Antrag: Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen - Kooperation mit Norwegen und Dänemark beim Netzausbau verstärken - Vorrang für Erdverkabelung in Niedersachsen durchsetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag begrüßt die für den Umstieg auf eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien notwendige Weiterentwicklung der Stromnetze auf See und an Land. Er stellt fest, dass es für eine breite Akzeptanz erforderlich ist, dass der Netzausbau ausschließlich den Erneuerbaren Energien dient und er so umweltschonend wie möglich, als Erdverkabelung und mit einem Höchstmass an Bürgerbeteiligung und Transparenz erfolgt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1.  Vorrang für Erdverkabelung beim Netzausbau
  • alle Möglichkeiten zu nutzen, die das "Niedersächsische Erdkabelgesetz", in Verbindung mit dem Landesraumordnungsgesetz und dem "Energieleitungsausbaugesetz" (EnLAG) bieten, um insbesondere die Trasse Wahle-Mecklar - ggf. als Pilotprojekt - als Gleichstrom-Erdverkabelung durchzusetzen;
  • eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des EnLAG zu starten, um die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Menschen rückgängig zu machen und zu gewährleisten, dass Erdverkabelung im Höchstspannungsbereich grundsätzlich Vorrang vor Freilungen erhält;
  1.  Last- und Preisschwankungen durch neue Seekabel mindern
  • bei der Planung der NorGer und NORD.LINK Seekabel zwischen Südnorwegen und Niedersachsen bzw. Schleswig-Holstein alle technisch möglichen Verknüpfungspunkte als Alternativen in die Planverfahren einzubeziehen;
  • bei der Bundesregierung auf eine kurzfristige Prüfung und ggf. Novellierung der Netzanschlussverordnung zu drängen, um verlässliche Planungsgrundlagen für neue Seekabelverbindungen zum Ausbau transeuropäischer Netze zu schaffen;
  1. Blockaden für zukunftsfähigen Netzausbau verhindern
  • auf eine zeitnahe  Abschaltung von Atomreaktoren zu drängen, um vorhandene Umspannwerke und Netzteile für den Ausbau der regenerativen Energien nutzen zu können;
  1. DENA-Netzstudie II durch unabhängige Gutachter prüfen
  • die DENA-Netzstudie II einer Überprüfung durch unabhängige Gutachter zu unterziehen, die insbesondere folgende Szenarien rechnet:
  • Verstärkter Ausbau von Merchant-Kabeln nach Skandinavien
  • Verstärkter Ausbau von Onshore-Windkraft in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg und anderen Bundesländern mit unterdurchschnittlichen Ausbauquoten
  • Abschaltung der Atomreaktoren entsprechend dem Atomgesetz von 2001
  • kein Neubau von Kohlekraftwerken;
  • eine Aussetzung des laufenden Raumordnungsverfahrens für die Trasse Wahle – Mecklar bis zum Abschluss der Überprüfung der der Ergebnisse der DENA Netzstudie II um eine aktuelle raumordnerische Bewertung von neuen Leitungstrassen zu ermöglichen.

Begründung

Freileitungen stellen eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit, von Lebensqualität sowie von Natur und Landschaft dar. Sie sind zudem unnötig, weil Alternativen zur Verfügung stehen: sowohl Drehstromleitungen als auch Hochspannungsgleichstromkabel (HGÜ) können als Erdkabel verlegt werden. Die große Koalition von CDU und SPD hat in ihrer Regierungszeit eine unzureichende Regelung zur Erdverkabelung im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) beschlossen, die deutlich hinter den in Niedersachsen erzielten Regelungen zurück bleibt, so dass die neuen Niedersächsischen Leitungstrasse nach dem geltendem Recht  bestenfalls in geringen Teilabschnitten und wenigen Modellregionen unterirdisch ausgeführt werden können. Gleichzeitig wurden die Beteiligungsrechte der betroffenen Menschen eingeschränkt.

Am 12. Dezember 2007 ist das "Niedersächsische Erdkabelgesetz" verabschiedet worden. Mit diesem Gesetz wurde erstmalig rechtlich die Möglichkeit geschaffen, die Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen vorzuschreiben. Am 18. Dezember 2007 beschloss das Kabinett das neue Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) und ergänzte die technische und wirtschaftliche Vertretbarkeitsprüfung zum gesetzlich vorgegebenen Verfahrensrecht.

