Antrag: Arbeit der Anlaufstellen für Straffälligenhilfe angemessen unterstützen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe leisten seit Jahren eine unverzichtbare Arbeit in Niedersachsen. Sowohl bei der Wiedereingliederung von entlassenen Strafgefangenen als auch bei der Haftvermeidung und bei Beiträgen zur kriminalpolitischen Debatte tragen die Anlaufstellen wesentlich zur Resozialisierung und zu einer gelingenden Kriminalpolitik bei.
  • Angesichts der vielfältigen Aufgaben der Anlaufstellen und der Kostenentwicklung in den letzten Jahren ist die von der Niedersächsischen Landesregierung in ihrem Haushaltsplan 2019 vorgesehene geringfügige Erhöhung der Zuwendungen für die Anlaufstellen nicht ausreichend.

Der Landtag bekräftigt seine Forderung aus dem Beschluss vom 21.01.2016 „Wirksame Resozialisierung von Inhaftierten ermöglichen!“ (Drs. 17/5028), der damals einstimmig vom Landtag verabschiedet worden ist, nach einer dauerhaften und auskömmlichen finanziellen Förderung der Anlaufstellen.

Der Landtag erklärt, dass er im Zuge der Haushaltsberatungen für 2019 die Zuwendungen für die Anlaufstellen stärker als von der Landesregierung geplant erhöhen wird und fordert die Landesregierung auf, einen entsprechenden höheren Ansatz in den kommenden Jahren bereits in ihren Planentwürfen vorzusehen.

Begründung

Die 14 Anlaufstellen für Straffälligenhilfe in Niedersachsen leisten wichtige und allseits geachtete und gewürdigte Arbeit im Bereich der Resozialisierung von Strafgefangenen. Sie unterstützen entlassene Strafgefangene bei der Wiedereingliederung in das Leben in Freiheit in jeglicher Hinsicht und reduzieren so die Rückfallgefahr erheblich. Das Projekt „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe“ dient dazu, die schädlichen Auswirkungen kurzer Freiheitsstrafen, das Herausreißen der Verurteilten aus ihren sozialen Bezügen (Familie, Arbeitsverhältnis), eine Stigmatisierung durch den Vollzug von Freiheitsstrafe, den erheblichen administrativen Aufwand im Strafvollzug und die Kosten für die Bereitstellung und Nutzung eines Haftplatzes zu vermeiden sowie gleichzeitig Geldstrafen einzutreiben und somit Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren.

Schließlich bringen sich die Anlaufstellen mit ihrer Expertise auf vielfältige Weise produktiv in die kriminalpolitischen Debatten ein. Die von der Landesregierung für den Haushalt 2019 veranschlagte Erhöhung der Zuwendungen für die Anlaufstelen ist keineswegs ausreichend, um den gestiegenen Sach- und Personalkosten und der vielfältigen Arbeit der Anlaufstellen gerecht zu werden. Gegenwärtig gewährt das Land allen 14 in Niedersachsen ansässigen Anlaufstellen für Straffällige Zuwendungen. Hierfür stehen seit dem Jahr 2014 jährlich insgesamt 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat ihre Absicht bekundet, die zur Förderung der Anlaufstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 um 200.000 Euro zu erhöhen. Aus der Praxis wird jedoch ein Mehrbedarf von rund 1 Mio. Euro geltend gemacht.

Im Rahmen des Projekts Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wurden im Jahr 2017 Geldstrafen in Höhe von ca. 548.000 Euro gezahlt und Haftkosten in Höhe von ca. 4,8 Mio. Euro eingespart.

Der Niedersächsische Landtag hat bereits in der letzten Wahlperiode gefordert, die Anlaufstellen dauerhaft und auskömmlich zu fördern. Die Umsetzung dieses Beschlusses steht immer noch aus. Beschließt der Landtag keine höhere Steigerung der Zuwendungen, so sind einzelne Anlaufstellen in ihrer Existenz gefährdet.

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