Antrag: Auch Abgeordnete und Minister sollen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 02.12.03
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Angesichts der erheblichen Einschnitte für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der notwendigen Hauhaltskonsolidierung und der Reformen im Rentenbereich will der Landtag durch entsprechende Einsparungen bei der Altersversorgung von Landtagsabgeordneten und Ministern mit gutem Beispiel voran gehen. Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine Übertragung der Grundzüge der Rentenreform auf die Altersversorgung von Abgeordneten und Ministern in Niedersachsen, in Abstimmung mit der Diätenkommission, zu erarbeiten und bis zum Frühjahr 2004 mit nachstehenden Eckpunkten zur Beschlussfassung vorzulegen:
1. Für Abgeordnete soll
- ein linearisierter Versorgungsanspruch ohne Mindestmitgliederzeiten auf einem deutlich niedrigerem Niveau von 2,5 % pro Jahr (statt bisher 3,5%) eingeführt werden,
- die Höhe der maximalen Altersentschädigung auf 60 vom Hundert der Grundentschädigung (statt bisher 75 vom Hundert) begrenzt werden und
- das Eintrittsalter auf 65 Jahre festgelegt werden (ohne die bisherige automatische Reduktion auf 60 Jahre nach 12 Jahren Parlamentszugehörigkeit), und
- ein früherer Einstieg gegen Abschläge von 0,3 % pro Monat, frühestens aber ab dem 62. Lebensjahr möglich gemacht werden, und
- das Sterbegeld entfallen.
2. Für Ministerinnen und Minister soll
- das Eintrittsalter auf 65 Jahre (statt bisher 55 Jahre) festgelegt werden,
- der Anspruch erst nach Ablauf von 5 Jahren (bisher 4 Jahre) Amtszeit in der Höhe von 27,74 vom Hundert gewährt werden,
- ein früherer Einstieg gegen Abschläge von 3,6 % pro Jahr, frühestens aber ab dem 62. Lebensjahr möglich gemacht werden, und
- das Sterbegeld entfallen.
Begründung:
Die Haushaltslage in Niedersachsen ist dramatisch. Auf Jahre sieht der Finanzminister keine Möglichkeit das Haushaltsdefizit im Rahmen der Regelungen der Verfassung einzugrenzen. Auf der Bundesebene ist nicht nur der Not leidende Haushalt, sondern auch die defizitäre Lage der Sozial- und Gesundheitskassen die alles überragende Herausforderung. Die dadurch ausgelösten schmerzhaften Reformen, u.a. auch die Einsparungen bei der Rente, werden konkrete finanzielle Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben.
Es gehört zur politischen Glaubwürdigkeit, dass Politiker und Politikerinnen einen eigenständigen Beitrag zu den Einsparungen leisten nach dem Grundsatz: Das, was den Bürgerinnen und Bürgern zugemutet wird, muss auch für Politiker gelten. Daher ist eine Übertragung der wesentlichen Elemente der unvermeidlichen Einschnitte bei der gesetzlichen Rente auf die Altersversorgung von Abgeordneten und Ministern eine notwendige Konsequenz.
Die im Antrag fixierten Eckpunkte bleiben in der bisherigen Systematik des Abgeordneten- und Ministergesetzes für Niedersachsen und verzichten noch auf den in der bundesweiten Debatte mit guten Gründen vorgeschlagenen Systemwechsel hin zu einer kapitalgebundenen Eigenversicherung. Dieser grundsätzlich überzeugendere Ansatz lässt sich jedoch nur eingebettet in einer Systemumstellung der gesamten Beamtenversorgung auf Bundesebene sinnvoll umsetzen. So lange diese Grundlage fehlt; überwiegt der Nachteil von kurz- und mittelfristig entstehenden Mehrkosten für die Landeskasse, bevor die ersten Einsparungen in 10 bis 20 Jahren zu greifen beginnen. Für eine zukünftige Umstellung auf Eigenabsicherung ist die vorliegende Versorgungsanpassung jedoch bereits ein wichtiger Zwischenschritt in die richtige Richtung.
Abgeordnete und Minister erhalten bisher im Vergleich zu den Bürgerinnen und Bürgern besonders schnell, besonders viel Ruhegeld. Darum sollen die Steigerungssätze bei Abgeordneten von derzeit 3,5 % pro Jahr Mitgliedschaft im Landtag auf 2,5 % gesenkt werden. Der Bezugszeitpunkt sowie das Eintrittsalter und die Abschläge für einen früheren Einstieg in die Versorgung, sollen im Vergleich zu anderen Versorgungssystemen, angepasst werden.
Abgeordnetenmandat oder Ministeramt sind nicht auf den durchschnittlichen Lebensarbeitszeitraum von 45 Jahren angelegt, sondern werden in der Regel als ein Lebensabschnitt ergänzend zu anderen Tätigkeiten ausgeübt. Das mit dem Wahlamt verbundene Versorgungsrisiko wird bereits durch den immer noch im Verhältnis zu normalen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst progressiveren Versorgungsaufbau von 2,5 % pro Jahr abgegolten (Beamte 1,79375 %). Daher ist ein geringerer maximaler Versorgungsanspruch (60 %) aus dieser Tätigkeit im Verhältnis zu Tätigkeiten, die das gesamte Arbeitsleben umfassen (Beamte 71,75 %), gerechtfertigt.
Das kumulierte Einsparvolumen aus der gekürzten Altersversorgung der Abgeordneten steigert sich, ab dem Anfangsjahr (ca. 3 Mio. € ) des nach den vorgeschlagenen Regelungen gewählten Landtages, in den weiteren Jahren (je nach Parlamentszugehörigkeitszeit der Abgeordneten) noch erheblich (bei voller Wirkung ergeben sich ca. 20 % bis 25% Einsparung bei den Ruhegeldlasten).
Eine vergleichbare Anpassung soll auch für Ministerinnen und Minister erfolgen. Die Steigerungssätze und Bezugszeitpunkte werden auf der Grundlage der bestehenden Regelungen entsprechend der Vorschläge zum Abgeordnetengesetz neu fixiert.
stellv. Fraktionsvorsitzender