Antrag: Arbeit des Rundfunkrates angemessen wertschätzen – Faire Entschädigung für das Ehrenamt

Fraktion SPD
Fraktion CDU
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen     
Fraktion FDP       

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der NDR-Rundfunkrat nimmt als Interessenvertretung aller Hörerinnen und Hörer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer eine zentrale und wichtige Rolle bei der Einhaltung des NDR-Staatsvertrages ein. Seine Mitglieder repräsentieren in ehrenamtlicher Tätigkeit den Querschnitt von Gesellschaft und Institutionen. Die Arbeit der Mitglieder des Rundfunkrates umfasst dabei die Teilnahme an Sitzungen des Rundfunkrates und des Landesrundfunkrates, deren Ausschüsse sowie die jeweilige Vor- und Nachbereitung. Damit ist die Aufgabe jedoch nicht erfüllt. Hinzu kommen die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, die Wahrnehmung und Sichtung des Programms und der Berichterstattung über den NDR und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und viele direkte Gespräche mit Nutzerinnen und Nutzer der jeweiligen Medienangebote des NDR. Nur mit diesem Austausch ist es möglich, die Arbeit im Rundfunkrat aus der Sicht der jeweiligen entsendenden Organisation wahrzunehmen und die Beratung zu bereichern.

Für den erheblichen ehrenamtlichen Aufwand der Mitglieder des NDR-Rundfunkrates wird bisher eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt. Im neuen NDR-Staatsvertrag soll diese Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Rundfunkrates ohne besondere Funktion, wie etwa ein Gremienvorsitz nach §20 Absatz 4, wegfallen. Stattdessen können diese Mitglieder nur noch die entstehenden Unkosten geltend machen sowie ein Sitzungsgeld erhalten. Dieser Schritt führt zu einer Ungleichbehandlung der Mitglieder des Rundfunkrates. Die Vertreterinnen und Vertreter haben in vielen Stellungnahmen und Beratungen deutlich gemacht, dass sie diese Ungleichbehandlung als Geringschätzung der Arbeit und als Reduzierung auf die schlichte Sitzungsteilnahme betrachten.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,

sich gegenüber den anderen Staatsvertragsländern dafür einzusetzen, gemeinsam und in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern des Rundfunkrates, eine Regelung der Aufwandsentschädigung zu erarbeiten, die die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder des Rundfunkrates wertschätzt und den tatsächlichen Aufwand angemessen entschädigt. Die Landesregierungen werden gebeten, den zuständigen Parlamenten zeitnah einen entsprechenden Änderungsvorschlag des NDR-Staatsvertrages zur Beratung vorzulegen.

Begründung

Jedes Mitglied des NDR-Rundfunkrates leistet einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung des NDR-Staatsvertrags und der Interessenvertretung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Mitglieder engagieren sich auf ehrenamtlicher Basis und müssen sich immer wieder in die Themen und Belange einlesen und einbringen, wodurch sie einen Teil ihrer Zeit für dieses Amt auch ohne die Übernahme zusätzlicher Aufgaben und Funktionen aufwenden. Gleichzeitig werden sie als Repräsentantinnen und Repräsentanten des NDR in der Öffentlichkeit wahrgenommen und kontaktiert.

Eine Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder ohne zusätzliche Funktion auf die reine Entschädigung für eine Sitzungsteilnahme wird der Aufgabe nicht gerecht. Sie senkt die Attraktivität der Tätigkeit und führt zu einer Ungleichbehandlung der Niedersächsinnen und Niedersachsen beispielsweise gegenüber den Hamburgerinnen und Hamburgern, da die Sitzungsteilnahme für Mitglieder aus Niedersachsen in der Regel mit einer erheblich aufwendigeren Anreise verbunden ist.

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