Antrag: Bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen in Niedersachsen!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Niedersächsische Landtag stellt fest:

  1. in Niedersachsen gibt es zunehmend angespannte regionale Wohnungsmärkte. Besonders für Menschen im Leistungsbezug, Studierende, Familien, Senioren, Wohnungslose und Flüchtlinge fehlt es in einigen Regionen an bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum.
  2. die damalige CDU/FDP-Landesregierung hat 2004 die Rückflüsse aus der Wohnraumförderung verbrieft und für 1,1 Milliarden Euro veräußert. Diese Mittel fehlen dem Land Niedersachsen nun dauerhaft für eine durchsetzungsfähige Förderung und nehmen grundlegende Steuerungsmöglichkeiten. Diese Maßnahme war ein schwerwiegender politischer Fehler.

Der Niedersächsische Landtag begrüßt:

  1. das 400-Millionen-Euro-Sofortprogramm der Niedersächsischen Landesregierung aus Juli 2015 für den sozialen Wohnungsbau. Die Mittel sollen über den Wohnraumförderfonds bei der NBank beantragt werden können. Bis zu 5.000 Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, altersgerechter und barrierefreiem Wohnraum und insbesondere auch Wohnraum für Flüchtlinge sollen gefördert werden.
  2. die deutliche Erhöhung der Kompensationsmittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau von 38,5 Millionen €, jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019. Aktuell stellt der Bund den Ländern nach den Vereinbarungen zur Föderalismusreform jährlich 518 Millionen Euro bis zum Jahr 2019 zur Verfügung. Diese Mittel versetzen das Land Niedersachsen in die Lage, den vorhandenen Wohnraumförderfonds mit fast 40 Millionen Euro im Jahr auszustatten. Durch die aktuellen Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten waren diese Kompensationsmittel nicht ausreichend, so dass die auf dem Bund-Länder-Gipfel beschlossene weitere Erhöhung der Mittel zu einer positiven Entwicklung beitragen wird.
  3. das Sonderprogramm für studentisches Wohnen. 6,5 Millionen Euro stehen für den Bau von mehreren hundert zusätzlichen Plätzen in den Studierendenwohnheimen in Niedersachsen zur Verfügung.
  4. das neue Förderprogramm zur CO2-Reduzierung im Wohngebäudebestand in sozial benachteiligten Quartieren. 30 Millionen Euro werden hierfür über den Wohnraumförderfonds zur Verfügung gestellt.
  5. das Bürgschaftsprogramm der NBank zur Aktivierung von energetischen und altersgerechten Modernisierungen in Objekten von Wohnungseigentümergemeinschaften.
  6. die Ankündigung des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen (vdw) im Jahr 2015 815,5 Millionen Euro für Neubau und Bestandsentwicklung zu investieren und somit Verantwortung für bezahlbares Wohnen und die gute Unterbringung von Flüchtlingen zu übernehmen.

Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. sich auf Bundesebene für Maßnahmen zur stärkeren Aktivierung des Neubaus von Mietwohnungen und Modernisierungen im Bestand einzusetzen. Dies könnten zum Beispiel die Einführung von Sonderabschreibungen im Steuerrecht für den Neubau von Mietwohnungen oder zur energetischen oder altersgerechten Gebäudemodernisierung sein.

Begründung

Nach Wohnungsmarktbeobachtung 2014/ 2015 der NBank gibt es in Niedersachsen rund 3,9 Millionen Wohnungen. Davon sind aktuell rund 93.400 gebundene Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen ist allein seit 2010 um mehr als 5.000 Wohnungen zurückgegangen. Der Trend hält an und lässt den Bestand drastisch sinken.

In der Wohnungsmarktbeobachtung macht die NBank deutlich: „Die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte ist somit eine zentrale Herausforderung für die Kommunen. Das gilt insbesondere für die größeren Städte und andere Standorte mit steigenden Angebotsmieten.“

Mit mehreren Maßnahmen hat die Niedersächsische Landesregierung seit 2013 ihren Anspruch für ein aktives Einwirken auf die Wohnungsmärkte deutlich gemacht. Bezahlbares Wohnen, Barrierefreiheit und energetische Sanierungen bilden den Schwerpunkt der Aktivitäten.

Allein mit dem 400-Millionen-Euro-Sofortprogramm der Niedersächsischen Landesregierung sollen bis zu 5.000 zusätzliche geförderte Wohnungen entstehen. So kann dem rasanten Rückgang der Sozialwohnungen in Niedersachen entgegengewirkt werden. Mit 6,5 Millionen Euro wird der Bau von zusätzlichen Plätzen in den Studierendenwohnheimen unterstützt.

In angespannten Wohnungsmärkten in Niedersachsen ist durch die Förderung des Landes Niedersachen Wohnraum für Menschen zu schaffen, die sich nicht aus eigener Kraft versorgen können. Hierzu gehören Menschen im Leistungsbezug, Studierende, Familien, Senioren, Wohnungslose und Flüchtlinge. Nur der Bau von zusätzlichen Wohnungen mit Belegrechten kann im Zusammenspiel mit weiteren Optionen, wie der Mietpreisbremse, die Märkte entlasten.

Besonders für die Unterbringung von Flüchtlingen sind Interimslösungen, wie zum Beispiel die Unterbringung in Turnhalle, Zelten und Containern, durch den Bau von festen Objekten zu vermeiden. Durch den Bau von zusätzlichen Wohnungen kann eine dezentrale und gute Unterbringung ermöglicht werden. Hier liegt eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Integration.

In der aktuellen Situation muss auch der Bund seiner Verantwortung nachkommen. Deshalb muss er den Ländern eine erhöhte Kompensation für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen.

Eine stärkere Fokussierung auf die Bestände macht den Bedarf an energetischen und altersgerechten Sanierungen deutlich. Das Förderprogramm zur CO2-Reduzierung im Wohngebäudebestand in sozial benachteiligten Quartieren und das Bürgschaftsprogramm für WEGs werden wichtige Akzente setzen.

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