft und einzelnen mitbietenden internationalen Klinikkonzernen bestehen. Vor diesem Hintergrund gibt es erhebliche Zweifel an der Neutralität der Beratungsgesellschaft und daran, ob die Landesregierung wirklich bereit ist, qualitative Kriterien so hoch zu gewichten, dass regionale öffentliche und gemeinnützige Träger eine faire Chance auf Erteilung des Zuschlags haben. Damit der Landtag nicht erst am Ende des Verfahrens lediglich durch seine Zustimmung zur Vermögensveräußerung seine Priorisierung der Kriterien deutlich machen kann, sind die diese, einschließlich ihrer präzisen Gewichtung, zu diskutieren und festzulegen. Da die Festlegung der Gewichtung der Angebote vor Öffnung der Angebote zu erfolgen hat, muss das Bieterverfahren auch aus diesem Grund unterbrochen werden.

Der gesamte bisherige Vorgang nährt erhebliche Zweifel an dem gesamten Verfahren. Es drohen Klagen unterlegener oder ausgeschlossener. Bieter, die mit erheblichen finanziellen Risiken für das Land einhergehen. Um den möglichen Schaden zu begrenzen muss der Landtag Einfluss auf das Verfahren nehmen und seine politischen Steuerungsmöglichkeiten nutzen.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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