Antrag: Arbeitsplätze sichern – das EEG im Einklang mit dem EU-Beihilferecht reformieren – Die Energiewende zukunftsfähig gestalten

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Am 18. Dezember 2013 hat die EU-Kommission ein Hauptprüfverfahren hinsichtlich beihilferechtlicher Regelungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz eingeleitet. Dabei prüft die Kommission, ob die den Unternehmen des produzierenden Gewerbes gewährten Befreiungen von der EEG-Umlage den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verfälschen und damit gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission eine Konsultation zum Entwurf von Leitlinien für Umwelt und Energiebeihilfen eingeleitet mit dem Ziel, das EU-Beihilferecht zu mo-dernisieren.

Die EU-Kommission stellt in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass eine Förderung der Erzeugung Erneuerbarer Energien durch Einspeisetarife grundsätzlich mit ihren Leitlinien über staatliche Umweltschutzbeihilfen in Einklang steht. Sie stellt damit keinesfalls das EEG in seiner Gesamtheit infrage, sondern bezieht sich ausdrücklich auf die in 2012 wirksam gewordenen Änderungen dieses Gesetzes, insbesondere die Ausweitung der Befreiung von der EEG-Umlage auf eine Vielzahl von Unternehmen.

Mit dem Beihilfeverfahren stehen allerdings grundsätzlich die Befreiungen von Unternehmen  auf dem Prüfstand. Im schlimmsten Fall sind dann auch jene stromintensiven Unternehmen betroffen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Damit sind viele wichtige industrielle Arbeitsplätze in Niedersachsen in Gefahr.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. dafür einzutreten, die in Verantwortung der schwarz-gelben Bundesregierung ausgeuferten Befreiungen von der EEG-Umlage ausschließlich jenen energieintensiven Unternehmen zu gewähren, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen;
  2. das eröffnete Beihilfeverfahren sowie die Beratungen zu dem Entwurf der Beihilfevorschrif¬ten für Ener¬gie und Umwelt konstruktiv zu begleiten, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und industrielle Arbeitsplätze in Niedersachsen auch künftig zu sichern;
  3. allen Bestrebungen, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu bremsen, wirksam entgegen zu treten;
  4. dafür einzutreten, das EEG als weltweit viel kopiertes Erfolgsmodell für den Ausbau Erneuerbarer Energien, den Klimaschutz und die Schaffung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Niedersachsen in seinem Kern zu erhalten.

Begründung:

Die erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Energiewende ist von zentraler Bedeutung für Niedersachsen. Mit der Energiewende werden die Weichen für eine auf Dauer umweltver¬trägliche, sichere, verbraucherfreundliche und effiziente Energieversorgung gestellt. Die gegenwärtige Praxis der Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen ist jedoch reformbedürftig. Derzeit profitieren auch zahlreiche Unternehmen von einer EEG-Befreiung, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen oder die nicht tatsächlich „stromintensiv“ produzieren.

Ziel der Befreiung von der EEG-Umlage war ursprünglich ausschließlich der Erhalt der Arbeitsplätze solcher Unternehmen, die aufgrund ihres Strombedarfs und entsprechend überproportionaler Kosten international Wettbewerbsnachteile haben. Um den Beihilferegeln der EU nachzukommen, müssen die Befreiungen von stromintensiven Unternehmen wieder auf das erforderliche Maß zur Er¬haltung der Wettbewerbsfähigkeit in internationalen Märkten begrenzt werden. Nur so können die wertvollen Arbeitsplätze in industriellen Kernbereichen gesichert werden. Missbrauch durch Auslagerung von Arbeitsplätzen allein zum Zweck der Befreiung von der EEG-Umlage muss ausgeschlossen werden. Unternehmen, die nach Tarif bezahlen und abgesicherte und qualifizierte Arbeitsplätze bieten, dürfen nicht benachteiligt werden.

Vor der EEG-Novelle 2012 wurden Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden (GWh), deren Stromverbrauch mindestens 15% ihrer Bruttowertschöpfung beträgt, teilweise von der EEG-Umlage befreit. Inzwischen werden Unternehmen bereits ab einem jährlichen Stromverbrauch von 1 GWh und einem Stromkostenanteil von 14% ihrer Bruttowertschöpfung zu 90% von der EEG-Umlage befreit; Unternehmen, die mehr als 10 GWh verbrauchen, zahlen lediglich 1% der EEG-Umlage.

Waren ursprünglich vor allem Unternehmen aus energieintensiven Bereichen wie z. B. der Grundstoffindustrie, der chemischen Industrie und der Papierindustrie von der EEG-Umlage befreit, hat sich der Kreis der privilegierten Branchen mittlerweile deutlich erweitert. Die Zahl der so begünstigten Unternehmen in Niedersachsen ist von 66 Betrieben im Jahr 2010 auf 193 Betriebe mit 254 Abnahmestellen im Jahr 2013 gestiegen, darunter lokale Nahverkehrsunternehmen, Lebensmittelproduzenten und fleischverarbeitende Unternehmen.

 

Zurück zum Pressearchiv