Antrag: Altlasten-Verdachtsfälle aufklären – Bohrschlammgruben untersuchen – Fördermöglichkeit für Kommunen verlängern

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Im Jahr 2015 schloss das niedersächsische Umweltministerium mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) einen Vertrag zur Förderung der Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben. Die Industrie verpflichtete sich, fünf Millionen Euro über die Vertragslaufzeit von Januar 2016 bis Dezember 2021 zur Verfügung zu stellen. Im Vertrag wurde vereinbart, dass Land und WEG frühzeitig Gespräche aufnehmen, sollte die Fördersumme absehbar nicht ausreichen.

Als Grundlage der Vereinbarung dient eine Übersicht der in Niedersachsen bekannten Bohr- und Ölschlammgruben. Aktuell sind landesweit 473 Altlastenverdachtsfälle in 32 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten identifiziert, für die Fördermittel abgerufen werden können. Die unteren Bodenbehörden können Anträge für die Untersuchung der Verdachtsflächen stellen, die Förderung umfasst 80 Prozent der anfallenden Kosten.

Mit den bislang eingegangenen Untersuchungsanträgen wird jedoch voraussichtlich nicht einmal die Hälfte des Fördertopfes ausgeschöpft. Die nicht in Anspruch genommen Mittel sollen dann zurück an die Industrie fließen.

Der Landtag stellt fest, dass im Sinne des Verursacherprinzips langfristig sicherzustellen ist, dass von Altlasten der Öl- und Gasindustrie keine Gefährdung für Boden, Wasser und die Gesundheit der Anwohner*innen ausgeht. Die Kosten für Untersuchungen von Altlasten-Verdachtsstandorten, notwendige Sanierungen und Nachsorge sind von der Industrie zu tragen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. In Verhandlungen mit der Förderindustrie dafür Sorge zu tragen, dass die Fördermöglichkeit für die Untersuchung von Altlastenverdachtsfällen um weitere fünf Jahre verlängert wird.
  2. Frühzeitig Gespräche mit der Industrie aufzunehmen, sollte die Fördersumme über den verlängerten Förderzeitraum absehbar nicht ausreichen.
  3. Sollte das für Untersuchungen bereitgestellte Geld nicht ausgeschöpft werden, ist es für die Sanierung von Bohrschlammgruben zu verwenden, von denen eine Gefährdung ausgeht und für die kein Verursacher bzw. Rechtsnachfolger in Haftung genommen werden kann.
  4. Gemeinsam mit den Kommunen auf eine dauerhafte Nachsorge für bestätigte Altlasten bzw. Verdachtsstandorte, bei denen ein Schadstoffpotential nicht ausgeschlossen wurde, hinzuwirken. Dazu gehört, dass Nutzungsänderungen nur nach behördlicher Genehmigung und spezifischer Risikoabschätzung erfolgen. 

Begründung

Mit Stand August 2020 wurden lediglich für 226 der 473 Altlastenverdachtsstandorte Fördermittel für Untersuchungsmaßnahmen bewilligt. Während einige Landkreise wie Friesland, Verden, Osnabrück, Rotenburg oder Aurich alle bzw. fast alle Verdachtsflächen untersuchen lassen, haben andere Kommunen bislang keine Förderanträge gestellt. Nach Angaben der Landesregierung gehen „nahezu keine neuen Anträge“ mehr ein, sodass der Finanzrahmen von bis zu 5 Millionen Euro bislang bei Weitem nicht ausgeschöpft wird.[1]

Betroffen von Altlastenverdachtsfällen sind die Landkreise Ammerland, Aurich, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emden, Emsland, Friesland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Heidekreis, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Peine, Rotenburg, Salzgitter, Schaumburg, Uelzen, Vechta, Verden, Wesermarsch, Wittmund sowie die Region Hannover.

Auch an Altlastenstandorten, von denen aktuell keine Gefahr ausgeht, ist eine langfristige Nachsorge erforderlich. Dies gilt überall dort, wo Schadstoffe im Boden verbleiben. Wird die Wirkung technischer und geologischer Barrieren durch zukünftige Entwicklungen wie Nutzungsänderungen (z.B. landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung, Anlage von Spiel- oder Sportplätzen, Bebauung) oder Alterung von Bauwerken und Anlagen beeinträchtigt, können neue Gefahren entstehen und Wirkungspfade aktiviert werden.

[1] Vgl. Antwort auf Grüne Anfrage Drs. 18/7155

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