Antrag: Aufbruch zu einer Guten Schule - Eigenverantwortliche Weiterentwicklung der Gesamtschulen durch Aufhebung der Pflicht zur äußeren Differenzierung ermöglichen

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen       Hannover, den 09.05.06

Antrag

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Gesamtschulen einen größeren Entscheidungsspielraum für die Entwicklung von pädagogischen Konzepten zur differenzierten Förderung der Schülerinnen und Schüler zu verschaffen.

Die Landesregierung setzt sich deshalb in der Kultusministerkonferenz dafür ein, dass im Rahmen der geplanten Neufassung der "Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" die Verpflichtung für die Gesamtschulen aufgehoben wird, durch die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in unterschiedliche Kursniveaus eine äußere Differenzierung vorzunehmen. Die Gesamtschulen erhalten stattdessen die Möglichkeit, durch geeignete pädagogische Konzepte der inneren Differenzierung alle Schülerinnen und Schüler individuell optimal zu fördern.

Begründung

Seit der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von 1982 zur bundesweiten Anerkennung der Abschlüsse an Gesamtschulen sind die integrierten Gesamtschulen zur Einteilung der Schüler und Schülerinnen in Kursniveaus verpflichtet. Andernfalls erlangen die dort erworbenen Schulabschlüsse keine bundesweite Gültigkeit.

Immer mehr Gesamtschulen empfinden diese Pflicht zur äußeren Differenzierung ab Klasse 7 als Fessel, die ihnen die optimale Förderung der Kinder erschwert. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich die Schüler und Schülerinnen in ihren Leistungen nach oben entwickeln, wenn sie selber zwischen Aufgaben unterschiedlicher Lernniveaus entscheiden können. Dies zeigen auch die Erfahrungen der IGS Göttingen-Geismar, die als einzige Gesamtschule in Niedersachsen durch eine Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit hat, ohne äußere Leistungsdifferenzierung zu arbeiten. Die IGS Göttingen-Geismar ist vom Gemeinschaftsprojekt "Reformzeit" der Robert-Bosch-Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung als Beraterschule für die regelmäßige Reflexion und Evaluation des Förderkonzeptes benannt worden.

Die KMK wird auf ihrer Sitzung im Juni 2006 über eine Neufassung der "Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" entscheiden. Nachdem die Kultusministerkonferenz die Bildungsziele über das zu erreichende Niveau am Ende der Klassen 10 für den Hauptschulabschluss und den Mittleren Abschluss definiert hat, bietet sich jetzt die Chance die pädagogische Eigenverantwortlichkeit der Schulen zu stärken. Die Entscheidung darüber, in welcher Weise die Bildungsstandards erreicht werden, sollte in die Verantwortung der Schulen gelegt werden.

Fraktionsvorsitzender

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