Antrag: Ausbeutung beenden – Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie durchsetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag unterstützt den am 20. Mai 2020 in der 97. Sitzung des Bundeskabinetts gefassten Beschluss „Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ und fordert die Landesregierung auf, diesen Beschluss uneingeschränkt mitzutragen und zustimmungspflichtigen Punkten im Bundesrat zuzustimmen.

Begründung

Mit dem Kabinettsbeschluss reagiert die Bundesregierung auf die unhaltbaren Zustände bei der Unterbringung und den Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der deutschen Fleischindustrie.

Der Beschluss sieht laut Bundesregierung u.a. folgende Ziele vor:

  • Sicherstellung der Einhaltung von Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards durch zusätzliche Maßnahmen von Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunalen Ordnungs- und Gesundheitsämtern.
  • Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft ab dem 1. Januar 2021. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch ist dann nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig, wobei Handwerksbetriebe von dieser Regelung ausgenommen sind.
  • Verdopplung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz auf 30.000 Euro.
  • Eine Verpflichtung der Unternehmen, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen, wird durch die Bundesregierung geprüft.
  • Um ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufzuklären, wird das Projekt "Faire Mobilität" dauerhaft finanziell unterstützt und rechtlich abgesichert.
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