Im August 2009 trat das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) des Bundes in Kraft. Das Gesetz sieht lediglich als "Kann-Bestimmung" Erdkabel auf 380 kV-Ebene im Rahmen von vier Pilotprojekten - Wahle (Niedersachsen)/Mecklar (Hessen), Ganderkesee (Niedersachsen)/St. Hülfe (Niedersachsen), Diele (Niedersachsen)/Niederrhein (NRW) sowie Altenfeld (Thüringen)/Redwitz (Bayern) - vor und fällt somit hinter die Vorschriften des niedersächsischen Gesetzes zurück. Es besteht die Auffassung, dass das Energieleitungsausbaugesetz in den erforderlichen Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahren zu unterschiedlichen Auslegungen führen kann.

Am 25. Mai 2010 leitete das für Raumordnung zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung das Raumordnungsverfahren für den niedersächsischen Teil der geplanten 380 kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Wahle in Niedersachsen und dem Umspannwerk Mecklar in Hessen ein. In den Antragsunterlagen sind keine Erdverkabelungsabschnitte dargestellt.

Niedersachsen ist das vom Netzausbau am stärksten betroffene Bundesland. Zum Ende des Jahres wird erwartet, dass die Deutsche Energieagentur die Netzstudie II vorlegt, die den weiteren Ausbaubedarf der Stromnetze in Deutschland darstellen wird. Es ist damit zu rechnen, dass insgesamt 3.500 Kilometer neue Stromleitungen bis 2025 für erforderlich gehalten werden. Ein großer Teil davon würde durch Niedersachsen führen. Damit wären weitere Belastungen für die betroffene Bevölkerung zu erwarten.

In einer umfangreichen Akzeptanzstudie hat die Deutsche Umwelthilfe festgestellt, dass der notwendige Stromnetzausbau nur dann eine mehrheitliche Zustimmung in der Bevölkerung findet, wenn er erdverkabelt erfolgt und ausschließlich den Erneuerbaren Energien dient. Stromnetzausbau als Freileitung für überflüssige Atom- und Kohlekraftwerke stößt zu Recht auf breiten Widerstand der Kommunen und Bevölkerung.

Der Stromkonzern EON hat im Jahr 2003 einen unterschriftsreifen Vertrag mit einem norwegischen Unternehmen aufgekündigt, der den Bau einer Seekabelverbindung zwischen norddeutschen Windkraftwerken und norwegischen Wasserkraftwerken vorsah. Nach Berechnungen in Norwegen könnte der norddeutsche Windstrom zu 85 Prozent in die Grundlastversorgung gebracht werden, wenn die deutsch-norwegische Kooperation verstärkt ausgebaut würde.

Offenbar hat der Stromkonzern EON eine Kooperation gezielt verhindert, um Angebote, die in Wettbewerb zu bereits abgeschriebenen deutschen Atomkraftwerken treten könnten zu unterbinden. Aus ähnlichen Gründen wird von dort offenbar auch gegen eine Anpassung der Netznutzungsverordnung interveniert.

Norwegische Wasserkraftwerke, die Wasserstrom gegen Windstrom tauschen, könnten Last- und Preisschwankungen im norddeutschen Netz sehr effizient ausgleichen. In Norwegen wird diskutiert, wie Norwegen zur "Speicherbatterie" für Mitteleuropa werden könnte. Norwegen produziert jährlich bis zu 141 Terawatt-Stunden aus Wasserkraft. Schweden produziert bis zu 69 Terawatt-Stunden. Die Research-Group Energi21 schätzt, dass Norwegen allein einen großen Teil der Back-Up Kapazität bereitstellen könnte, die in Mittel und Nord Europa benötigt wird. Norwegische Unternehmen schätzen das Leistungs-Potential auf 10 bis 25 Gigawatt.

Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat diese Option einer näheren Prüfung unterzogen und viel versprechende Ansätze  für eine deutsch-dänisch-norwegische Kooperation aufgezeigt. Der vergleichsweise preisgünstige Wasserkraftstrom hat zudem eine dämpfende Wirkung auf die Strompreisentwicklung.

Bislang haben die marktbeherrschenden Stromversorger immer behauptet, dass ihre Kohle- und Atomkraftwerke die einzigen seien, die die Grundlastversorgung sicherstellen könnten. Das ist definitiv falsch.

Es sind Geschäftsmodelle denkbar, wo sich norddeutsche Windmüller mit norwegischen Wasserkraftwerksbetreibern zu Unternehmensverbünden zusammenschließen. Solche Unternehmensverbünde könnten künftig preisgünstig Strom aus Erneuerbaren Energien liefern, während sich Atomkraftwerke nur aufgrund massiver staatlicher Subventionen für Haftpflicht, Altlasten und Endlagerung überhaupt noch am Markt halten können. Möglicherweise liegt hier auch ein Grund für die Aufkündigung eines schon vor Jahren unterschriftsreifen Vertrages zum Bau eines Seekabels zwischen Norwegen und Norddeutschland durch den größten deutschen Stromkonzern EON.

