Antrag: Betriebsrats- und Jugend und Auszubildendenvertreter-Wahlen 2014 - Mitbestimmungsrechte in allen Betrieben nutzen - Demokratie verwirklichen – Teilhabe stärken

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 03.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

 

Entschließung

Teilhabe soll in Niedersachsen sowohl durch gute Arbeit mit ordentlicher Entlohnung als auch durch Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen gesichert werden.

In der Zeit von März bis Mai 2014 finden in tausenden Betrieben in ganz Deutschland Betriebsrats- wahlen statt. Diese Wahlen bergen die Chance für eine starke Interessenvertretung der Beschäftig- ten. Eine hohe Wahlbeteiligung der Beschäftigten sichert innerbetriebliche Demokratie und fördert den unternehmerischen Erfolg des Betriebes.

Der Landtag stellt fest, dass

  • an der erfolgreichen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ihre Teilhabe und Mitbestimmung ihren Anteil haben,
  • sich das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze durch die praktizierte betriebliche Mitbestimmung als Erfolgsgeschichte gerade in Niedersachsen für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gleichermaßen erwiesen haben,
  • sich die Reform des BetrVG aus dem Jahr 2001 und insbesondere die damit verbundenen verbesserten Freistellungsmöglichkeiten sowie die Erweiterung der Mitbestimmung in Fragen der beruflichen Bildung und der Beschäftigungssicherung bewährt hat,
  • die betriebliche Mitbestimmung mit ursächlich für den seit über 60 Jahren andauernden sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • sich die Mitbestimmung in der Wirtschaftskrise nicht als Nachteil, sondern vielmehr als ein großer Vorteil für die Stabilisierung und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen erwiesen hat,
  • betriebliche Mitbestimmung ein Wettbewerbsvorteil ist,
  • Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeber gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise sehr kooperativ zusammengearbeitet haben, um Beschäftigung in den Betrieben zu sichern,
  • engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als freiwillige Organisatoren und Kandidaten Betriebsratswahlen erst möglich machen,
  • prekäre Beschäftigung, schlechte Bezahlung, Verletzung von Arbeitnehmerechten besonders  dort gedeihen, wo es keine Betriebsräte als starke Interessenvertretung gibt.
  • deutsche Unternehmen, die international tätig sind, immer mehr internationale Betriebsräte als Mitbestimmungspartner anerkennen und beteiligen.
  • es seit ihrer Zulassung in Deutschland über 40 deutsche Europäische Aktiengesellschaften (SE) mit einer Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat gibt und sich das deutsche Mitbestimmungsmodell über die Grenzen hinweg in Europa verbreitet. Arbeitnehmer, die aus Ländern ohne unternehmerische Mitbestimmung kommen, haben dadurch die Möglichkeit in Aufsichtsräte zu gelangen und Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.

Der Landtag ruft dazu auf,

  • dass alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit einem Betriebsrat an den vom 1. März bis 31. Mai 2014 durchzuführenden Betriebsratswahlen teilnehmen und damit auch ihre Wertschätzung für die Betriebsratsarbeit ausdrücken,
  • dass alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen in Betrieben ohne Betriebsrat initiativ werden, um erstmalig einen Betriebsrat zu errichten, sofern die gesetzliche Mindestgröße von fünf dauerhaft Beschäftigten erreicht ist,
  • sich Beratung und Unterstützung für die Betriebsratswahlen bei den Gewerkschaften zu holen.
  • in allen Betrieben und Verwaltungen in denen Jugend- und Auszubildendenvertretungen bestehen oder erstmals eingerichtet werden können, turnusmäßige Jugend und Auszubildendenvertreter-Wahlen durchzuführen.
  • dass auch bei den im Ausland angesiedelten Standorten international tätiger Unternehmen, Betriebsratswahlen durchgeführt werden, um  Mitbestimmung und Teilhabe nicht an den Landesgrenzen enden zu lassen.

Der Landtag distanziert sich

  • vom Verhalten einzelner Unternehmen, die versuchen, die Gründung eines Betriebsrates durch Schikanen gegenüber ihren Beschäftigten zu verhindern oder die Arbeit eines bestehenden Betriebsrates behindern,
  • von den Versuchen einzelner Manager, diejenigen Betriebsräte, die sich täglich für sichere und faire Arbeit in den Betrieben einsetzen, zu diffamieren,
  • von der Verunglimpfung der Mitbestimmung der Betriebsräte, weil damit ein fehlendes Demokratieverständnis gezeigt wird und es nicht unterstützt werden darf, dass Betriebe demokratiefreie Zonen werden bzw. bleiben.
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