Antrag: Anforderungen an die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG): Dezentrales Prinzip stärken – Planungssicherheit für regenerative Energien

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag kritisiert die wiederholten und äußerst kurzfristigen Verschlechterungen der Förderungsbedingungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der Landtag lehnt Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz ab, die eine indirekte und einseitige Förderung der großen marktbeherrschenden Stromkonzerne zur Folge haben. Alle Fördermaßnahmen sind möglichst auf eine dezentrale Stromproduktion auszurichten, um den notwendigen Leitungsausbau zu optimieren.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei der anstehenden Novellierung des EEG für folgende Eckpunkte einzusetzen:

  1. Bis 2020 soll bundesweit ein Anteil an Erneuerbaren Energien von mindestens 45 % im Stromsektor erreicht werden.
  2. Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen ist naturverträglich und möglichst dezentral auszubauen, dabei darf nicht einseitig auf Offshore-Windenergie gesetzt werden.
  3. Es sind Verbesserungen im Bau- und Planungsrecht für einen beschleunigten und naturverträglichen Ausbau insbesondere der Onshore-Windenergiegewinnung vorzusehen. Eine Streichung des Systemdienstleistungs-Bonus für neue Onshore Windkraftanlagen zum 1.1.2012 und eine Erhöhung der Absenkung (Degression) von 1 auf 2 Prozent zur Vergütung von Onshore Windstrom ist abzulehnen.
  4. Der NaWaRo (Nachwachsende Rohstoffe) - und der Gülle-Bonus für Biogasanlagen ist durch einen neuen Umweltbonus zu ersetzen und ein nachhaltiger Energiepflanzenanbau insbesondere mit viergliedrigen Fruchtfolgen, Blühpflanzenanteilen und unter Beachtung von Naturschutzanforderungen vorzuschreiben. Die Reststoff- und Grünschnittnutzung für Biogasanlagen ist zu unterstützen. Anlagen mit überwiegendem Maiseinsatz und ohne Wärmenutzung dürfen nicht mehr gefördert werden.
  5. Die Förderung der Solarstromerzeugung darf nicht gedeckelt werden. Stattdessen muss das Ziel von 3500 MW Zubau pro Jahr auf 5000 MW pro Jahr erhöht werden. In sonnenschwächeren Regionen soll die Absenkung der Vergütung (Degression) ausgesetzt werden, um eine künftige Eigenstromversorgung flächendeckend zu befördern. 

Begründung

Niedersachsen hat ein besonderes Interesse am Ausbau der Windkraft an Land. Zudem gibt es erhebliche Potenziale im Bereich der Solarenergie, die bislang nicht genutzt werden. Die Bundesregierung plant innerhalb extrem knapper Fristen eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Nachdem das Bundesumweltministerium Anfang Mai den Entwurf eines EEG-Erfahrungsberichts vorgelegt hat, soll bereits am 9.6.2011 die erste Lesung im Bundestag erfolgen. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 8.7.2011 vorgesehen. Die Novelle ist voraussichtlich Bestandteil des umfassenden Gesetzespakets zu einem möglichen Energiekonsens. Das Erneuerbare Energien Ausbauziel bleibt jedoch im Stromsektor laut Entwurf der Handlungsempfehlungen bei 35 Prozent bis 2020, wie im Herbst 2010 im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehen. Von daher ist zweifelhaft, welches Signal von den geplanten Änderungen ausgehen soll.

Die momentane Vergütung für Windstrom ist im Binnenland für günstig zu erschließende Standorte sehr knapp bemessen. Derzeit sind erst ca. 0,8 Prozent der Landesfläche für Onshore Wind in Anspruch genommen worden. Neben einem beschleunigten Repowering kann durch einen Ausbau auf 1,6 Prozent die Onshore Windleistung mehr als verdreifacht werden. Das durchschnittliche Windangebot ist in den letzten 10 Jahren leicht, aber kontinuierlich zurückgegangen. Einer ganzen Reihe von Projekten drohen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten, wenn jetzt eine außerplanmäßige Kürzung und eine verschärfte Degression einsetzt.

Die erneute überplanmäßige Kürzung wird dazu führen, dass mehr Standorte im Binnenland unwirtschaftlich werden, die aus ökonomischer Sicht sinnvoll zu erschließen sind. Selbst schlechtere Binnenlandstandorte haben eine energetische Amortisation von nur etwa 6 Monaten. Onshore Windstrom ist momentan und auf mittlere Sicht die preiswerteste und am schnellsten umzusetzende Technologie, um den regenerativen Anteil bei gleichzeitig geringem Netzausbau voranzutreiben. Es ist äußerst irritierend, dass die Bundesregierung mit den geplanten Änderungen die dezentralen Strukturen schwächt und bedroht. Die geplante Kürzung der Vergütung für Windenergie an Land bremst den Ausbau der Erneuerbaren Energien ab.

Höchst problematisch ist die ständige und extrem kurzfristige Änderung der Förderungsbedingungen. Aufgrund von Planungsvorläufen von 2 bis 3 Jahren müssen Projekte teilweise mehrfach umgeplant werden. Teilweise werden Investitionen ganz aufgegeben.

Notwendig und sinnvoll ist eine Umschichtung des Systemdienstleistungs-Bonus für Neuanlagen auf die Einspeisevergütung. Alle Neuanlagen müssen die Systemdienstleistung erbringen. Notwendig und sinnvoll ist zudem die Beibehaltung der aktuellen Vergütung zuzüglich SDL-Bonus und Aussetzung der Degression für die nächsten 3 Jahre. Zukünftig soll das EEG für Windenergie-Projekte mit Leistungen über 1 MW wegen des langen Planungs- und Realisierungszeitraums mit einer deutlich längeren Übergangsfrist angepasst werden.

Die regional unterschiedliche Förderung von Solarstrom sollte stärker harmonisiert werden, um die flächendeckende Eigenstromversorgung zu befördern. Zu starke Diskrepanzen bremsen den Ausbau an sonnenschwächeren Standorten oder bringen ihn zum Erliegen. Sinnvoll ist zudem eine weitere Differenzierung zwischen Kleinanlagen und Großanlagen um Anreize für einen möglichst hohen Anteil an Eigenverbrauch zu schaffen. Unterhalb der 30 KW- Stufe sollten folgende neue Abstufungen vorgenommen: Kleinstanlagen für Einfamilien und Reihenhäuser bis 5 KWp und Kleinanlagen von 5-15 KWp.

Bei Bioenergien sind insbesondere kleinere, dezentrale Biogasanlagen auf Reststoffbasis und unter besserer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Anforderungen zum Schutz der Biodiversität nachhaltig und bedarfsgerecht auszubauen. Bei der Förderung sind die Gesamtökobilanz inklusive des Energiepflanzenanbaus und der Transportwege stärker mitzubetrachten. Mit Hilfe eines neuen Umweltbonus kann die Artenvielfalt sehr schnell und nachhaltig gestärkt werden, wenn das traditionelle Instrument der Fruchtfolge zur Voraussetzung der Förderung gemacht wird. Innerhalb kurzer Frist könnte der Maisanteil auf ein Drittel oder ein Viertel der jeweiligen Anbaufläche gesenkt werden. Auch eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Wärmenutzung und damit Steigerung der Effizienz muss Voraussetzung für die Förderung sein.

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

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