Antrag: Bei der Föderalismusreform Fachargumente beachten statt Kuhhandel betreiben
Bei der Föderalismusreform Fachargumente beachten statt Kuhhandel betreiben
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Föderalismusreform hat zum Ziel die Verantwortung zwischen Bund und Ländern neu auszutarieren. Die staatliche Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland gilt als zu komplex und verflochten, um schnelle Entscheidungen und klare Entschlüsse zu ermöglichen – Bundestag und Bundesrat blockieren sich zu häufig. Wichtige politische Entscheidungen werden dadurch in ein intransparentes Verfahren in den Vermittlungsausschuss überführt und oftmals kommt bei diesen Entscheidungen der kleinste gemeinsame politische Nenner oder ein zweifelhafter Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat heraus.
Das Ziel, eine klare Abgrenzung von Aufgaben des Bundes und der Länder, eine klare Aufgabenzuweisung und eine eindeutige Verantwortlichkeit der verschiedenen politischen Ebenen durch eine Föderalismusreform zu erreichen, ist daher richtig und zu unterstützen. Als Ergebnis muss die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben reduziert werden.
Der Landtag stellt fest, dass die jetzt von der großen Koalition im Bundestag und im Bundesrat eingebrachten diesbezüglichen Gesetzesänderungen in wesentlichen Teilen auf erhebliche berechtigte Kritik stoßen. Auch das parlamentarische Beratungsverfahren ist inakzeptabel, da die betroffenen Fachausschüsse nicht beteiligt werden.
Die fachlichen Argumente werden bei dem großkoalitionären Projekt Föderalismusreform systematisch ausgeblendet, um die Reform nicht scheitern zu lassen. Eine einschneidende und umfängliche Grundgesetzänderung, die aber fachliche Argumente, Kritik und Vorschläge ignoriert, ist politisch fahrlässig und kein Beitrag für ein besseres politisches System und ein funktionierendes Gemeinwesen.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, im Rahmen der Föderalismusreform im Bundesrat dafür einzutreten, dass:
- der Bund auch in Zukunft im Bereich Bildung an der Entwicklung und Finanzierung des Bildungswesen mitwirken kann,
- auch weiterhin Sonderprogramme vom Bund im Hochschulbereich für Lehre und Forschung möglich sein können und dabei eine gerechte Finanzverteilung der Bundesmittel zwischen den Bundesländern sichergestellt wird, und Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse verbindlich durch Bundesgesetzgebung geregelt werden,
- im Umweltrecht auf die für die Bundesländer vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten verzichtet wird und das Umweltrecht in die konkurrierende Gesetzgebung übernommen wird,
- der Strafvollzug nicht an die Länder übertragen wird.
Begründung
Eine Föderalismusreform darf kein politischer Selbstzweck zum Beweis von Handlungsfähigkeit der großen Koalition werden. Fachliche Argumente und Expertisen müssen in eine fundamentale Grundgesetzänderung einfließen, ansonsten wirkt sich die Reform für Bürger und Staat kontraproduktiv aus und wird dem Anliegen eines bürgernahen Gestaltungsföderalismus nicht gerecht. Auf verschiedenen Politikfeldern wird derzeit an den vorgelegten Plänen zur Föderalismusreform massive Kritik geübt. So kritisieren Bildungsexperten den fast völligen Rückzug des Bundes aus der Bildungs- und Hochschulpolitik. Dem Bund muss auch zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, bildungspolitische Impulse in Deutschland zu geben. Das Ganztagsschulprogramm der vorhergehenden Rot-Grünen Bundesregierung wäre bei der Umsetzung der vorliegenden Vorschläge zur Föderalismusreform unmöglich gewesen.
Im Umweltbereich kritisieren sowohl Umweltfachleute und Wirtschaftsverbände gemeinsam die vorgeschlagene Möglichkeit der Länder in zentralen Bereichen der Umweltgesetzgebung vom Bundesrecht abweichen zu dürfen. Die Folge wäre eine zersplitterte und kaum überschaubare Umweltgesetzgebung in Deutschland, unter der Natur und Wirtschaft gleichermaßen leiden würden. Umweltpolitisch würde mit großer Wahrscheinlichkeit ein Dumping-Wettlauf um die niedrigsten Standards einsetzen mit der Folge einer rascheren Naturzerstörung. Wirtschaftspolitisch würde es zu einer Verunsicherung von Investoren kommen. Länderübergreifende Planungs- und Investitionsvorhaben würden bürokratisiert und erschwert werden.
Im Strafvollzug schließlich gibt es keine einzige fachliche Stellungnahme, welche die Verlagerung vom Bund auf die Länder unterstützt. Die Fachwelt ist sich einig, dass mit einer Verlagerung die Vollzugsstandards abgesenkt werden würden und die Resozialisierung von Strafgefangenen damit erschwert werden würde.
Die gegenwärtigen Vorschläge zur Föderalismusreform sind daher ein fragwürdiger politischer Kuhhandel zu Lasten von Bildung, Natur und Strafvollzug und können somit nicht unterstützt werden. Zudem bleiben wesentliche Probleme des deutschen Föderalismus bisher ungelöst, wie die intransparenten und teils widersprüchlichen Finanzverflechtungen der Länder und die Anzahl der Bundesländer. Mehrfach ist die hohe Zahl und die sehr unterschiedliche ökonomische und demographische Potenz der Länder kritisiert und eine Länderneugliederung angemahnt worden. Daher bedarf es einer weitergehenden Föderalismusreform, die diese wesentlichen politischen Fragen nicht länger ausklammert.  Â
Fraktionsvorsitzender