Antrag: Ambulante sozialpädagogischen Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die ambulanten sozialpädagogischen Angebote (ASA) in Niedersachsen sind seit über drei Jahrzehnten ein zentrales Instrument der Jugendhilfe und Kriminalitätsprävention. Sie ermöglichen jungen Menschen, die mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind, durch sozialpädagogische Betreuung und gezielte Unterstützung einen Neustart. Im Vergleich zu einem Haftaufenthalt bieten diese Maßnahmen nicht nur eine deutlich kostengünstigere, sondern auch eine pädagogisch nachhaltigere Alternative. Ihr Ziel ist es, Rückfälle zu verhindern und die Jugendlichen durch die Förderung von sozialer Kompetenz und Eigenverantwortung erfolgreich in die Gesellschaft zu integrieren.
Allerdings haben sich die gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verändert. Steigende Personalkosten und wachsende fachliche Anforderungen können mit den bisherigen Fördermitteln nicht mehr gedeckt werden, was insbesondere freie Träger vor existenzielle Herausforderungen stellt. Nach einer Erhebung des Landes Niedersachsen sahen sich im Jahr 2023 rund 81 % der freien Träger aufgrund unzureichender Finanzierung in einer existenziellen Krise.
Gleichzeitig zeigt der Landesbericht zur Kriminalitätsstatistik 2024, dass jugendliche Straffälligkeit weiterhin ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Diese Zielgruppe weist zudem eine besonders hohe Rückfallquote auf. Gerade hier zeigen ambulante sozialpädagogische Angebote ihr Potenzial als wirksame Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen die als zentraler Risikofaktor für die Verfestigung krimineller Karrieren gelten. Wissenschaftliche Evaluationen aus über 30 Jahren Praxis belegen, dass diese Angebote entscheidend dazu beitragen können, junge Straftäter erfolgreich zu resozialisieren und durch nachhaltige Verhaltensänderungen im Umgang mit zukünftigen Konflikten gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und der gesellschaftlichen Relevanz dieser Maßnahmen ist es dringend erforderlich, die ambulanten sozialpädagogischen Angebote durch eine zukunftsfähige Förderung zu sichern und weiter auszubauen.
Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung:
- Die Förderrichtlinie für ambulante sozialpädagogische Angebote (ASA) grundlegend zu überarbeiten und eine langfristig verlässliche sowie den aktuellen Entwicklungen angemessene Landesförderung zu schaffen. Diese neue Förderrichtlinie soll insbesondere:
- ein einfaches und effizientes Förderverfahren sicherstellen,
- die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre angemessen berücksichtigen und eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmenträger gewährleisten, einschließlich der anteiligen Übernahme von Sach- und Gemeinkosten,
- die spezifischen Herausforderungen der Betreuung im ländlichen Raum adressieren, beispielsweise durch die Wiedereinführung eines Aufstockungsbetrags, sowie
- innovative Ansätze und aufsuchende Betreuung gezielt fördern und finanzieren.
Begründung
Die ambulanten sozialpädagogischen Angebote (ASA) stellen seit vielen Jahren eine bewährte Säule der Jugendhilfe in Niedersachsen dar. Durch gezielte Unterstützung und die Bereitstellung von Alternativen zu herkömmlichen Strafmaßnahmen fördern sie die Resozialisierung junger Straftäter und setzen dabei auf präventive und sozialpädagogische Ansätze. Insbesondere junge Menschen, die sich noch in einer formbaren Entwicklungsphase befinden, profitieren von diesen Maßnahmen, die nachweislich Rückfallquoten senken und die Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft erhöhen.
Aktuell bedrohen jedoch steigende Kosten für qualifiziertes Fachpersonal und unzureichende Fördermittel die Fortführung dieser erfolgreichen Angebote. Die finanzielle Lage vieler Träger – insbesondere der freien Anbieter – hat sich massiv verschlechtert. Dies führt nicht nur zu Unsicherheit bei den betroffenen Organisationen, sondern gefährdet auch die nachhaltige Unterstützung gefährdeter Jugendlicher. Gleichzeitig unterstreichen die Kriminalitätsstatistik 2024 und die damit verbundene hohe Rückfallquote die anhaltende Notwendigkeit einer umfassenden Präventionsarbeit.
Eine Überarbeitung der Förderrichtlinien ist daher unerlässlich. Sie muss sicherstellen, dass die ASA-Maßnahmen an die heutigen Anforderungen angepasst werden, um ihre Fortführung und Weiterentwicklung langfristig zu garantieren. So kann gewährleistet werden, dass diese erfolgreichen Maßnahmen auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsprävention und zur Resozialisierung junger Menschen leisten.