Antrag: Bessere Verkehrsanbindung im Weserbergland sicherstellen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

  •  dass seit Jahren dringender Handlungsbedarf  für  den Raum Holzminden besteht, um durch eine bessere Erreichbarkeit  insbesondere  Standorte von Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern;
  • dass dazu  vorrangig die B 64 Ortsumgehung Negenborn als Einstieg für die weiteren  notwendigen  Maßnahmen  an der B 64 und B 240 steht;
  • dass die im Schreiben der Landesregierung vom 24.02.2015 an Herrn Bundesverkehrsminister  Dobrindt vorgeschlagenen Projekte, wie insbesondere die Ortsumgehung Negenborn und Eschershausen, im Zuge der B 64 und B 240 bei der Aufstellung des neuen Infrastrukturprogrammes 2015 des Bundesfinanzministers zu berücksichtigen sind;
  • dass zu einer besseren Verkehrsanbindung der Region mit den Aufgabenträgern vor Ort eine Entwicklung des straßengebundenen ÖPNV  und des schienengebundenen ÖPNV  in Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesnahverkehrsgesellschaft geprüft werden.
  • dass alle Einzelmaßnahmen des vordringlichen Bedarfs (BVWP 2008 – 2015) der Anbindung des Weserberglandes im Rahmen eines Gesamtkonzeptes inzwischen in der Planung sind.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • die Planung der planfestgestellten Teile im Zuge der B 64 /B240 entsprechend des neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen weiter konzentriert voran zu bringen;
  • die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Planungs-Sonderfinanzierungsmittel ab dem Haushaltsjahr 2016 für die Planung bzw. Realisierung für alle Maßnahmen im Zuge der B64 und B240, insbesondere die B 240 Nordostumgehung Eschershausen und OU Marienhagen einzusetzen und die Ortsumgehungsstraßen Negenborn und Eschershausen zu realisieren;
  • im Zuge der Beratungen und Anträge für Infrastrukturmaßnahmen für das neue Investitionsprogramm der Bundesregierung die OU Negenborn konkret zu benennen, so dass bei Freigabe der Mittel Ende 2015 unverzüglich mit dem Bau der OU Negenborn begonnen werden kann;
  • sich beim Bund für eine Einstufung der  B 64/ B240 als großräumige Verbindung einzusetzen, damit die besondere Bedeutung bzw. Verbindungsfunktion des Bundesstraßenzuges auch für die Bundesverkehrswegeplanung deutlich wird.

Begründung

Einzelne Regionen in Südniedersachsen sind verkehrlich nur unzureichend erschlossen. Im Sinne der dort lebenden und arbeitenden Menschen und der ansässigen Betriebe und Unternehmen sind die Verkehrswege zu verbessern. Hierfür bedarf es eines Ansatzes, der alle Verkehrsträger umfasst.

Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) hat im Auftrag der B 240-Initiative e.V. Holzminden festgestellt, dass die Region Holzminden trotz ihrer Strukturschwäche über große Entwicklungspotenziale verfügt, die sich aber aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung nicht entfalten können.

Im Jahr 2008 forderten die Landkreise Holzminden und Hildesheim das Land auf, dass neben den bereits in Planung befindlichen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfes (OU Negenborn, Nord-Ost-Umgehung Eschershausen, OU Marienhagen) auch mit den Planungen von weiteren Maßnahmen begonnen wird. Im Jahr 2009 wurde zwischen dem Land und den Landkreisen Holzminden und Hildesheim eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der das Land auch die Planung der im Weiteren Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen eingestuften Maßnahmen OU Eime, OU Weenzen, Verlegung südlich Fölziehausen bis Eschershausen und Westumgehung    Eschershausen übernimmt. Die Landkreise tragen anteilig Planungskosten in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 0,5 Mio. €. Für die Finanzierung des Landesanteils in Höhe von 5 Mio. € wurden bzw. werden vom Land Sondermittel im Haushalt bereitgestellt.

Das Bundesverkehrsministerium hat der Durchführung von Linienplanungen für die Maßnahmen des weiteren Bedarfes zugestimmt und formelle Ausnahmegenehmigungen nach dem Fernstraßenausbaugesetz für die OU Weenzen und die Westumgehung Eschershausen erteilt. Es soll eine durchgehende Planung und eine zeitnahe Umsetzung der Gesamtmaßnahme erreicht werden.

Mit dem Bau von Bundesstraßenvorhaben mit rechtsbeständigem Planfeststellungsbeschluss kann begonnen werden, nachdem der Bund das Projekt in den Haushalt eingestellt hat. Über die Haushaltseinstellung und damit über die Finanzierungsfreigabe neuer Bundesfernstraßenmaßnahmen entscheidet das BMVI anhand eines Landesvorschlages. Dieser berücksichtigt baureife neue Bedarfsplanprojekte. Für die Reihenfolge ist ein wichtiges Kriterium das Datum der Unanfechtbarkeit der Planfeststellungsbeschlüsse und der vorhandene Spielraum im vom Bund für das Land vorgegebenen Bundesfernstraßenbudget. Seit Jahren ist das vom Bund für Niedersachsen vorgesehene Bundesfernstraßenbudget jedoch zu gering, um Bedarfsplanmaßnahmen sofort nach Erlangung des Baurechts zu finanzieren. So wartet z.B. die B 241 - Verlegung von Bollensen nach Volpriehausen, seit rund fünf Jahren auf den Baubeginn.

Der Parlamentarische Staatsekretär Ferlemann (BMVI) hat mitgeteilt, dass im Laufe dieses Jahres der Bund haushaltspolitische Entscheidungen zu weiteren Neubeginnen von Bundesfernstraßenmaßnahmen fällen will. Die baureifen Maßnahmen im Zuge der B 64 / B 240 sind bei den Verhandlungen mit dem Bund zur Haushaltseinstellung prioritär zu berücksichtigen.

Zur Sicherung bereits vorhandener, aber gefährdete arbeitsmarkt- und strukturpolitischer Bedingungen des Raums Holzminden ist eine Gewichtung a priori für die Maßnahmen im Zuge der B 64 / B 240 notwendig, damit die Realisierung im Zeitraum bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Dazu ist dem Bund zu verdeutlichen, dass der Streckenzug B 64 / B 240 nicht nur eine überregionale, sondern eine großräumige Verbindungsfunktion hat.

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