Antrag: Bienen schützen – Agrarwende vorantreiben

SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                    

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Honigbiene (Apis mellifera), die zur Insektengruppe der Taillenwespen gehört, hat eine hohe ökonomische und ökologische Bedeutung. Die Bestäubung und damit die Vermehrung unserer Kultur- und Wildpflanzen erfolgt weit überwiegend durch Bienen, Hummeln und Wespen.

Mehr als die Hälfe der 561 in Deutschland lebenden Wildbienenarten sind in ihrem Bestand gefährdet, auch die Bestände der Honigbiene gehen zurück. Ursächlich für den Bestandsrückgang ist überwiegend die Intensivierung der Landwirtschaft. Durch Beseitigung von blühpflanzenreichen Saumstrukturen, Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen, und eine Intensivierung der Grünlandnutzung, die Blühpflanzen weitgehend aus dem Grünland verbannt hat, finden die Tiere – von wenigen hot-spots etwa während der Raps-Blüte abgesehen, nicht mehr ausreichend Nahrung.  Eine weitere Gefährdungsursache ist der Einsatz bienentoxischer Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonicotinuide. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung – wenn auch nach langem Zögern – dem Vorschlag der EU-Kommission für ein zweijähriges Moratorium beim Einsatz neonicotinuid-haltiger Pflanzenschutzmittel zugestimmt hat.

Entscheidend für den Schutz der Honig- und Wildbienen ist eine artenreiche Landschaft, die den Tieren während der gesamten Vegetationsperiode eine ausreichende Nahrungsgrundlage liefert, die für die Sicherung vitaler Bestände unerlässlich ist.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

1.     Die Agrarumwelt- und Naturschutzförderprogramme in der kommenden Förderperiode ab 2014 deutlich aufzustocken, sich strikt auf die Honorierung tatsächlicher Umweltleistungen der Landwirtschaft zu konzentrieren und dabei insbesondere

-       die Förderung artenreicher Blühstreifen als belebende Elemente der Landschaft in enger Kooperation mit den Imkern vorzusehen,

-       die Förderung des Ökologischen Landbaus auszubauen und

-        die Schaffung und Erhaltung artenreichen Grünlandes, sowie von Hecken und Saumstrukturen zu fördern.

2.     Die Kommunen darin zu unterstützen, die in den letzten Jahren verstärkt in die landwirtschaftliche Nutzung genommen Seitenstreifen öffentlicher Wege wieder in artenreiche Saumstrukturen zurück zu verwandeln.

3.     Zu prüfen, wie Gewässerrandstreifen besser zu Anlage und Erhaltung heimischer Blühpflanzengesellschaften genutzt werden können.

4.     Zu prüfen, wie Seitenräume von Landesstraßen künftig besser im Sinne der Schaffung und Erhaltung heimischer Blühpflanzengesellschaften genutzt werden können.

5.     Sich weiterhin konsequent für ein gentechnikfreies Niedersachsen einzusetzen.

 

Begründung:

Lediglich rund 25 % und damit den geringsten Anteil aller Bundesländer hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in Niedersachsen in der laufenden Förderperiode aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Agrarumweltmaßnahmen etatisiert. Selbst aus diesem geringen Anteil wurden in erheblichem Umfang reine Mitnahmemaßnahmen finanziert, deren Umweltnutzen mindestens zweifelhaft ist – etwa Mulch- und Direktsaatverfahren. Neben der quantitativen Ausweitung der Agrarumweltmaßnahmen ist daher auch deren qualitative Verbesserung in der kommenden ELER-Förderperiode ab 2014 erforderlich. Dabei entfalten Agrarumweltmaßnahmen – selbst wenn sie für eine bestimmte Artengruppe konzipiert werden – in der Regel positive Wirkungen für weitere biotische und abiotische Faktoren zum Schutz unserer Kulturlandschaft. Blühstreifen zur Sicherung der Nahrungsgrundlage von Bienen, Hummeln und Wespen etwa wirken darüber hinaus belebend auf das Landschaftsbild und fördern die Erholungsfunktion der Landschaft. Grünlandextensivierungsprogramme zum Schutz von Wiesenvögeln fördern zusätzlich Blühpflanzen im Grünland und dienen den Bienen. Der ökologische Landbau, der besonders schonend mit dem Boden umgeht und das Grundwasser nicht belastet, fördert aufgrund des Verzichts auf Pestizide die Beikrautvielfalt des Ackerlandes und trägt damit ebenfalls zum Schutz der Bienen bei. Eine monothematische Betrachtung, wie sie im Landtagsbeschluss „Kompensations- und Grünflächen zum Wohle der Bienen“ vom 16.02.2011 (Drs.: 16/3870) zum Ausdruck kommt, sollte daher künftig vermieden werden.

Nach Schätzungen werden in Niedersachsen rund 15.000 – 20.000 ha Wegeseitenränder insbesondere entlang kommunaler Wege landwirtschaftlich intensiv genutzt. Diese in aller Regel im kommunalen Besitz befindlichen Flächen bieten ein erhebliches Potenzial zur Schaffung blütenreicher Saumstrukturen in der Landschaft. Da die Grenzmarkierungen oftmals im Laufe der Jahre abhandengekommen sind, scheuen viele Kommunen davor zurück, diese Flächen im Sinne der Schaffung einer artenreichen Landschaft zu nutzen. Hier bedarf es intensiver Unterstützung durch die Umwelt- und Katasterverwaltung des Landes. Auch wenn das ökologische Potenzial von Seitenräumen entlang von Landesstraßen aufgrund der erheblich intensiveren verkehrlichen Nutzung gegenüber Wegeseitenräumen in der Regel deutlich geringer ist, sollte das Land dennoch auch hier prüfen, wie es seiner Vorbildfunktion gerecht werden und diese Flächen gezielter zur Förderung der Bienen gestalten kann.

Auch die Agro-Gentechnik stellt eine große Bedrohung insbesondere für Honigbienen dar: Direkt dadurch, dass gentechnisch veränderte Pflanzen im Verdacht stehen, den Bienen über die Bildung insektizider Eiweiße unmittelbar zu schaden. Vor allem aber indirekt, da Honig selbst mit geringen Spuren genmanipulierter Organismen dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und damit faktisch nicht mehr vermarktbar fiele die Vermarktung des Honigs als wirtschaftliche Existenzgrundlage der Imkerei jedoch weg, hätte dieses unmittelbar eine zumindest deutliche Reduzierung des Honigbienenbestandes zur Folge. Daher ist es richtig, dass die Landesregierung alle ihr zur Verfügung stehende Mittel nutzt, um Niedersachsen zumindest auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen gentechnikfrei zu halten.

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