Antrag: ACTA nicht ratifizieren - Internetfreiheit und Urheberrechtsschutz vereinbaren

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das ACTA-Abkommen in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert wird. Der Text eines neu zu verhandelnden Abkommens sollte in einem transparenten Verfahren mit allen betroffenen Beteiligten öffentlich breit diskutiert und rechtlich bewertet werden. Dabei gilt es, neue Wege zu finden, mit deren Hilfe das berechtigte Anliegen eines Urheberrechtschutzes auch im Internet unter gleichzeitiger Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten der Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt werden kann. Durch ACTA dürfen Internetprovider nicht dazu verpflichtet werden, weitreichende Überwachungen der Nutzerinnen und Nutzer ihrer Dienste vorzunehmen. Wer in Forschung und Entwicklung investiert, muss sicher sein können, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet. Bei einem neu zu verhandelnden Abkommen muss es eine ausreichende Beteiligung und Berücksichtigung der berechtigten Belange der Länder geben. Der Niedersächsische Landtag begrüßt die Absicht der Kommission das Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Die  von der Kommission veranlasste Überprüfung des Anti-Produktpiraterieabkommens ACTA durch den Europäischen Gerichtshof(EuGH) kann aber in keinem Fall die politische Auseinandersetzung um das Abkommen und seine weitreichenden Konsequenzen ersetzen.

Begründung

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Damit sollen internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etabliert werden. Das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA sorgt  aber europaweit berechtigte Proteste: In vielen europäischen Städten, nicht zu letzt in vielen größeren und kleineren niedersächsischen Kommunen, demonstrierten Tausende gegen die geplante EU-weite Regelung im Internet. Sie kritisieren das Abkommen als undemokratisch und befürchten massive Zensur im Internet. Es hat den Anschein,dass die – mehr oder wenigen geheimen - Verhandlungen von 2008 bis 2010 unter dem massiven Druck von Lobbyorganisationen der Film- und Musikindustrie standen. Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Die Bundesregierung hat das Abkommen bisher nicht ratifiziert.

Vor dem Hintergrund der Proteste hat nun die Kommission angekündigt das Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung kann jedoch die politische Auseinandersetzung und Positionierung nicht ersetzen, denn die Kritik an dem Abkommen geht über rein rechtliche Bedenken hinaus.

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

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