Die Kraftwerks-Netznutzungsverordnung behindert derzeit eine verlässliche Einspeisung von Strom über ein deutsch-norwegisches Merchant-Kabel, weil keine klare Regelung für Netzanschlussanträge, die inhaltlichen Erfordernisse und die Netzanschlusszusage vorgesehen ist. Um die Einspeisung von norwegischem Wasserstrom zu erleichtern, müssen daher verlässliche Rahmenbedingungen in der Netzanschlussverordnung geschaffen werden. Um eine verlässliche Planung und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Netze zusätzlich zu befördern, sollte der Bund in einem Staatsvertrag mit Norwegen und Dänemark grundsätzliche gemeinsame Ziele definieren, Potentiale analysieren, Forschungsbedarf analysieren und einige notwendige Standards für Technik und Preisbildung zur Vermeidung von Diskriminierungen definieren.

Die von der Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung würde den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern und verzögern. Viele Investitionen müssten sogar auf Eis gelegt werden, wenn die ohnehin marktbeherrschende Stellung der großen vier Konzerne RWE, EON, EnBW und Vattenfall zusätzlich gestärkt würde. Schon heute erwirtschaften die großen vier Stromkonzerne in Deutschland 95-96 Prozent der Gewinnmargen im Stromsektor.

Auch beim Netzausbau haben die Stromkonzerne notwendige Entwicklungen über viele Jahre verschlafen und blockiert. Mittlerweile haben EON und Vattenfall ihre Hochspannungsnetze an Tennet und Elia veräußert. RWE prüft eine Veräußerung zumindest von Teilen des konzerneigenen Netzbetreibers Amprion. Damit geben die Konzerne den Einfluss auf die Netze aber nicht unbedingt aus der Hand. "Der RWE-Konzern will auf diese Weise die Last absehbar hoher Investitionen reduzieren, ohne den Einfluss aus der Hand zu geben", schreibt die FTD am 6.10.2010. "Amprion ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie als integrierter Versorger", sagt ein RWE-Sprecher. Gleichzeitig sind die Stadtwerke bei der Netzregulierung benachteiligt worden. Neuinvestitionen und Netzzukäufe werden durch eine missglückte Regulierung behindert. Deshalb ist eine kartellrechtliche Prüfung der Entwicklung bei Netznutzung und Netzausbau notwendig.

Mittlerweile gehen die Konzerne so weit, dass sie den selbst unterlassenen Netzunterhalt und Ausbau als Grund für den Weiterbetrieb ihrer Atomkraftwerke anführen. Die Kartellbehörden und die Monopolkommission der Bundesregierung sind daher um Prüfung von kartellrechtlich relevanten Interventionen der marktbeherrschenden deutschen Stromkonzerne bei der Behinderung des Stromleitungsnetzausbaus zu bitten.

Vor diesem Hintergrund ist auch eine unabhängige Prüfung der DENA-Netzstudie II erforderlich, die von bis zu 3.500 km erforderlichen neuen Leitungen ausgehen soll. Nur so kann eine verlässliche und belastbare Planungsgrundlage für künftig erforderliche Infrastruktur geschaffen werden. Auch die einsetzbare Technik muss einer Prüfung unterzogen werden. Für Nord-Süd Verbindungen sollten beispielsweise grundsätzlich HGÜ-Leitungen vorgesehen werden. Diese sind zwar zunächst  um das zwei- bis dreifache teurer, haben aber deutlich geringere Leitungsverluste und können einfacher als Erdkabel verlegt werden. Mittelfristig amortisieren sich die höheren Investitionskosten durch die geringeren Leitungsverluste.

Ein Ausbau der Netze wird sowohl in Deutschland als auch in Norwegen notwendig sein. Bei allen Investitionen ist auf geringstmögliche Eingriffe in Natur und Landschaft und umfassende Bürgerbeteiligung zu achten. Eine planmäßige Abschaltung von Atomreaktoren und eine noch frühzeitigere Abschaltung der Altreaktoren ermöglicht zudem die Nutzung der Netzanbindungen und Umspannwerke für neue Technologien. Beispielsweise könnte ab 2012 das Umspannwerk des Atomkraftwerks Esenshamm für die Anbindung des NorGer-Kabels genutzt werden, wenn das Atomkraftwerk wie im Atomgesetz derzeit vorgeschrieben vom Netz geht.

Eine enge Kooperation mit Skandinavien kann den Gesamtaufwand für Eingriffe in Natur und Landschaft deutlich senken und einen bedeutenden weiteren Schritt zum Aufbau einer Energieversorgung aus regenerativen Quellen darstellen.

Fraktionsvorsitzender

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