Antrag: Beteiligungskultur in der Jugendhilfe erhalten und ausbauen – Fachkompetenz stärken Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse in Niedersachsen erhalten und weiterentwickeln

 

Antrag

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                          Hannover, den 05.09.06
     

Beteiligungskultur in der Jugendhilfe erhalten und ausbauen – Fachkompetenz stärken Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse in Niedersachsen erhalten und weiterentwickeln

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag erklärt:

  • dass das Landesjugendamt im Interesse des Kindeswohls unverzichtbar ist, um landesweit für mehr Chancengleichheit zu sorgen, die Qualität der Angebote  in der Jugendhilfe zu sichern und weiterzuentwickeln.
  • dass mit der Einrichtung von Jugendhilfeausschüssen beim Landesjugendamt und bei den kommunalen Jugendämtern eine beispielhafte Kultur der Beteiligung geschaffen wurde. Die Beteiligungskultur muss im Interesse der Kinder und Jugendlichen erhalten und gestärkt werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • das Landesjugendamt und den Landesjugendhilfeausschuss zu erhalten und
  • zu gewährleisten, dass die einheitlichen Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe erhalten werden.

Begründung

Durch die Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Föderalismusreform ist den Ländern in Art. 84 Abs. 1 GG die Möglichkeit eingeräumt worden, hinsichtlich der Einrichtung der Behörden und der Verwaltungsverfahren Regelungen zu treffen, die vom KJHG abweichen. Während der Anhörungen im Bundestag zur Föderalismusreform ist von den Experten und Expertinnen jedoch übereinstimmend davor gewarnt worden, von der bewährten Einheitlichkeit und Zweigliedrigkeit der Jugendämter abzuweichen.

Der  Landesjugendhilfeausschuss und die kommunalen Jugendhilfeausschüsse sind unverzichtbar, um die Kultur der Beteiligung der Jugendverbände und der freien Träger zu erhalten und weiter zu entwickeln. Mit der Abschaffung der Jugendhilfeausschüsse würde das zentrale Gremium zerschlagen, das eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe und von Bürgerbeteiligung ermöglicht. Die Jugendhilfeausschüsse sind die einzigen Ausschüsse, in denen auch die Fachkompetenz der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe  und damit die Jugendverbände vertreten sind.

Mit dem Landesjugendamt sollen unverzichtbare landesweit einheitliche Standards der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet werden. Durch die Trennung der Heimaufsicht von der Kostenträgerschaft sollen Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe gesichert werden. Die Standards der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich primär am Kindeswohl orientieren und dürfen nicht je nach Kassenlage zur Disposition gestellt werden.

Das Landesjugendamt hat die Aufgabe, die öffentlichen und die freien Träger der Jugendhilfe zu beraten und zu unterstützen. Es stellt hierfür eine Fachkompetenz bereit, die auf kommunaler Ebene nicht oder nur zu letztlich deutlich höheren Kosten zu ersetzen wäre.

Die Kommunen brauchen Jugendämter,  damit die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe "aus einer Hand" und nicht zersplittert wahrgenommen werden. Nur so kann die erforderliche Fachlichkeit erhalten werden. Anderenfalls wäre zu befürchten, dass die Familien in Fragen wie Betreuung, Erziehung und Schutz von Kindern künftig vom Schulamt zum Sozialamt und von dort möglicherweise zur Polizei verwiesen werden könnten. Expertenwissen über Kinder und Jugendliche würde zerschlagen und auf zahlreiche Behörden verteilt.

Die demografische Entwicklung wird dazu führen, dass die Kinder und Jugendlichen zunehmend zu einer Minderheit in unserer Gesellschaft werden. Umso mehr benötigen sie eine starke Lobby auch durch die Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse.   

Fraktionsvorsitzender

Zurück zum Pressearchiv