Antrag: 30 Jahre Ende der Teilung Europas – Grenzen trennen. Natur verbindet. Grünes Band endlich vollenden

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Eiserne Vorhang trennte von 1945 bis 1989 Europa in zwei Welten. Entlang des ehemaligen Todesstreifens konnte sich die Natur entwickeln – von Menschen kaum gestört. So entstand ein monumentales, weltweit einzigartiges, zusammenhängendes Band vielfältiger Lebensräume, die anderswo bedroht oder ganz verschwunden sind. Dieser europäische grüne Korridor ist über 12.500 km lang durchquert heute 24 Staaten und zieht sich von der Barentsee an der Grenze von Norwegen und Russland bis hinunter zu den Küsten Albaniens und der bulgarisch-türkischen Grenze. Damit verbindet das Grüne Band ganz unterschiedliche Biotope miteinander. Seltene Tiere und Pflanzen können sich entlang dieses Bandes ausbreiten und größtenteils gefahrlos wandern. Große Teile wurden unter Naturschutz gestellt, damit die einzigartige biologische Vielfalt an der ehemaligen Grenze erhalten bleibt.

Das Grüne Band erinnert als lebendes Denkmal an die menschenverachtende Teilung Europas und ist ein Symbol für die friedliche Revolution. Seine Entwicklung vom Todesstreifen zur Lebenslinie ist einmalig. Es muss bewahrt werden, auch um ein Grünes Band der Verbundenheit von Ost und West zu schaffen.

Mit der Novelle des Bundesnaturschutgesetzes im Jahr 2009 wurde vom Bundestag das Nationale Naturmonument als neue Schutzgebietskategorie geschaffen. Damit können herausragende Gebiete für ihre nationale Bedeutung gewürdigt werden. Im Unterschied zu Nationalparks können Nationale Naturmonumente kleinflächiger und vom Menschen beeinflusst sein. Landwirtschaftliche Nutzung etwa bleibt möglich. Anders als bei Naturschutzgebieten hat bei Nationalen Naturmonumenten (NNM) der Kulturwert neben dem Naturwert eine wichtige Rolle. Die zwei ersten Nationalen Naturmonumente wurden 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. 2018 hat der Thüringer Landtag die 763 Kilometer lange ehemalige innerdeutsche Grenze zum Nationalen Naturmonument ausgewiesen. In Sachsen-Anhalt haben die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN im Sommer 2019 ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Ausweisung der ehemaligen Grenze zu Niedersachsen als Nationales Naturmonument und Beitrag zum Grünen Band in den Landtag eingebracht.

Niedersachsen hat seit 2006 mit Sachsen-Anhalt einen gemeinsamen Nationalpark Harz.

Der Nationalpark Hochharz auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts wurde bereits am 1. Oktober 1990 zwei Tage vor der Deutschen Wiedervereinigung aufgrund eines Ministerratsbeschlusses der demokratisch gewählten letzten DDR-Regierung zum Nationalparkprogramm eingerichtet und wird nächstes Jahr 30 Jahre alt.

Der niedersächsische Teil des heutigen gemeinsamen Nationalpark Harz wurde erst am 1.1.1994 von einer SPD/GRÜNEN Landesregierung eingerichtet.

Ende 1997 wurde das von der UNESCO anerkannte einzigartige fünf bundesländerübergreifende Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe" mit den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen geschaffen. Es ist mit ca. 282.250 ha das größte im Binnenland gelegene Biosphärenreservat in Deutschland. Es repräsentiert eine der letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas.

Um weitere gemeinsame grenzüberschreitende Naturräume dauerhaft zu schützen, planen Sachsen-Anhalt und Thüringen nun mit Niedersachsen ein gemeinsames Biosphärenreservat Südharzer Gips-karstlandschaft (Drs. 18/04606). Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  • Sich am Erhalt und der Sicherung des Grünen Bandes weiter positiv zu beteiligen
  • Ökologisch oder kulturell geeignete Flächen auf Niedersächsischer Seite als Beitrag Niedersachsens als Naturschutzgebiet oder Naturdenkmal auszuweisen
  • Das Grüne Band als Erinnerungsort der Deutschen Teilung und wichtiges Naturschutzgroß-projekt eines zusammenwachsenden Europas zu pflegen, auszubauen und mit geeigneten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben.
  • Ein gemeinsames UNESCO-Biosphärenreservat Südharzer Gipskarstlandschaft zusammen mit Thüringen und Sachsen-Anhalt weiter voranzubringen

Begründung

Niedersachsen hat unter den Bundesländern den längsten Anteil an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Mit dem gemeinsamen Nationalpark Harz und dem Biosphärenreservat Elbtalaue bestehen bereits mehrere länderübergreifende Großschutzgebiete am Grünen Band. Niedersachsen hat mit Beschluss vom 25.9.2013 (Drs. 17/608) mit dem Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ gemeinsam mit Thüringen und Hessen einen weiteren Beitrag zum Grünen Band geleistet und finanziell gefördert.

Der Landtag stellte dabei fest, dass die Sicherung des Grünen Bandes ein sehr wichtiges Naturschutzprojekt zur Sicherung wertvoller Lebensräume seltener Tier und Pflanzenarten ist und daher von Niedersachsen in vollem Umfang unterstützt wird.

Er betonte, dass das Projekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ neben der Bedeutung für den Naturschutz auch für den Tourismus und damit für die Wertschöpfung in der Region von besonderem Interesse. Für die beteiligten Land- und Forstwirte eröffnet die Sicherung des Grünen Bandes die Chance, sich mit der Erbringung besonderer ökologischer Leistungen ein weiteres wirtschaftliches Standbein zu schaffen und damit weniger abhängig von den immer volatileren Märkten für landwirtschaftliche Produkte zu werden.

Nachdem Thüringen und Sachsen-Anhalt nun große Teile der ehemaligen Grenze zu Niedersachsen als Nationales Naturdenkmal ausweisen, sollte Niedersachsen diese Anstrengungen nicht nur begrüßen, sondern mit weiteren Flächen zum Grünen Band beitragen.

In Thüringen findet gerade ein Moderationsprojekt für ein gemeinsames Biosphärenreservat Südharzer Gipskarstlandschaft statt. Niedersachsen sollte auch auf seiner Seite eine ähnliche Prüfung einleiten.

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